Ein Hallo Euch allen,
ich habe ein großes Problem und benötige eure Hilfe.
Im Juni.2007 hatte ich einen Freizeitunfall mit mehreren Krankenhausaufenthalten.
Aus der REHA (Oktober.2008) bin ich als Arbeitsunfähig entlassen worden.
Im Dezember.2008 wurde ich von der KK nach 78 Wochen ausgesteuert.
Meldung beim AA und dort wurde ich dann aufgefordert einen Rentenantrag zustellen.
(§125 III SGB)
Dieser wurde dann auch recht schnell im Feb. 2009 nach Aktenlage vom grünen Tisch abgelehnt.
Da die Begründung der Ablehnung nicht zutreffen war, habe ich Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und das AA davon in Kenntnis gesetzt.
Nun will mir das AA das ALG I kürzen, mit der Begründung, ich könnte noch 15 Stunden pro Woche arbeiten und würde dann nur noch Leistungen für 3 Stunden pro Tag erhalten. (habe noch vollen Anspruch auf ALG I) Die Ärztlich Stellungsnahme erfolgte nach Aktenlage aus dem Reha - Bericht, ohne Befragung meiner mich noch behandelnden Ärzte.
Vom Versorgungsamt habe ich einen GdB. von 40 erhalten.
Was dieses für mich bedeutet, brauche ich hier wohl nicht zu sagen.
Welche Erfahrungen bzw. wie habt Ihr Euch in dieser Situation verhalten?
Für viele Tipps und Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Pit
ich habe ein großes Problem und benötige eure Hilfe.
Im Juni.2007 hatte ich einen Freizeitunfall mit mehreren Krankenhausaufenthalten.
Aus der REHA (Oktober.2008) bin ich als Arbeitsunfähig entlassen worden.
Im Dezember.2008 wurde ich von der KK nach 78 Wochen ausgesteuert.
Meldung beim AA und dort wurde ich dann aufgefordert einen Rentenantrag zustellen.
(§125 III SGB)
Dieser wurde dann auch recht schnell im Feb. 2009 nach Aktenlage vom grünen Tisch abgelehnt.
Da die Begründung der Ablehnung nicht zutreffen war, habe ich Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und das AA davon in Kenntnis gesetzt.
Nun will mir das AA das ALG I kürzen, mit der Begründung, ich könnte noch 15 Stunden pro Woche arbeiten und würde dann nur noch Leistungen für 3 Stunden pro Tag erhalten. (habe noch vollen Anspruch auf ALG I) Die Ärztlich Stellungsnahme erfolgte nach Aktenlage aus dem Reha - Bericht, ohne Befragung meiner mich noch behandelnden Ärzte.
Vom Versorgungsamt habe ich einen GdB. von 40 erhalten.
Was dieses für mich bedeutet, brauche ich hier wohl nicht zu sagen.
Welche Erfahrungen bzw. wie habt Ihr Euch in dieser Situation verhalten?
Für viele Tipps und Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Pit