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AA. will mir das ALG. I kürzen, trotz Rentenantrag

Pit13

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Registriert seit
8 Nov. 2007
Beiträge
1,724
Ort
zu Hause
:mad:Ein Hallo Euch allen,

ich habe ein großes Problem und benötige eure Hilfe.
Im Juni.2007 hatte ich einen Freizeitunfall mit mehreren Krankenhausaufenthalten.
Aus der REHA (Oktober.2008) bin ich als Arbeitsunfähig entlassen worden.
Im Dezember.2008 wurde ich von der KK nach 78 Wochen ausgesteuert.
Meldung beim AA und dort wurde ich dann aufgefordert einen Rentenantrag zustellen.
(§125 III SGB)
Dieser wurde dann auch recht schnell im Feb. 2009 nach Aktenlage vom grünen Tisch abgelehnt.
Da die Begründung der Ablehnung nicht zutreffen war, habe ich Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und das AA davon in Kenntnis gesetzt.
Nun will mir das AA das ALG I kürzen, mit der Begründung, ich könnte noch 15 Stunden pro Woche arbeiten und würde dann nur noch Leistungen für 3 Stunden pro Tag erhalten. (habe noch vollen Anspruch auf ALG I) Die Ärztlich Stellungsnahme erfolgte nach Aktenlage aus dem Reha - Bericht, ohne Befragung meiner mich noch behandelnden Ärzte.
Vom Versorgungsamt habe ich einen GdB. von 40 erhalten.
Was dieses für mich bedeutet, brauche ich hier wohl nicht zu sagen.
Welche Erfahrungen bzw. wie habt Ihr Euch in dieser Situation verhalten?
Für viele Tipps und Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Pit
 
Hallo Pit,
hat das AA Dir denn einen passenden 15 Std Arbeitsplatz angeboten?

Hast Du diesen abgelehnt?

LG sonja42
 
Hallo sonja42,

nein noch ist nichts entschieden worden, jedoch wurde die Richtung mir angekündigt.
Bei der Arbeitsmarktlage werde ich auch nichts für mich finden, was meiner Ausbildung einspricht.(ich weiß, dass ich auch andere Arbeiten ausüben muss)

MfG.

Pit
 
Hallo Pit13,

hast DU die Ankündigung zur Kürzung schriftlich? Mit der og. Begründung?

Dann SOFORT Widerspruch einlegen!

Oder soll die Kürzung aufgrund anderer Tatsachen erfolgen?

LG
sonja42
 
Hallo sonja42,

habe noch nichts schriftlich es wurde mir nur mündlich angekündigt und ich habe gleich der SB gesagt, dass ich das nicht mit mir machen lasse und ggf. auch Widerspruch und klagen werde.
Wird jetzt nochmal intern geprüft, da sie mit der Verfahrensweise auch "nicht" so glücklich ist.
Mal schauen was da jetzt kommt. Will mich nur schon mal im vor Feld informieren.

MfG.

Pit
 
AA will mir das ALG 1 kürzen, trotz Rentenantrag

Hallo Pit13,

wer war Kostenträger der von dir benannten Reha? Rentenleistungsträger
oder ARGE. Welchen Leistungsträgern hat Du Einsichtsrecht gewährt?
Wenn der Reha-Entlassungsbericht dich als arbeitsunfähig erklärt, muss
auch begründet sein, warum?

Wenn Dir ALG 1 zustehen sollte, muss die ARGE begründen, warum sie die
Leistung jetzt auf nur 3 Stunden täglich reduzieren will? Arbeitsunfähig-
keit im Sinne einer Nichtausübung einer erwerbsmässigen Beschäftigung
kann nicht auf 3 Std reduziert werden, wenn medizinische Gründe dage-
gen sprechen. Das würde ja dem Nahtlosigkeitsantrag nach § 125 SGB III
widersprechen, dessen Sinn es ja gerade ist, die soziale Härte etwas ab-
zufedern.

Da musst Du am Ball bleiben und auf deine Rechte hinweisen, und lass Dich
nicht von den beamteten Amtsärzten unterbuttern. Aktengutachten sind
immer anfechtbar.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

vielen Dank für deine Antwort. Die Reha wurde von der Rentenversicherung Bund bezahlt, in deren Auftrag wurde auch der Reha - Bericht erstellt.
Aus dem Reha -Bericht geht hervor, Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden.
Jetzt sagte mir der SB, ich könnte ja dann 3h täglich arbeiten, würde dann aber auch nur noch Leistungen für 3 Stunden erhalten.
Das AA. hat sich den Reha-Bericht von der RV. geholt.
Mit dem § 125 SGB III sehe ich genau so!
MfG.

Pit
 
AW: AA. will mir das ALG 1 kürzen, trotz Rentenantrag

Hallo Pit13,

frag mal den Sachbearbeiter, ob er einen an der Klatsche hat! Der Reha-
Entlassungsbericht geht den SB der ARGE nichts aber auch gar nichts an.
Wenn der Reha-Entlassungsbericht ohne deine Einwilligung an die ARGE von der DRV-Bund geschickt wurde, dann beleg ihn mit einem Verwert-
ungsverbot. Sowas bezeichnet man gewöhnlich als unrechtmässige Offen-
barung von Sozialdaten.

Wie auch in anderen Bereichen festzustellen ist, wird es immer wieder ver-
sucht, sich unrechtmässig Daten zu beschaffen, um sie dann gegen die
Antragsteller/innen zu verwenden. Allein der Zweck heilt nach deren Auf-
fassung die unrechtmässige und damit rechtswidrige Bereitstellung der Da-
ten. Was dabei rauskommt, erfährst Du ja derzeit...........

Wenn in dem Reha-Entlassungsbericht steht, dass dein Restleistungsver-
mögen nur noch von 3 Std. bis unter 6 Stunden ausreicht, dann ist das
eine Feststellung die nur das Rentenrecht betrifft. Mit dieser Einschätzung
steht Dir dann womöglich eine teilweise erwerbsgeminderte Rente zu.
Diese Einschätzung die nur das Rentenrecht betrifft, kann aber nicht 1:1
von der ARGE umgesetzt werden, wenn Du einen Nahtlosigkeitsantrag ge-
stellt hast. Wende dich hier dbzg. an den Vorgesetzten des SB, damit der
nicht noch weiter auf so dumme Ideen kommt. Denn wenn die zunächst
abgelehnte Rente doch noch genehmigt wird, werden ja die Leistungen des
Nahtlosigkeitsantrages mit der Nachzahlung der Rente aufgerechnet.

Also was soll der Unfug mit der Leistung nur für 3 Stunden täglich und 15
Stunden die Woche, dann kannst Du Dir ja gleich eine geringfügige Be-
schäftigung suchen, und brauchst keine Sozialleistungen abzuführen. Ich
würde an deiner Stelle sofort mit Einschreiben/Rückschein die zuständige
ARGE über diesen Schwachsinn des Sachbearbeiters informieren und auf
Löschung der Daten drängend, deren Kenntnis unrechtmässig erlangt wur-
den. Ebenso würde ich inhaltlich das Schreiben so verfassen, dass durch
diese ungesetzliche Maßnahme der Tatbestand der versuchten Nötigung
und der Amtsanmassung in Gänze erfüllt ist. Sollte wider Erwarten, die un-
gesetzliche Maßnahme mit den 3 Stunden nicht sofort gestoppt werden,
würden den Sachbearbeiter straf- u. zivilrechtliche Schadensersatzforde-
rungen treffen. Mal sehen, was dann dabei rauskommt............

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kbi1989,

Danke für Deinen Beitrag. Ich teile Deinen Standpunkt.
Gibt es von anderen User andere Meinungen oder gleiche Erfahrungen?

Mit freundlichen Gruß

Pit
 
Hallo Pit,

da kann ich KBi1989 nur zustimmen: der SB hat einen an der Klatsche.....

Außerdem gibt es grade bei der Antragstellung zum 125ér seperate "Entbindungen von der ärztl. Schweigepflicht". Diese sind, wie auch sämtliche ärztlichen Unterlagen, NUR für den ärztlichen Dienst des AA bestimmt und werden in verschlossenem Umschlag übergeben.
Der SB darf diese gar nicht einsehen

Also Pit, wehr Dich! KBi1989 hat da schon die passenden Texte zu geschrieben.

@KBi1989
Danke und Hochhachtung zu Deinen Texten und Formulierungen, hoffe es können noch mehr UO von Dir partizipieren.

LG
sonja
 
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