Hallo HWS,
auch wenn du als Beamtin / Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurdest auf Grund einer Erkrankung....hast du doch weiterhin Anspruch auf Beihilfe ..wenn du weiter privat Vers. bist....oder wurdest du in einer gesetztl. KK angemeldet und nachgezahlt...als du in den Ruhestand versetzt wurdest?
Wenn du komplett aus dem Beamtenstatus entlassen wurdest...muß dich eine gesetztl.KK aufnehmen.....aber du erhälst ja noch anteilig Versogungsbezüge...also muß die Beihilfe noch greifen...
Viel Glück Buffy07
auch wenn du als Beamtin / Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurdest auf Grund einer Erkrankung....hast du doch weiterhin Anspruch auf Beihilfe ..wenn du weiter privat Vers. bist....oder wurdest du in einer gesetztl. KK angemeldet und nachgezahlt...als du in den Ruhestand versetzt wurdest?
Wenn du komplett aus dem Beamtenstatus entlassen wurdest...muß dich eine gesetztl.KK aufnehmen.....aber du erhälst ja noch anteilig Versogungsbezüge...also muß die Beihilfe noch greifen...
Viel Glück Buffy07