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4.000,- Euro Entschädigung für überlange Dauer des Gerichtsverfahrens !

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Okt. 2010
Beiträge
1,114
4.000,- Euro Entschädigung für überlange Dauer des Gerichtsverfahrens !

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2012 - Az. OVG 3 A 1.12

Weitere Urteile gibt es hier:

§ 198 GVG

Die rechtlichen Gesichtspunkte sind auf Verfahren mit anderen Streit-
gegenständen weitgehend übertragbar.

Insbesondere ermöglichen die Fälle zu § 198 GVG Einblicke in den Ablauf
von Gerichtsverfahren und damit verbundenen „Schlendrian“.

Gruß!
Machts Sinn
 
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