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4 Jahre und immer noch am kämpfen...

Steffi22

Nutzer
Registriert seit
17 Sep. 2012
Beiträge
3
Hallo zusammen,

ich bin heute das erste Mal auf diese Seite gestoßen und habe mich auch gleich mal registriert um hier vielleicht auch ein einige Hinweise oder Hilfe zu bekommen.

Ich hatte vor 4 Jahren einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall und habe durch einen betrunkenen Autofahrer schwerste Verletzungen davon getragen. Ich war über eine Stunde in meinem Auto eingeklemmt und musste von der Feuerwehr rausgeschnitten werden. Danach folgten mehrere Monate Krankenhaus, Reha usw. Ich hatte einige innere Verletzungen, weshalb die erste Woche nicht klar war, ob ich den Unfall überhaupt überleben werde. An "äußeren" Verletzungen hatte ich den Ellenbogen gebrochen und zertrümmert, das Brustbein gebrochen, das Kreuzbein gebrochen, Brustkorbprellungen, Verletzungen an der LWS und HWS, eine Calcaneustrümmerfraktur und mein Becken war beidseitig mehrfach gebrochen. Ich saß lange Zeit im Rollstuhl und lief insgesamt über 1 Jahr lang an Krücken.
Ich wurde mehrfach in verschiedenen Kliniken operiert und habe heute immer noch massive Probleme mit meinem Fuß und meinem Becken. Ich kann kaum noch Sport betreiben, kann keine langen Strecken mehr laufen und nicht lange am Stück stehen. Ich habe ständige ununterbrochene Schmerzen. Seit 4 Jahren gehe ich auch regelmäßig zur Krankengymnastik und manuellen Therapie, was mir sehr hilft. Leider ist die Besserung immer nur von sehr kurzer Dauer.
Da die Ärzte sich einig sind, dass man nichts mehr verbessern kann sollte nun ein Abschlußgutachten für die Versicherung gemacht werden. Hierzu war ich unter anderem in der BG Klinik in Tübingen. Einige der dort gefertigten Gutachten habe ich mittlerweile erhalten und denke, dass sie auch zufriedenstellend sind. Nun soll noch ein neurologisch/psychologisches Gutachten gemacht werden. Hierzu soll ich zu einem Prof. Dr. Stevens nach Tübingen. Kann mir jemand weiterhelfen der dort schon war und was ihr für Erfahrungen gemacht habt? Ich will einfach, dass man mir zuhört, dass man sieht, was ich leider immer noch für Probleme habe und was sich seit diesem Unfall alles in meinem Leben verändert hat. Vielleicht hat der ein oder andere schon Erfahrungen mit dieser Praxis gemacht und kann mir weiterhelfen?

Danke schon mal!

Viele Grüße
Steffi
 
Hallo Steffi,

herzlich willkommen im Forum.
Schön dass du uns gefunden hast, aber schade dass du uns finden "musstest".
Ich hätte dir ein einfacheres Leben, ohne diesen tragischen Unfall, gegönnt!

Oben rechts, in der zweiten blau hinterlegten Zeile, findest du das Wort "Suchen".
Klick das Mal an und gib dort "Stevens" ein...
vorab muss ich dich warnen: was du finden wirst ist nichts Gutes!

Ich drücke dir alle zur Verfügung stehenden Daumen!

Gruß
greek69
 
Hallo Steffi ,

niemals würde ich da freiwillig wieder hin wollen .
Lies bitte alles was du über den GA findest hier im Forum .

Grüßle Sume
 
Hallo Steffi,

Du hast bei der BG freie Gutachterwahl (§ 200).

Geh bloß nicht zu Stevens, suche Dir einen anderen Gutachter!

Viele Grüße

Kaandra
 
Hallo Kasandra,

da Steffi zu einem GA für die gegnerische Haftpflicht geht, bleibt ihr nichts anderes übrig als zu Stevens zu gehen, da sie diesen Gutachter leider nicht ablehnen kann.

@Steffi
vielleicht gibt es die Möglichkeit von vorneherein, über einen Rechtsanwalt, den GA Stevens für befangen zu erklären und die Versicherung aufzufordern einen andern GA zu nennen.
Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert, denn was Stevens schreibt wissen wir ja jetzt schon: alles folgenlos ausgeheilt.
Liebe Steffi, wir möchten dir keine Angst machen, aber Stevens ist leider zu bekannt das er nur GA im Sinne der Versicherungen schreibt und dadurch auf keinen Fall neutral ist, was ein Gutachter ja sein soll.
Lies dich hier durch und bilde dir deine eigene Meinung.

VG
Gitti
 
Hi Ironmann,

da hast Du natürlich Recht. War von der BG Klinik so abgelenkt oder auch durcheinander, dass bei mir die HPV untergegangen ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
....hallo, Steffi...

....schön zu lesen, das die Ärzte es geschafft haben Dich wenigstens wieder auf "die Beine" zu stellen - das allerdings, liegt garantiert auch mit an Deinem Willen - und das ist gut so!......sehr gut sogar

....sei nicht so traurig, wegen des Sports - natürlich "schmerzt es" geliebte Gewohnheiten und Aktivitäten nun nicht mehr ausüben zu können - aber, ich glaube, allein schon so wie Du schreibst, finden sich neue Aktivitäten für Dich - evtl. sogar neue Sportmöglichkeiten......glaube einfach fest an Dich und glaube auch weiter an "das Gute"..........selbst, wenn Du nun hier im Forum evtl. viel "Negatives" lesen wirst und musst - trotzdem - immer daran glauben - das alles besser wird oder werden kann.........

.........ich selbst brauchte nicht zu diesem Gutachter, nach dem Du fragst - aber ich rate Dir - höre hier auf die Leute, die Erfahrung gemacht haben - mit IHM und seiner Praxis.........natürlich must Du auch hier im Forum etwas "filtern"....bei vielen Usern hier, sind ganz doll die Emotionen mit in den Berichterstattungen (wie in meinen Berichten auch....) - aber, man merkt auch ganz schnell, was man dann für sich benutzen kann......und auch wichtig - stelle weiter Fragen - Viele hier sind sehr gut mit Ihren Antworten und Du kannst Dich da drauf verlassen......

Alles Gute Dir - viel Erfolg mit dem nahenden Gutachten - viel mehr noch an guter Besserung - und......bleibe immer tapfer! - tapfer für Dich und Deine Zukunft.........Du hast viel Schlimmes erlebt - glaube daran, das es nun besser wird...........viel Glück....

Brommel :)
 
Hallo,

ich halte es nicht für zulässig, dass ein von der gegnerischen HPflV vorgeschlagener GA anzunehmen ist. Ich stehe mit ihr in keinerlei Vertrgsverhältnis, vergleichbar mit der Freiheit einen Sachschadensgutachter zu beauftragen.

Demnach sollte der GA abgelehnt werden. Diese Vorgehensweise wird übrigens auch in einer Art Checkliste für Anwälte empfohlen

9. Sofern die Versicherung eine Begutachtung vorschlägt: Arztablehnen und ggf. eigenen Arzt benennen. Fragebogen der Versicherung muss nicht ausgefüllt werden. Vorsicht bei Beantwortung.

Quelle: Verkehrsrecht aktuell - Ausgabe 07/2001, Seite 100

Also in diesem Fall (gegnersicher HPflV) solche GA können und sollten abgelehnt werden!


Gruss

Sekundant
 
Hallo Steffi22,
schau das du NICHT zu Stevens kommst.
Geh zum Ra oder zum Arzt und schauckle das irgend wie.
Viel Erfolg.
Gruß
Robin
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Um ehrlich zu sein, bin ich nun sehr verunsichert. Ich befürchte fast, dass man den GA-Termin nicht mehr rückgängig machen kann. Und es ist richtig, das Gutachten wurde von der gegnerischen Versicherung angefordert, sprich, ich muss dort hin gehen. Natürlich auch in meinem eigenen Interesse um diesen ganzen Schlamassel endlich einmal irgendwann abzuschließen.

Allerdings wurden auch schon 2 verschiedene GA von meinem Fuß angefertigt, so dass ich doch hoffe die Möglichkeit zu bekommen ein weiteres GA zu bekommen, sollte ich dort in Tübingen nicht zufrieden sein. Meine Ärzte hier wissen ja schließlich wie es mir geht und sollte dort festgestellt werden, dass ich "gesund" bin kann ja etwas nicht stimmen.

Ich werde auf alle Fälle heute noch Rücksprache mit meinem RA halten.

Ich finde es einfach immer wieder unfassbar, wie man hier in Deutschland um seine Rechte kämpfen muss. Wie wahrscheinlich viele von Euch könnte ich über die letzten 4 Jahre nicht nur ein Buch schreiben, was mir alles passiert ist, wie ich behandelt wurde usw. Es ist erniedrigend und mein Leben war leider überhaupt nicht mehr lebenswert. Doch dank meiner Familie und vielen sehr guten Freunden habe ich das Beste daraus gemacht, mich nicht unterkriegen lassen und stehe heute quasi wieder mit beiden Beinen im Leben.

Danke auf alle Fälle für Eure Hilfe und Eure Kommentare!
Auch ich wünsche Euch alles Gute!
 
Hallo Steffi,

als Stevensgeschädigte will ich dir nur dringend raten: Niemals ein Gutachten bei Stevens:
Jeder zweite bei ihm gilt als Simulant, mit Begehrensneurose, es ist ihm egal ob du mit abgeschlagenen Kopf unterm Arm vor ihm stehst, der fehlende Kopf ist bestimmt durch 100jährige alterbedingten Verfall abgefallen.

Finger weg von Stevens.

Laut meinem Anwalt gibt es eine sogenannte "Tübinger Schule" die nur Körperschäden
anerkennen, aber da muss es schon ganz ganz dicke kommen, denn es existiert für die Tübinger sogenannte Regelzeiten, wo sämtliche Knochenbrüche folgenlos ausheilen und wenn dann noch was "den Patienten stört" ist das nicht unfallbedingt sondern liegt in der Psyche des Probanten.
Wenn da nichts mehr sei, dann könne auch nichts schmerzen, dann ist das Schmerzgeschehen des Begutachteten ein psychischer Dachschaden, der nichts mit nem Unfall zu tun hatte, sondern in der Person des Dachschadensbesitzers als Vorschaden oder labiler Persönlichkeit zu tun hätte.

Nur du weißt, wie es dir geht, auch wenn du 10 Ärzte hast und belegen kannst, dass du Unfallschäden immernoch akut hast - das interessiert Stevens nicht - er lässt dich einen Lügenfragebogen ausfüllen, ob du auch bereit wärst mitzuarbeiten, oder in anderer Stimmung bist, lässt dich Reaktionstests machen, die ach wie ein Wunder unter anderen Ablaufkriterien durchgeführt werden, als ÜBERALL SONST, und belegt dann mit seinen falsch ermittelten Fakten - deine Werte seien nicht normal - das kann nur heißen du verschleierst oder simulierst.

Er der sich ständig mit Fakten, Studien hervortut untersuchte in einer Studie nicht mal 50 Leute und zieht daraus Schlüsse für alle anderen - Hunderten von geplagten, nach fairer Begutachtung suchenden Unfallopfern, denen er durch sein Schlechtachten Ansprüche verweigert.

Beispiel: Du stolperst an der Gehwegkante - dem ersten passiert gar nichts, der zweite holt sich eine blauen Fleck, der dritte verstaucht sich den Knöchel, der nächste bricht sich das Bein, der andere stürzt und schlägt sich den Kopf an mit Gehirnerschütterung, der letzte prallt so unglücklich auf dass er mit Hirnbluten verstirbt.

Stevens: in der Regel passiert beim Stolpern nichts - und wenn dann höchstens ein blauer Fleck, und wenn dann heilt eine Verstauchung folgenlos aus und ein Beinbruch ist ein Ereignis das dem normalen Lebensrisiko entspricht und keine besondere Einschränkung bedeutet und bist du daran gestorben hättest du bestimmt kurz vor dem Stolpern n Schlaganfall gehabt: auf jeden Fall ist nichts da, was ne Versicherung zu leisten hätte.

Finger weg von Stevens.

Beipiel Reaktionstestung: Gerät mit Messingpunkt in der Mitte, wo der Zeigefinger nach jeder Aktion wieder geparkt werden muss. Dann leuchten einzeln bunte Lichter auf rote, gelbe oder grüne und hohe oder tiefe Töne. Erstmal muss man reagieren und den passenden Knopf drücken, wenn ein Lichtlein leuchtet, dann wenn ein Licht und ein tiefer Ton da ist, jedesmal muss der Aktionsfinger auf den Ausgansmessingpunkt zurückgelegt werden.
Bei Stevens: das sei egal, der Finger könnte auch von einem zum andern Signalpunkt springen ohne den Ausgangsmessingpunkt zu parken. Dann werden die Reaktionszeiten zwischen Signal und deinem Knopfdruck gemessen. Das gibt natürlich ganz andere Werte, wenn du nicht jedesmal den Finger zurücklegen musst. Aber das interessiert hier ja nicht, man sucht ja nur DASS DU NICHT DER NORM entsprichst und eine nicht nachvollziehbares Verhalten zeigst, was natürlich nur davon kommt, dass du ihm was vormachen willst und Ansprüche gelten machen willst bei denen die ZAHLEN MÜSSEN aber NICHT WOLLEN und die Auftraggeber seines Gutachtens sind.

Also Finger weg von Stevens.

Keiner kann dich zwingen zu ihm. ER IST VOREINGENOMMEN, er forscht und sucht ständig nach Simulanten, er will kein unabhängiges Gutachten machen, sondern quetscht dich und deinen Fall durch seine Schablone, egal ob du durchpasst oder nicht, was nicht passt wird gutachterlich passend gemacht.

Also Finger weg von Stevens, auch wenn du meinst, bei dir sei alles klar, er sei doch Mediziner der den Eid abgelegt hat: FÜR die Gesundheit gegen Krankheiten eines Menschen. Du wirst dich wundern welche Fakten er WEGLÄSST, welche Fakten er ABWERTET, welche Minifacetten für ihn ausschlaggebend sind - er ist der Sucher nach Simulationskrümeln - egal ob sie da sind oder nicht - und wenn er sie nicht findet, erfindet er sie.

Das ist so demütigend, menschenverachtend, tu dir das nicht an - keiner kann dich zwingen das erleben zu müssen.

Die gegenersiche Versicherung kann sich das zwar wünschen, weil sie sich noch vor dem vorliegen des Gutachtens sicher sein kann, es wird für sie sprechen, aber LASS DICH NICHT DORTHIN ZWINGEN.

Ganz liebe Grüße
Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Steffi,
Um ehrlich zu sein, bin ich nun sehr verunsichert. Ich befürchte fast, dass man den GA-Termin nicht mehr rückgängig machen kann.
Warum sollte das nicht gehen? Ist der Termin schon bestätigt? Sonst teile ganz offen mit, dass Du in einschlägigen Veröffentlichungen davon Kenntnis erlangt hast, dass genannter GA in der Fachwelt erheblichen Zweifeln ausgesetzt ist und Du daher von einer Begutachtung abstand nimmst. Nenne dabei entweder einen eigenen (bessere Lösung und sollte in Haftpflichtfällen immer bevorzugt werden) oder lass Dir einen anderen vorschlagen (natürlich die schlechtere Lösung, die nicht zu empfehlen ist und die ich NIE wahrnehmen würde).


Gruss

Sekundant
 
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