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30 Monate nach unverschuldetem Motorradunfall

Status
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Hallo Aramis,

ich drücke Euch die Daumen das es nicht ein schier endloser Prozess wird. So einiges hatte ich ja mit gelesen und wenn man einmal Pech hat, dann wird es wohl zum vorübergehenden Wegbegleiter weil die Versicherungen meinen, das man mit den Leuten tun und lassen kann was man will.

Es sollten erhebliche und empfindliche Strafen her, die den Betroffenen zu gute kommen wenn das alles so auf Verzögerung hinaus läuft.
 
Lieber Rajo,

es ist echt heftig, einen / den geliebten Menschen so leiden zu sehen, keine Chance auf Ausheilung ! Trotz der gegnerischen Schönfärberei wächst nix nach!

Uns hält der Zorn und die Wut über das System am Laufen und die Weißheit: " am Ende ist alles Gut- ist nicht Alles gut, dann ist noch nicht Ende!"

Grüß Deine Liebste
Aramis
 
Guten Morgen Aramis

Uns hält der Zorn und die Wut über das System am Laufen und die Weißheit:
" am Ende ist alles Gut- ist nicht Alles gut, dann ist noch nicht Ende!"

Danke für den Spruch, ich werde ihn für mich nehmen.

mfg Sturm
 
Danke Aramis,

wir werden jetzt auch gegen die Allinaz als Versicherer des Unfallgegners vorgehen (ebenfalls fast 30 Monate nach dem Unfall).

Ich habe über unseren Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft bekommen und so eindeutig ist meine Frau garnicht schuld an dem Unfall.
Sie hat eine retrograde Amnesie, kann sich weder an den Unfall noch an die Tage danach erinnern. Das meiste fehlt und mußten wir zusammen holen.

Wie sich an Hand der Bilder vom Unfallort und der Schilderung des Unfallherganges des Unfallgegeners heraus gestellt hat, muss dieser einen rechts abbiegenden Lkw auf der mittleren Linksabbiegerspur im Überholverbot überholt haben. Die Hauptschuld wir bei Ihr liegen, weil sie von einer untergeordneten Straße kam und nicht hätte darauf vertrauen dürfen, das da keiner vorbei schießt.
Der Witz "es hatte sich eine Kolonne hinter einem Lkw gebildet" und dann hatte er plötzliche "freie Fahrt" - dann werden 3 verschiede Geschwindigkeiten angegeben und die größte Frechheit, das der Unfallgegener auch noch Strafanzeige trotz eigenen Fehlverhalten erstattet hat.

Die Allianz streitet natürlich sowohl die Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr, als auch eine Mitschuld und auch die Gesundheitschäden meiner Frau ab.
Wenns denn so soll, dann solls auch so. Dann wirds eben teuer, wir haben unseren Anwalt jetzt auch beauftragt Klage einzureichen.
 
Moin moin!

rajo, ob deine Frau da so eindeutig Schuld am Unfall ist halte ich meiner Information nach wirklich stark anzweifelbar.

Nur als ein Beispiel:
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 6. August 2003, Aktenzeichen: 8 U 72/03

ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.

Bei eurem Unfallgegegner kommt dazu dann noch Überholen im Überholverbot.
Beim Überholen hat er darüberhinaus eine besondere Sorgfaltspflicht und wenn die Situation unklar ist darf er nicht überholen.

Da die Situation in euren Fall nicht nur unklar an sich im Rahmen der optischen Gesamtsituation für den Unfallgegener war sondern das Überholen an sich sogar verboten - damit sowas wie grob fahrlässiges Verursachen einer verkehsgefährdenen Situation mit Unfallfolge.

Denn deine Frau konnte sich andererseits dem Grunde nach darauf verlassen, daß auf Grund des bestehenden Überholverbots vor der Kolonne kein Auto erscheinen würde.

Grob verstanden was ich meine?

Gruß
 
Hallo Buchfreundin,

wir können wegen der retrograden Amnesie halt nur das nachweisen, was sich aus den Schilderungen und den Bildern vom Unfallort ergibt und das an den Schilderungen des Unfallgegners irgendetwas nicht stimmen kann. Ich weiß, das sie eine sehr vorsichtige und umsichtige Fahrerin ist aber das ist nicht der Knackpunkt. Sie kam aus einer untergeordneten Straße und selbst wenn der andere dort rechtswidrig überholt hat, bleibt die Hauptschuld bei ihr da sie nicht abbiegen darf wenn Verkehr wahrzunehmen ist. Ich persönlich gehen von 60/40 zu unseren Ungunsten oder im besten Fall von 50/50 aus.

Unser Fahrzeug (ca 0,5 t schwerer als der Kleinstwagen) wurde um ca. 100 Grad durch den Aufprall eines Kleinstwagen gedreht, es stand dann trotzdem mit der vollen Wagenbreite auf der Bundesstraße.
Der Unfallgegener hat an der Front den Eintauchpunkt bis ca zur Mitte des Fahrzeuges und daraus allein läßt sich schon ableiten, das das gegnerische Fahrzeug mind. 4 Meter vom Fahrbahnrand weg gewesen sein muss. Dazu kommt das die Spur der ausgelaufenen Flüssigkeiten (das gegnerische Fahrzeug stand so ca. 25 bis 35 Meter hinter dem Aufprallpunkt) ebenfalls auf den Fahrverlauf schließen läßt.
 
Hallo an alle Interessierten,

nach Klageeinreichung im April, zig Schreiben zwischen den Parteien:rolleyes:
diverser Anwaltswechseln der Gegnerischen (die haben echte Kommunikationsprobleme untereinander), selbst in der neuen gegnerischen Kanzlei antwortet mal der Chef, mal ne Hilfsanwältin, dann wieder der Chef...
Alles was mit der ehemahligen SG-Anwältin besprochen wurde, evtl. geklärt wurde , wird erneut in Frage gestellt!
Sind wir doof ? Ein Reha- Entlassbrief ist plötzlich ein Gutachten, diverse realitätsnahe Gutachten (BG-Murnau) sind diktiert. Die Gegnerischen greifen das DRV-Gutachten an!
Wozu naoch Haftpflicht bezahlen?

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

bei Euch passiert ja wenigstens etwas :rolleyes: unsere SG Verfahren laufen jetzt schon seit fast zwei Jahren und da ist so gut wie nichts passiert.

Ausser das die BG aus "Erfahrungswerten" im Juni diesen Jahres schon den ersten Körperschaden (Notarzt- und Hubschraubereinsatz / Polytrauma) bestritten hat, obwohl per Bescheid anerkannt - das war das letzte Schreiben.
 
Hallo Aramis,

was soll man dazu sagen?

Ein Stück weit hat Rajo allerdings Recht: immerhin findet ein "hin und her" statt. Aber das tröstet euch natürlich nicht.

Vllt könnt ihr die Hoffnung haben, dass der Richter auf die Hinhaltetaktik entsprechend reagiert.

Aber es ist natürlich total zermürbend. Und das ist ja der Zweck des Ganzen.

Es trifft immer die Unfallopfer, die nicht nur finanziell schlechter ausgestattet sind, sondern auch körperlich/psychisch usw. geschwächt sind.

Haltet bitte durch.

LG und beste Wünsche für ein trotz bzw. in Allem schönes Weihnachtsfest
Lindgren
 
Grüß Dich, Aramis!

Lass Duch mal im Gericht via Anwalt anfragen:

"Die Schreiben gehen hin und her, her und hin. Aber der Prozess kommt nicht vovwärts. Wann wird verhandelt, wann wir Beweis aufgenommen?

Im bitte ich, dem Prozess durch eine prozessleitende Verfügung und die Hinweise nach § 139 ZPO Richtung zu geben. Sonst treten wir noch länger auf der Stelle."

Das sollte müde Helden munter machen.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

es gibt auch Richter, die auf Einigung mit der HPV drängen mit dem Ziel, gerade keinen Beweis erheben zu müssen. Dann nützt so ein Schreiben vermutlich nichts?

Oder gibt es eine richterliche Pflicht zur Förderung des Verfahrens?

Erste Verhandlung hatte nach 9 Monaten stattgefunden und erneut seit Monaten nichts.

Frohe Weihnachten!
Lindgren
 
Liebe Lindgren, hallo Rajo, servus Isländer,

hab mich vertippt, sollte nicht SG Anwältin sondern SB-Anwältin:eek:

Ja es tut sich was!
Erneut der Vorwurf, wir hätten Vorteile durch die Bruttolohnberechnung.
Haben auch keinen Wäschemehrverschleiß.....

Alles belegen- gern, dann weiß ich jetz schon , dass sei einwenden "Discounter bieten regelmäßig Sportschuhe zu billigeren Preisen an!"

Den § 139 ZPO schau ich mir mal an und leite ihn weiter!

Jeep, ich hoffe nach der staden Zeit wirds ruhiger ( Karl Valentin)!

Weißt noch Isländer vor 3 Jahren an heilig Abend ? Da hast du unserem Leben eine Richtungsänderung gegeben! Nochmal danke dafür!

Ich wünsche euch ein ruhiges Weihnachtsfest
Aramis
 
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