Speetwomen
Erfahrenes Mitglied
Hallo
Ich wurde im März vom Versorgungsamt auf meinen Verschlimmerungsantrag hin hochgestuft von 60% G auf 80% G und B. Da mein Auto starke degernativen Veränderungen aufwies, waren wir gezwungen einen Ersatz zu suchen. Als mein Mann das Auto anmelden wollte sagte die Zulassungstelle bezw. das Finanzamt ich bekomme 100 % KfZ Steuerbefreiung wenn ich einen Dauer EU Rente vorlegen kann. Ich rief auf dem Versorgungsamt an weil mir für die KfZ Steuer noch was fehlte. Der Sachbearbeiter meinte zu mir ob ich die 50 % meine und ich sagte erst ja, fragte aber wieso ich keine Komplettbefreiung bekomme. Da sagte der Herr das es dies nur bei aG oder H gibt. Jetzt bin ich irrtiert, denn das Finanzamt erzählte meinem Gatten was anderes. Kann mir jemand sagen wer nun Recht hat?
LG
Ich wurde im März vom Versorgungsamt auf meinen Verschlimmerungsantrag hin hochgestuft von 60% G auf 80% G und B. Da mein Auto starke degernativen Veränderungen aufwies, waren wir gezwungen einen Ersatz zu suchen. Als mein Mann das Auto anmelden wollte sagte die Zulassungstelle bezw. das Finanzamt ich bekomme 100 % KfZ Steuerbefreiung wenn ich einen Dauer EU Rente vorlegen kann. Ich rief auf dem Versorgungsamt an weil mir für die KfZ Steuer noch was fehlte. Der Sachbearbeiter meinte zu mir ob ich die 50 % meine und ich sagte erst ja, fragte aber wieso ich keine Komplettbefreiung bekomme. Da sagte der Herr das es dies nur bei aG oder H gibt. Jetzt bin ich irrtiert, denn das Finanzamt erzählte meinem Gatten was anderes. Kann mir jemand sagen wer nun Recht hat?
LG
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