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Ab Dezember kein Hartz IV mehr!

Hallo HWS:),

auch wenn du als Beamtin / Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurdest auf Grund einer Erkrankung....hast du doch weiterhin Anspruch auf Beihilfe ..wenn du weiter privat Vers. bist....oder wurdest du in einer gesetztl. KK angemeldet und nachgezahlt...als du in den Ruhestand versetzt wurdest?
Wenn du komplett aus dem Beamtenstatus entlassen wurdest...muß dich eine gesetztl.KK aufnehmen.....aber du erhälst ja noch anteilig Versogungsbezüge...also muß die Beihilfe noch greifen...

Viel Glück Buffy07
 
Hallo!

auch wenn du als Beamtin / Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurdest auf Grund einer Erkrankung....hast du doch weiterhin Anspruch auf Beihilfe ..wenn du weiter privat Vers. bist....oder wurdest du in einer gesetztl. KK angemeldet und nachgezahlt...als du in den Ruhestand versetzt wurdest?
Wenn du komplett aus dem Beamtenstatus entlassen wurdest...muß dich eine gesetztl.KK aufnehmen.....aber du erhälst ja noch anteilig Versogungsbezüge...also muß die Beihilfe noch greifen...

Das ist eben das Problem bei mir, das ist alles so kompliziert.:confused: Vielleicht mal als Überblick, dann wird es verständlicher:

2001 - Ernennung als Beamte auf Widerruf
2002 - Unfall
2003 - ab Juni dauerhaft AU, das führte dann zur
Sept. 2006 - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis / Widerruf des Beamtenverhältnisses
ab Okt. 2006 - Hartz IV und über die Arge gesetzlich krankenversichert
ab Dez. 2009 - Versorgungsbezüge (EM 50%) rückwirkend zum 01.10.2006

Ich bin ja nicht in den Ruhestand versetzt worden, sondern einfach entlassen, bzw. es wurde das Beamtenverhältnis widerrufen.

Beihilfeberechtigt bin ich dadurch nicht mehr... und bei der Barmer sagte man mir, ich müsse mich dann freiwillig versichern.... :confused:

Gruß, HWS:confused:
 
Hallo HWS77,

wie das beamtenrechtlich funktioniert, weiß ich leider nicht. Obwohl ich mir vorstellen könnte, das DU zur Beihilfe weiterhin berechtigt bist, da Du ja beamtenrchtliche Versorgung beziehst

Bei der freiwilligen Versicherung solltest Du die Angebote Deiner ehemaligen PKV mit der GKV vergleichen - auch für die nächsten Jahre!

Denn hier werden große Unterscheide - besonders bei Frauen - (wir sind teurer) und je nach Altersklasse bei den Beiträgen gemacht. Zumindest bei den PKV´s. Die gesetzlichen machen (noch) keine Unterscheide zwischen Männlein & Weiblein. Auch der Hintergrund ob Du vielleicht Kinder mit zu versichern hast - wäre ein Argument für die GKV.

Laß Dich hier ausführlich beraten!

Noch ein Hinweis:
wenn ich mich recht errinnere hast Du einen Unfallgegener- Dessen Versicherung ist auch regreßpflichtig für die fehlenden Beiträge zur Altersversorgung - frag mal Deinen Anwalt !

Herzliche Grüße
sonja42

Herzliche Grüße
 
Hallo HWS77 :)

meiner unmaßgeblichen Meinung nach warst Du doch während des Hartz IV Bezuges gesetzlich versichert und ich würde mich auf Weiterversicherung zu Arge Bedingungen berufen.

fliedertigerische Grüße und daumendrück :p:p:p
 
Hallo...auch hier möchte ich auf unsere konzertierte Aktion zur Gegenwehr gegen unser Unrecht hinweisen und Euch bitten an der Umfrage teilzunehmen ob ihr mitmacht. Im Unfallopfer Cafe gibts mehr Infos unter" Auf sie mit Gebrüll".
Macht alle mit...auf jeden einzelnen kommts an.
 
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