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30 Monate nach unverschuldetem Motorradunfall

Status
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Hallo Isländer,
wo finde ich bitte das von Dir benannte Urteil OLG Karlsruhe NJW 73/851 ?
habe seit 4 Jahren keinerlei Zahlung von gegnerischen HPV erhalten und denke, es ist Zeit für eine Anzahlung ,meine RA wimmelt mich in dem Punkt ab (bin voll unbefristet berentet, 50 GdB) Haftung ist anerkannt, Klage "läuft" seit 2,5 Jahren erste Instanz am LG, LG reagiert trotz Teilanerkenntnis nicht...
Danke und Gruss
Spice
 
Grüß Dich, Spice!

01
Das Urteil des OLG Karlsruhe findet sich in der NJW, der Neuen Jursitischen Wochenschrift, Jahrgang 1973, Seite 851. Die NJW hat zwar praktisch jeder Anwalt, aber
auch ich habe diesen gut 40 Jahre alten Band nicht. Da die Entscheidung entstanden ist, als man Computer noch "Caputter" schrieb, ist das Urteil vermutlich auch schwer im internet aufzutreiben.

Man kann den Band aber praktisch in jeder Amtsgerichtsbücherei finden: Die NJW strahlt Dir dort milchkaffeebraun gebunden entgegen.


02
Wahrscheinlich besser auf Deinen Fall passt OLG München, Urteil von 24.09.2010, Az. 10 U 2671/10. Das bekommst ganz einfach: Denn auf openjur kannst Du Dir das Urteil ausdrucken lassen.

Dort ist nämlich auch die Pflicht auf angemessene Vorschüsse dargestellt: Und den segensreichen Einfluss auf's Schmerzensgeld, wenn das nicht kommt.


03
Es gibt mit diesem Vorschuss ein merkwürdiges Problem. Das ist noch niemals richtig angegangen worden: Aber heutzutag' gibt es jeden Tag was Neues, also:

(a)
In einem Rechtsstaat darf es grundsätzlich nie eine Rechtsschutzlücke geben. DAs bestreitet keiner, der mal das Grundgesetz in der Hand gehabt hat.

(b)
Mit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Regelung geht es nicht, schnell zum Vorschuss zu kommen: Da kommt man nicht auf einen angemessenen Vorschuss, sondern nur auf so viel, wie die Sozialhilfe auch bezahlt, da kann man auch gleich zur Sozialhilfebehörde gehen.

(c)
Es wird mit "Sozialhilfeniveau" keinesfalls ein "angemessener Vorschuss" bezahlt. Also muss man an das "mehr" irgendwie herankommen. Nun behaupten Gerichte immer, dass es eine Rechtspflicht zur angemessenen Bevorschussung gebe, aber: Wie drankommen? Da haben wir eine Rechtsschutzlücke.

(d)
Wahrscheinlich der bauchbarste Weg wäre das Teilurteil (= für, das, was schon sicher ist, braucht nicht zu warten, bis in dem ganzen Prozess das letzte Hakerl aufgebogen ist). Doch steht im § 301 ZPO, das Gericht kann damit warten, "wenn es das Gericht nach Lage der Sache für nicht angemessen erachtet".

Dazu meint nun der Isländer:

(I)
Nach jahrelangem Warten ist nur eines angemessen, nämlich dem Spice endlich mal zu helfen.

(II)
Denn der Begriff "Rechtsstaat" hat damit zu tun, dass das Recht in vertretbarer Zeit hergeht, und je mehr Zeit schon vergangen ist, deste mehr Beschleunigung ist nötig (Bundesverfassungsgericht, Bschluss 1 BvR 352/00 vom 20.7.2000).

(III)
Dazu kommt: Es ist der § 301 ZPo verfassungskonform zu benutzen. Wenn schon ein Anspruch auf angemessenen Vorschuss besteht, dann darf es diesbezüglich keine Rechtsschutzlücke geben, dann ist eine Entscheidung, sich da nicht rüberzutrauen, ein ein Fehlgebrauch des Ermessens.


Ob's funktioniert, ist die Frage. Die Gerichte tun bei § 301 ZPO immer, als sei der des Teufels. Ich würde an Deiner Stelle dann mal einheizen: Auf Bemerkungen: "Hm, so 'n Teilurteil ist immer reichlich schwierig" kann man eigentlich nur antworten: "Dann müssen Sie sich halt eben anstrengen, wenn's schweirig wird! Das ist Ihr Amt, dafür werden Sie auch anständig bezahlt, Sie kriegen schon mehr als ein juristischer Leichtmatrose! Sie haben ja nicht eine "Richterprüfung, gbegrenzt auf leichte Fälle", sondern eine richtige, echte, die auch für schwere Fälle gilt. Und im übrigen, wo sind wir denn? Ein Richter, der sich zu winden anfängt und unbehaglich auf dem Richterstuhl rumrutscht, weil er das Recht anwenden soll, ja du liebe Zeit, wie wird mir denn da?"

ISLÄNDER
 
Danke

Hallo Isländer,Herzlichen Dank
Ich werde Deine Hinweise an meine RA hin verweisen -nachdem ich in der Bibliothek war
was draus wird erfährst Du und alle Mitlesenden dann hoffentlich bald
Beste Grüße
Spice
 
Grüß Dich, Spice!

01
Du wirst hingerissen sein, denn OLG Karlsruhe NJW 73/851 ist ein ungewöhnliches Urteil: Da waren offenbar die Richter von der Beklagtenseite gewaltig angefressen. Dann sind sie aber mal gründlich geworden, um die Verzögerungstaktik der Gegenseite so richtig auszuputzen. Erfrischend!

02
Was aber, wenn sich die Böswilligkeit nicht beweisen lässt, etwa, weil die medizinische Lage wirklich noch fraglich war?

Auch da gibt es eine Schmerzensgelderhöhung. Das Risiko, dass sich im Schadensersatz-prozess die Einwendungen des Versicherers als unzutreffend erweisen, trägt der Versicherer. Der Prozess ist nun mit seiner Dauer eine weitere Belastung des Geschädigten, das kommt zu den Belastungen der Unfallfolgen oben drauf. Also gibt's was obendrauf, fand das OLG Nürnberg, VersR 98/731 ff. So auch das OLG Naumburg (NZV 02/459), und der BGH fand (im Nichtannahmebeschluss VI ZR 380/01), dass das damit durchaus seine Richtigkeit hat (Fußnote zu NZV 02/459).

Ist ja auch wahr!

03
Wenn Du in den Zeitschriftenwänden suchst:

(a)
Die "NZV" ist die "Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht", ist vielleicht nicht in jedem Amtsgericht, aber bestimmt im Landgericht. Wer sie sucht, findet sie in schlanken Bänden, nobeles Dunkelblau.

(b)
Die "VersR" ist die Zeitschrift "Versicherungsrecht", ziemlich dicke Wälzer in Olivgrün.


ISLÄNDER
 
Danke

Hallo Isländer,
gut dass ich noch mal reingeschaut habe
da wird die Pirsch durch die Bibliothek ja lohnend
Danke und Gruss
Spice
 
Hallo Leidgenossen und Isländer,

dann warten wir mal, wie das Gericht den minimalisierten Rentenregress der Gegnerischen wertet:rolleyes:

LG
Aramis
 
Danke ,das 3.Mal

@ Isländer:
alles gefunden :)
hab wieder Hoffnung

@Aramis:
Danke für die Zwischenlösung in Deinem Trööt :)

Beste Grüße an Alle :)
Spice
 
Tierhaltungskosten

@Aramis,
nicht vergessen : Tierhaltungskosten, die wegen des Unfalls entstanden sind, auf die Forderungsliste setzen!

Schönen Abend allerseits
Spice
 
Grüß Dich, Aramis!


Im Kampfgetümmel habe ich etwas total übersehen, eieiei..., das hätte so nicht sein sollen. Völlig unbemerkt ist an mir vorbeigegangen:

Oh, alles in Reihe aufstellen, und: Wir gratulieren, wünschen Dir alles Gute und weiter viel Freude daran, zu erleben: "Oh ja, da weiß ich was, die wird Augen machen, hähä.....!", und dann greift man in die Tasten, "na warte nur...".

Du hast nämlich Forumsgeburtstag gehabt! Deinen Beitrag Nr. 1000-!

1000! Was hast Du alles erreicht! Du darfst wirklich stolz auf Dich sein......Wir sind Dir sehr dankbar, dass es Dich im Forum gibt.

Und auch das wünschen wir Dir: Wenn's mal wieder anfrisst: Dass Dir hinterher wohler sei, wenn Du Dir Luft verschafft hast zu den Zumutungen, die uns so aufgetischt werden.

Alles Gute also!


ISLÄNDER
 
Schluchz! Danke für die Blumen lieber Isländer!

Leider weiß ich nicht von einem UO, dass ich wirklich weiterhelfen konnte? Nur die persönlichen Kontakte von wegen geteiltes Leid ist halbes Leid....einen besonderen Menschen, den wir persönlich kennenlernen und erleben durften, lies uns erfahren, dass es noch schlimmer kommen kann...:eek:

Dass wir den Anwalt wechselten und du die Arbeit erledigt hast?

Nö Spice, die 5 Katzen wurden von uns deutlich angemahnt ( 2 schwerbehinderte + 3 sehr anspruchsvolle ) nö, sagt das Gericht die zählen nicht... wir (Isländer )bringen Urteile auch das d. Tierschutzgesetz
( Ordnungsgemäße und Versorgung nach Bedürfnissen, etc.) nö, interessiert das Gericht nicht , ist unser privatvergnügen!

Frei nach dem Motto : am Ende ist Alles gut, ist nicht Alles gut, ist auch noch nicht Ende!

LG
Aramis
 
Grüß Dich, Aramis!

So finster kann ich das nicht stehen lassen:

01
Katzen: Natürlich, Solche Richter kennt man auch.

(a)
Ludwig Thoma war der Schriftsteller, von dem die "Lausbubengeschichten" eines filtiven, ziemlich unverbildeten und etwas unbedenklichen 10-jährigen stammen. Dass er Rechtsanwalt war, das wissen wenige. Eines Tages ärgerte er sich grün und blau über einen Richter: "Es handelt sich um einen jener viereckigen Berufsverurteiler, die Jesu Christi Tod für gerechtfertigt halten, weil ihn der Kollege Ponitus Pilatus rechtskräftig verurteilt hat!". Du siehst: Anderen gehts auch manchmal so.

(b)
Die Diskussion muss erst richtig losgehen. Einheizen, komm, dem machen wir's so einfach nicht!

Sicher ist es Privatvergnügen, Katzen zu haben. Indes: Auch der Garten ist Privatvergnügen. Wieso geht's bei dem, aber bei der Katze soll's nicht gehen? Argument bitte!

Auch Kinder zu bekommen, ist doch auch ein Privatvergnügen. Dass das Haus sauber ist, statt nur so wie ein Bahnhofsklo, ist auch ein Privatvergnügen. Dass man jeden Tag eine frische Unterhose nimmt, wo doch getragene Unterhosen erst nach 5 Tagen richtig zu stinken anfangen, auch Privatvergnügen. Das ganze Leben scheint ein einziges Privatvergnügen zu werden.

(c)
Das Entfernen der Katzenhaare von Kleidung und Möbeln, wenn das ein Vernügen sein soll, dann bitte: "Wäre ich so frech und würde Ihnen das Riesenvergnügen anbieten, meine Wohnung zu enthaaren, dann würde Sie sich mit Recht verspottet vorkommen. Es ist Arbeit, die Katzenhaare zu entfernen. Haushaltsarbeit. Machen Sie die Nagelprobe, fragen Sie eine Putzfrau, ob das Abklauben von Katzenhaaren Privatvergnügen ist! Die wird Sie fassungslos anschauen, wie man so etwas nur bestreiten kann, aber passen Sie auf, es kann sein, dass die nur ihren Besen nimmt und sie gründlich vermöbeln will, weil die Putzfrau Ihre Frage als Frechheit empfindet. Finden Sie nicht auch, dass die Putzfrau so Unrecht nicht hat?".

Manchmal hilft so was.

02
Ich habe keinen vernünftigen Zweifel, weit und breit keiner zu sehen: Du hast viel öfters geholfen, als Du das gemerkt hast. Der Nachteil des Forums, dass wir oft keine Rückmeldung bekommen, die hat mich auch schon zum Rätseln gebracht, aber glaube mir....Zweifel daran sind nicht zu begründen. Aus meiner Sicht ist das offenkundig, daher nicht einmal beweisbedürftig (§ 291 ZPO).

Also: Freundlichen Dank dafür!

03
Zu einem gewissen Teil gebe ich Dir aber Recht. Das Forum ist prächtig, aber Selbsthilfevereine -bei denen sich die Leute persönlich austauschen- sind auch sehr wichtig. Das ergänzt sich.

04
Jetzt sage ich Dir, wie Du mir geholfen hast: Das Forum ist für mich Hobby. Aber es färbt in den Beruf ab; Ich muss manche Antwort nachschlagen, zusammensuchen, das vertieft meine berufliche Schlagfertigkeit. Und ich lerne auch etwas. Vor einiger Zeit kam mal, dass BG-Versicherte unter Umständen die Möglichkeit haben, die Rente der mutmaßlichen beruflichen Karriere anzupassen, das habe ich noch nicht gewußt. Habe ich sofort auf mein Lager genommen, den Schachzug.

Du siehst--!

Dein Dir dankbarer

ISLÄNDER
 
Tierhaltung

Gericht erkennt Tierhaltung nicht als ersatzpflichtig an, es fließt kein Geld, Zwang die Tiere abzugeben oder gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen: Gericht wegen Nötigung verklagen?:cool::confused:
 
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