Lea1961
Nutzer
- Registriert seit
- 27 Juni 2007
- Beiträge
- 28
Guten Tag,
bin neu hier und möchte eine Frage an erfahrene Mitglieder stellen:
Bekomme derzeit von einer Privaten Unfallversicherung eine Unfallrente, natürlich erst, seit nachdem ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte
Nach deren Versicherungsbedingungen könne der Grad der Beeinträchtigung in % bis 3 jahre nach dem Ereignis nochmals überprüft
werden.
Meine Frage hierzu:
Wenn die 3 Jahresfrist vorbei ist und die Invalidität dauerhaft anerkannt
wurde, gibt es für die Unfall Versicherung noch irgendeine Möglichkeit, diese Anerkennung zu widerrufen , beispielsweise, wenn der Zustand sich nach 4 oder 5 jahren doch noch verbessert, sodass man unter der 50% marke liegt ? ( Anspruch auf volle Rente beginnt ab 50% ,bis 49% gibt es nix )).
Danke für Eure Hilfe
Lea 1961
bin neu hier und möchte eine Frage an erfahrene Mitglieder stellen:
Bekomme derzeit von einer Privaten Unfallversicherung eine Unfallrente, natürlich erst, seit nachdem ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte
Nach deren Versicherungsbedingungen könne der Grad der Beeinträchtigung in % bis 3 jahre nach dem Ereignis nochmals überprüft
werden.
Meine Frage hierzu:
Wenn die 3 Jahresfrist vorbei ist und die Invalidität dauerhaft anerkannt
wurde, gibt es für die Unfall Versicherung noch irgendeine Möglichkeit, diese Anerkennung zu widerrufen , beispielsweise, wenn der Zustand sich nach 4 oder 5 jahren doch noch verbessert, sodass man unter der 50% marke liegt ? ( Anspruch auf volle Rente beginnt ab 50% ,bis 49% gibt es nix )).
Danke für Eure Hilfe
Lea 1961