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58er-Regelung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

vielleicht kann mir jemand über folgendes einen Rat geben:

bis vor 2 Monaten habe ich noch nicht an eine vorgezogene Rente (EU-Rente) gedacht.
Gestern haben wir im Internet etwas über die 58er-Regelung gelesen. Arbeitslose (älter als 57) können diese Regelung beim Arbeitsamt unterschreiben, bekommen dann ihr Arbeitslosengeld ohne (oder sehr wenig) Auflagen ....müssen aber Rente einreichen....sobald dieses ohne Abzuge möglich ist und stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Nun läuft mein Krankengeld Anfang März aus. Da ich vor meinem Unfall arbeitslos war geht dann diese Zahlung wieder los. (ich muß mich dann beim Arbeitsamt melden)
(ich habe beim Arbeitsamt angefragt ob durch die Krankengeldzahlung meine Arbeitslosengeldkonto wieder aufgestockt wurde....müßte ja so sein, denn die GKV hat ja Arbeitslosenbeiträge abgeführt)

Nun bin ich mir nicht sicher ob diese 58er-Regelung auch für mich greifen würde....und kann ich dieses jetzt (noch im Krankenstand) bis zum 31.12.07 unterschreiben......oder habe ich dadurch Nachteile?

Es sind soviel Fragen und ich bekomme kaum die ganzen Schreibereien mit meinen privaten Versicherungen geregelt. Geht alles nur in der kurzen schmerzärmeren Zeit.

Ich würde mich über jeden Tipp zu dieser Regelung freuen.

Gruß
Kai-Uwe
 
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