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3 Jahresfrist Private Unfall dauerhafte Renten Ansprüche gesichert ?

Lea1961

Nutzer
Registriert seit
27 Juni 2007
Beiträge
28
:eek: Guten Tag,

bin neu hier und möchte eine Frage an erfahrene Mitglieder stellen:

Bekomme derzeit von einer Privaten Unfallversicherung eine Unfallrente, natürlich erst, seit nachdem ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte
Nach deren Versicherungsbedingungen könne der Grad der Beeinträchtigung in % bis 3 jahre nach dem Ereignis nochmals überprüft
werden.
Meine Frage hierzu:
Wenn die 3 Jahresfrist vorbei ist und die Invalidität dauerhaft anerkannt
wurde, gibt es für die Unfall Versicherung noch irgendeine Möglichkeit, diese Anerkennung zu widerrufen , beispielsweise, wenn der Zustand sich nach 4 oder 5 jahren doch noch verbessert, sodass man unter der 50% marke liegt ? ( Anspruch auf volle Rente beginnt ab 50% ,bis 49% gibt es nix )).
Danke für Eure Hilfe
Lea 1961:eek:
 
Hallo Lea,

Herzlich Willkommen hier im Forum.

nein, nach Anlauf der Drei-Jahresfrist sollte, wenn Du in den Versicherungsbedingungen nicht noch eine Sonderbedingung hast, die Rente auf Lebenszeit gesichert sein. Die PUV kann dann nicht erneut untersuchen und begutachten lassen.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank, Seenixe, für den Hinweis.

Gerade heute habe ich nun die dauerhafte Anerkennung über die Zahlung der monatlichen Unfallrente erhalten, die 3 Jahresfrist läuft in diesen Tagen ab.
Und das tatsächlich, ohne auch nur einmal bei einem gutachter gewesen zu sein.

Ein Attest meiner behandelnden Ärztin hat ausgereicht. Ich kann es fast garnicht glauben, wenn man so liest, wie schwer es anderen gemacht wird, das durchzuboxen ( Gutachter über Gutachter usw. ) .

Ich hoffe nun, dass die Sache abgeschlossen ist und die Versicherung nicht mehr irgendwelche Nachprüfungen fordern kann, falls wirklich früher oder später doch noch gesundheitliche Verbesserungen eintreten.

Zahlt die versicherung diese Unfallrente nun bis zum Tode, auch wenn man 100 wird ? ( im Vertrag steht tatsächlich: lebenslang )
Oder kann man unter Umständen auch eine kapitalabfindung bekommen ?

Liebe Grüße
lea 1961
 
Hallo Lea,

Glückwunsch für die Rente...Super.
die PUV zahlt lebenslang auch wenn Du 115 Jahre alt wirst. Allerdings fangen sie irgendwann an Lebensbescheinigungen zu verlangen. Abfinden würde ich Dir unbedingt abraten. Mit dieser Rente im Hintergrund solltest Du aber einen eventuell benötigten Kredit zu bekommen. (Hausbau oder ähnliches)

Eine Kapitalabfindung steht aber auch nicht in den AUB drin.

Gruß von der Seenixe
 
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