Grüß Dich, Aramis!
Solche Vorgänge, wo alles zu 100 % bestritten wird, die kenne ich auch.
01
Eisern durchhalten. Es zahlt sich aus.
02
Die Dämlichkeit der Ausreden kann man ausnutzen:
(a)
Irgendwann einmal ist eigentlich alles geklärt. Und dann fragt man im Termin nach: "Wir haben jetzt 5 Jahre Prozess hinter uns. Die Verletzungen sind geklärt. Die Verletzungsfolgen sind geklärt. Dass der Mann all die Jahre seinen Unterhalt selbst verdient hat, ist geklärt. Dass es nicht Greifbares gibt, dass das ohne den Unfall nicht weiterhin so gewesen ist: Auch geklärt. Wieso zahlen Sie nicht, wieso leisten sie keine 250.000 EUro Anzahlung? Anzahlung, hab ich gesagt, nicht Abfindung!"
(b)
Die Antwort lässt sich vorhersehen: Es kommen die ganzen alten, längst widerlegten Ausreden wieder an. Das ist uns recht, denn:
(c)
Man antwortet: "Sie haben doch die Gutachten geprüft, die Gutachter befragt nach Einwänden, die Einwände haben zu keiner Änderung der Gutachten geführt. Aufgrund welcher Argumente halten Sie mit Blick auf die Ergebnisse der Gutachterbefragungen jetzt noch daran fest, dass -Ihre Ansicht nach- die Klage abgewiesen werden soll?"
(d)
Dann kommt asl Antwort wahlweise (I) oder (II):
I: Wiederholung des alten Mistes. Dann gehe weiter zu (da).
II: "Ach, lesen Se doch mal meine Schriftsätze...!" Dann gehe weiter zu (db).
(da)
Antworte: "Das habe ich nicht gefragt. Ich wollte nicht wissen, was ihnen ursprünglich nicht passte, sondern, wie Sie aufgrund der neuen Situation reagieren, die die Gutachten und die Gutachterbefragung mit sich gebracht hat. Bitte beantworten Sie diese, wohlgemerkt: Diese Frage!"
Dann kommt, (wetten?) (db). (da) ist nur ein Zwischenschritt!
(db)
"Da steht aber nicht, woran man erkennen soll, dass die Antworten in der Gutachterbefragung falsch sind. Bitte zeigen Sie uns: Mit was will sich die Beklagte gegen die Aufklärungen in der Gutachterbefragung denn wehren, außer mit Wiederholungen dessen, was durch Gutachten und Gutachterbefragung längst geklärt ist?"
Und dann lass das ein paarmal im Kreis rumwandern.
(e)
Sinn dieses Spieles ist, vorzuzeigen, dass nichts mehr als reine Bockigkeit da ist, dass die Versicherung uneinsichtig verrannt ist, aber daran festhält, ihrern Lolli zu erquengeln: Wie der 4-jährige Maxi letzten Samstag an der Supermarktkasse. Das sagt man dann auch so (!). Ist das geklärt, dann bittet man das Gericht um 5 Minuten Pause, damit die Gegenseite per Handy klären kann, ob sie nicht doch jetzt den Anspruch erfüllen muss, den OLG Karlsruhe NJW 73/851 sehr schön dargestellt hat: Die Gegenseite muss angemessene Vorschüsse zahlen, sagen wir: 250.000 Euro als Anfang. Denn sonst muss die Klage im Punkt Schmerzensgeld heute noch in der Verhandlung erweitert werden.
(f)
Die Gegenseite wird das nicht tun. Leitet Sie auf "Abfindung" um, mach's kurz, "ich will keine Abfindung, ich will eine Anzahlung, das habe ich ganz klar gesagt! Was ist mit der Anzahlung?".
Da kommt natürlich nichts! Darauf wollten wir hinaus:
(g)
Wenn dann klar ist, dass die Gegenseite sich nicht bewegt: Dann genau erweitere die Klage wegen böswilliger, gerade eben erlebter Einsichtswidrigkeit im Punkt Schmerzensgeld. Und betone: Das war angekündigt, die Gegenseite bockte trotzdem.
(h)
Dann wird auch das Gericht nicht umhin kommen, zuzugeben, dass da was dran ist.
Vor allem, wenn man sich diese Frageliste vorher aufgeschrieben hat und sofort notiert, was genau die Gegenseite geantwortet hat. Natürlich macht der Anwalt sofort einen Schrifsatz daraus, um in der Akte festzuhalten, wie genau die Bockigkeit sich gezeigt hat, sonst wird das wiedere vergessen.
(i)
Genau deshalb musste eine Versicherung erleben, dass das Landgericht München I sie wegen Einsichtsunwilligkeit statt zu 30.000 Euro zu 40.000 Euro Schmerzensgeld verurteilte. Denn da wurde in der letzten mündlichen Verhandlung die genau wegen sowas die Schmerzensgeldklage tüchtig erweitert, und das Landgericht ist gefolgt: Wegen Einsichtswidrigkeit.
(k)
Daraus folgt: Man kann den Spieß umdrehen! Und deshalb lassen wir uns nicht frusten, sondern wir schauen nach, ob wir nicht nutzen können, mit was man uns schaden will.
(l)
Schachzug vorher mit der Rechtsschutzverischerung abklären, damit die grünes Licht gibt!
ISLÄNDER