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7 cm lange Gesichtsnarbe durch Schwimmbrille

Schebbe

Nutzer
Registriert seit
27 Sep. 2007
Beiträge
4
Hallo zusammen,
der Sohn meines Freundes (7 Jahre alt) namens Tim war vor 2 Monaten in einem Freibad seitlich in ein Schwimmbecken gesprungen und stieß dabei mit seiner Schwimmbrille gegen eine am Beckenrand angebrachte Wasser-Düse.
Obwohl die Schwimmbrille (von einem bekannten schweizer Hersteller) angeblich aus Sicherheitsglas bestand, zersplitterte sie und bohrte sich bei dem kleinen Tim unterhalb des linken Auges in die Haut.
Daraufhin wurde natürlich der Notarzt gerufen und der kleine Junge mußte im Krankenhaus mit sieben Stichen im Gesicht genäht werden.
Das Andenken ist nun eine 7 cm lange Narbe, die er vermutlich sein ganzes Leben lang haben wird.

Mein Freund hat daraufhin einen Anwalt aufgesucht und den Hersteller anschreiben lassen. Er wollte eine Stellungnahme, wie eine Schwimmbrille aus Sicherheitsglas derartige Verletzungen hervorrufen kann.

Der Hersteller teilte ihm mit, daß es ihm sehr leid tut jedoch sich keinerlei Schuld bzgl. z.B. Materialfehler / Produkthaftung oder der gleichen sieht. Dennoch bietet er meinem Freund einen Betrag von 2000,- Euro als "Entschädigung/ Abfindung" oder wie auch immer an.(mir liegt leider gerade nicht das Schreiben mit dem genauen Wortlaut des Herstellers vor.)

=> Bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte nun keine Tipps, wie mein Freund möglichst viel Geld vom Hersteller der Schwimmbrille ausquetschen kann.
Vielmehr geht es darum, daß der kleine Tim, wie auch seine Eltern mit dieser Narbe zumindest (laut Auskunft eines Arztes) bis zu seinem 20. Lebensjahr so leben müssen, bevor er durch eine "Schönheitsoperation" die Narbe vielleicht minimieren kann.
Wenn man sich mit dem kleinen Jungen unterhält und ihm dabei in die Augen schauen möchte, wandert der Blick automatisch auf die Narbe. Das wird ihn auch in seinem weiteren Leben negativ begleiten. Nicht nur, daß es dem Jungen oder seinem Gegenüber unangenehm ist, doch wer hätte gern einen Freund / Lebenspartner, der im Gesicht übertrieben gesagt entstellt ist. An ein Vorstellungsgespräch möchte ich erst garnicht denken (Model wird er nun auf keinen Fall, aber ein gutes Aussehen verhilft oft Türen zu öffnen, eine Narbe erinnert eher an einen Gewalttäter).
Ach ja, der Rechtsanwalt meinte, daß mein Freund das "faire" Angebot annehmen sollte, da ansonsten ggf. ein Rechtsstreit in der Schweiz folgen könnte.
=> Bitte gebt uns Tipps, wie wir weiter vorgehen sollten. Es geht wie gesagt nicht darum den Hersteller "bluten" zu lassen, jedoch wäre es in meinen Augen "fair", wenn der Hersteller, der vermutlich gegen Personenschäden selbst versichert ist, zumindest sämtliche Arztkosten für spätere Behandlungen, wie z.B. "Schönheitsoperationen zur Narbenminimierung" übernimmt, auch wenn diese erst in 13 Jahren anfallen werden.
Kennt vielleicht jemand einen ähnlichen Fall?
Ist es überhaupt möglich einen Hersteller nach z.B. einer Zeit von 13 Jahren noch die Folgekosten eines Unfalls zuzuschreiben?

Was würdet Ihr an der Stelle meines Freundes machen?

Ich bin für jede Antwort dankbar und danke Euch jetzt schon, daß Ihr Euch die Mühe gemacht habt den langen Text zu lesen.
 
Hallo Schebbe,

also ich würde mich durch die erste Verhandlung mit dem Hersteller nicht zufrieden geben. Meines Erachtens fällt das Zersplittern der Brille und die nicht gerade schönen Konsequenzen in den Produkthaftungsbereich des Herstellers.

Sollte der Hersteller sich weiterhin stur bzgl. einer angemessenen Schadensregulierung zeigen, würde ich in der Argumentation mal in Richtung Einhaltung der Sicherheitsnormen (wie CE, TÜV oder GS-Prüfung) gehen.

Wenn der Hersteller sich dann - erwartungsgemäß - zur Einhaltung der Normen bekennt, kannst du z.B. ganz trocken erwidern, dass ja aufgrund des offensichtlich eingetretenen Schadens ja wohl doch etwas schief gelaufen ist und bei weiterhin mangelnder Verhandlungsbereitschaft dich genötigt siehst beim TÜV (ich weiß nicht genau, ob der dafür zuständig ist, bitte ggf. kundig machen) einen Serienschaden geltend zu machen :D. Sollte sich ein solcher tatsächlich herausstellen, wäre nach meinem Kenntnisstand der Hersteller zum Rückruf der kompletten Serie verpflichtet und das würde erst richtig teuer werden :rolleyes:.

Bitte berücksichtige: dies sind lediglich Ansätze von Gedankengängen, wie ich versuchen würde noch etwas "rauszukitzeln", konkrete Erfahrungen bzgl. Zuständigkeiten etc. beim Produkthaftungsgesetz oder Serienschäden habe ich nicht. Genauso entzieht sich meiner Kenntnis wie das mit der Produkthaftung in der Schweiz läuft.

Gruß
Joker

P.S. Das wichtige Beweisstück der zerbrochenen Brille habt ihr doch hoffentlich noch, oder?
 
Hallo Schebbe,

da springt ein Siebenjähriger verbotenerweise vom Seitenrand in ein Schwimmbecken und schlägt mit seinem Kopf auf eine am Beckenrand angebrachte Wasser-Düse.

Ich versuche mir vorzustellen, wie weit diese Wasser-Düse ins Schwimmbecken ragte (und ob nicht der Schwimmbadbetreiber haftbar zu machen ist), bzw. welch schweren Kopfverletzungen Tim beim Auftreffen auf den Beckenrand erlitten hätte.

Mit genügender Krafteinwirkung lässt sich jedes Sicherheitsglas zerstören. Der Hersteller des Brillen-Sicherheitsglases wird Gewähr nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Schwimmbrille übernehmen, das Springen auf eine Düse dürfte nicht darunter fallen.

Gruß
Luise
 
Hallo Joker,

vielen Dank für Deine Antwort.
Zufrieden geben tun wir uns natürlich nicht. Aber es ist Schwierig eine zuständige Stelle wie z.B. ein TÜV zu finden, der eine hilfreiche Aussage trifft bzw. diese dann auch schriftlich verfaßt.
Solltest Du vielleicht noch auf eine Idee gekommen sein, dann geb mir noch einmal Bescheid, danke.
 
Hallo Schebbe!

Vielleicht hilt Dir dies ein wenig weiter.

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Urteil: Produkthaftung - Kindertauchbrille fehlerhaft
03.03.2005

Der Importeur haftet für eine fehlerhafte Kindertauchbrille, wenn das Glas in scharfkantige Splitter zerbricht. Das Herumtoben im Hallenbad ist als normale Nutzung anzusehen.


Im Juli 2002 spielten zwei Geschwister in einem Hallenbad auf einem aufblasbaren Flugzeug. Dabei verlor das 10 jährige Mädchen das Gleichgewicht, kippte ins Wasser und schlug mit der linken Hand auf die Stirn des jüngeren Bruders auf. Dieser trug eine Kindertaucherbrille, welche bei dem Aufprall in scharfe Teile zersplitterte. Das Mädchen verletzte sich dadurch an der linken Hand schwer.
Der VKI klagte – im Auftrag des BMSG – den Schaden beim österreichischen Importeur der Brille ein. Dieser hatte die Brille in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und in Verkehr gebracht.
Das BG Wels weist in seinem Urteil zunächst darauf hin, dass derartige Brillen nach den Vorgaben der Ö-Norm mit Sicherheitsglas ausgestattet sein müssen. Auf Grund eines Sachverständigengutachtens geht das BG Wels davon aus, dass das Sicherheitsglas der Taucherbrille einen Produktionsfehler aufwies. Offenbar war es bei der Produktion des Sicherheitsglases in der Phase des Abkühlens des Glases (Tempern) zu einem Fehler gekommen. Nach der Ö-Norm darf Sicherheitsglas nur in kleine stumpfe Teile zerbrechen. Im vorliegenden Fall entstanden durch den Produktionsfehler beim Bruch hingegen scharfkantige Splitter, welche zur Verletzung des Mädchens führten.
Rechtlich folgert das BG Wels, dass nach § 5 Produkthaftungsgesetz (PHG) eine berechtigte Sicherheitserwartung besteht, dass Taucherbrillen den Belastungen bei spielerischer Benützung standhalten. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Kinder springen und toben. Die Brille ist als fehlerhaft im Sinn des § 5 PHG anzusehen, weil sie bei derartigen zu erwartenden Belastungen nicht in scharfkantige Splitter zerbrechen darf. Ein Mitverschulden des Mädchens sei nicht gegeben. Der Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum haftet daher nach § 1 PHG für die Verletzungen des Mädchens.
Das BG Wels spricht dem Mädchen daher Schmerzengeld in Höhe von € 4.200,-- zu. Der Importeur haftet außerdem auch für zukünftige Folgeschäden wie etwa Schmerzen infolge einer allfälligen Narbenkorrektur.


Gruß
maja
 
Hallo Luise,
auch Dir vielen Dank für deine Antwort.
Natürlich hast Du Recht mit dem seitlichen Einspringen vom Beckenrand, jedoch gibt es in diesem Freibad "keine Verbotsschilder" und das Einspringen ist somit "erlaubt.
Das mit der Wasser-Düse ist von mir leider falsch beschrieben. Es handelt sich eher um einen "Schwanenhals", also eine Wasserfall ähnliche "Düse ausserhalb des Wassers, unter die man sich im Wasser stehend darunter stellen kann, um sich die Schulter massieren zu lassen. Habe sie leider selbst nie gesehen!

Aber an das mit dem Schwimmbadbetreiber haben wir auch schon gedacht, jedoch möchte mein Freund nicht gegen das Schimmbad vorgehen, da es unmittelbar in der Nachbarschaft ist und die Leute sich in dem Dorf alle sehr gut kennen. (Ich hätte da kein Problem!)

Zum Thema Sicherheitsglas jedoch muß ich dir widersprechen. Natürlich geht jedes Sicherheitsglas unter größerer Krafteinwirkung kaputt. Jedoch verdient es nicht den Namen Sicherheitsglas, nur damit es mehr aushält als ein gewöhnliches Plexiglas oder so. Ein Sicherheitsglas wie z.B. beim Auto, wenn man das nun so vergleichen möchte, zerspringt im Falle eines Steinschlags oder bei einer anderen größeren Krafteinwirkung in abertauschende kleine Stücke, die wiederum keine scharfen Kanten aufweisen. => Deshalb Sichereheitsglas!
Aber ich lass mich gerne etwas besseren belehren.

Gruß
Schebbe
 
Hallo Maja,

vielen Dank. Ich denke Dein Beitrag hilft uns bestimmt weiter.
Hast Du vielleicht noch solche Urteile? Oder noch besser, hast Du mir vielleicht eine Internetadresse, wo ich ggf. weitere Urteile finden kann?

Gruß Schebbe
 
Hallo Schebbe!

Nee-Du kannst aber selbst mal "goggeln" .

Hatte eingegeben: "Sicherheitsglas für Taucherbrillen"
Du wirst bestimmt noch mehr darüber finden.

Gruß
maja
 
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