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3 Jahresfrist Ja oder Nein

Roderik

Nutzer
Registriert seit
21 Aug. 2007
Beiträge
5
Ort
Bremen
Hallo Leser.....


Hatte 2003 ein Unfall,bin in 2005 begutachtet wurden für die Private unfallvers.Die haben sich das recht vorbehalten innerhalb 3 jahre erneut zu Begutachten.Der einladung vom gutachter kam aber erst 2007,also nach 3 Jahre.Hat der Versicherung nun seine Frist versaumt oder ist es ausreichen das sie gesagt haben kurz vor ablauf der 3 jahre der Gutachter meldet sich bald bei Ihnen.

Wenn mir irgend jemand Gerichts Urteile oder §§ usw. dies bezuglich hat den möge er mir das bitte mitteilen.

Sorry für mein schlechtes Deutsch,aber ich denk als Hollander sei das entschuldigt.Freu mich auf eure Antworten.

Lg Roderik.

Zusatz info

Unfall am 15-12-2003,erst begutachtung 2005(60%).3 jahresfrist somit am 15-12-2006 Abgelaufen.Der Einladung zu endbegutachtung kam am 11-01-2007.(und fand stat Marz 2007)
Der PUV hat aber ende Nov 2006 gesagt der Gutachter wird sich demnächst bei Ihnen melden.
Ist das letzte Gutachten Rechtskraftig?

Gruss Roderik...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Roderik,
Die Frage ist leicht zu beantworten: Wenn die Versicherung die Aufgabe der Überprüfung der Invalidität übernommen hat und die 3-Jahresfrist stimmt, dann ist das verspätet erstellte Gutachten hinfällig. Dies heist dann aber im Umkehrschluß, dass die frühere Bewertung bindend wäre. Wenn diese für Dich besser ausfällt, dann kämpfe. Urteile findest Du im FAQ-Bereich zu diesem Thema schon. Ansonsten ist auch die Hinzuziehung eines Anwalts zu raten.


Gruß von der Seenixe
 
Ja Danke,freitag hab ich Presse und Anwaltstermin.Den hat bei mir vorraussichtlich der ganze behördenkram bald ein ende.Nach 3 jahre und 8 Monate.:)
 
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