Aramis
Erfahrenes Mitglied
Hallo Spice,
doch, es gibt Rechtsprechung zum Thema Ersatzpflicht für Unterbringungskosten der Haustiere von Verunglückten.
Uns hat die Gegnerische mitgeteilt, dass Haustiere Hobby seien.
Vom Gericht kam die Ansage, dass Haustiere nicht zum Haushaltsführungsschaden zählen.
Zu welcher Schadensposition sie zählen, kam garnicht zur Sprache! Evtl. " zu den entgangenen Freuden" also Schmerzensgeld, oder "Unterhalt dritter"?
Unser RA geht nicht mehr drauf ein.
Keine Sorge, bisher läuft es vor Gericht ausgezeichnet (rein subjektiv).
Die Nichtwürdigung des TSG ist ein Joker für die Zukunft.
Hallo Isländer,
sicher hast du recht, doch du weißt doch, welche wahnwitzigen Ideen den Zahlungsverweigern so kommen!
So, nu muß ich dafür Sorgen, dass mein freiwillig in Rente gegangener Lebensgefährte was vernünftiges zu Essen bekommt, damit er seine "keine aussergewöhnlichen Medimentikation" einnehmen kann ( Targin , Lyrica, Novalgin, Carbamecitin)!
LG
Aramis
doch, es gibt Rechtsprechung zum Thema Ersatzpflicht für Unterbringungskosten der Haustiere von Verunglückten.
Uns hat die Gegnerische mitgeteilt, dass Haustiere Hobby seien.
Vom Gericht kam die Ansage, dass Haustiere nicht zum Haushaltsführungsschaden zählen.
Zu welcher Schadensposition sie zählen, kam garnicht zur Sprache! Evtl. " zu den entgangenen Freuden" also Schmerzensgeld, oder "Unterhalt dritter"?
Unser RA geht nicht mehr drauf ein.
Keine Sorge, bisher läuft es vor Gericht ausgezeichnet (rein subjektiv).
Die Nichtwürdigung des TSG ist ein Joker für die Zukunft.
Hallo Isländer,
sicher hast du recht, doch du weißt doch, welche wahnwitzigen Ideen den Zahlungsverweigern so kommen!
So, nu muß ich dafür Sorgen, dass mein freiwillig in Rente gegangener Lebensgefährte was vernünftiges zu Essen bekommt, damit er seine "keine aussergewöhnlichen Medimentikation" einnehmen kann ( Targin , Lyrica, Novalgin, Carbamecitin)!
LG
Aramis