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3 Jahre- Verjährung? Trotz 100% Feststellungsurteil(außergerichtlich)

Moin Moin,

Uli dito!

Ja, manche Anwälteo_O ich musste bei meinem damals auch:mad: hinter her sein.
"ich möchte Sie ja nicht noch mit einer Anwaltshaftung belasten, wenn wir die Sache nicht "Vernünftig" auf das Papier bringen.
Ja, aber man kann es doch auf dem Schriftwechsel herauslesen, dass die geg. Vers. dem Grunde nach haftet.
(sagte Anwalt)
Ja, aber ich möchte es verständlich auf einem Papier stehen haben und nicht noch hier und da ein Fetzen aus dem Schriftverkehr zusammen
setzen müssen. (sagte ich)

W. g. nochmals es geht um dies:
"Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet .

Resümee:
wenn alle Sticke reißen bzw. die geg. Vers. nicht mit "klaren" Aussagen auffährt, dann kann man immer noch mit einer Feststellungsklage drohen.

Grüße




Hallo Siegfried21,



ich habe zum besseren Verständnis wortwörtlich das Original Feststellungsurteil zitiert. Nun meine Frage: Sehe ich es richtig, dass der Satz darin fehlt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird?

DANKESCHÖN
 

Wenn Du das als Urteil hast, hast Du vom Zeitpunkt dieses Urteil 30 Jahre lang die Möglichkeit Forderungen zu stellen, außer regelmäßige Leistungen die ich glaube regelmäßig in drei Jahren trotzdem verjähren.

Auch mein Feststellungsurteil lautet: "Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Zukunftsschaden wegen des Unfalls vom xx zu ersetzen, soweit er nicht auf Dritte übergegangen ist."

Von Verjährung muss da also nichts drinstehen.
 
Hallo onyx,

wenn ich dich Richtig verstehe hast du einen RA, dann ist dein RA für die Einhaltung von Fristen verantwortlich mit allen Konsequenzen.

"Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen des (auch beschränkten) Mandats (vgl. BGH NJW 2002, 1147 ff.; BGH NJW 1997, 2168, 2169) die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen (BGH NJW-RR 2000, 791 ff., BGH NJW 1998, 900, 901; BGH NJW 1988, 1079, 1080; BGH NJW 1988, 486, 487). Dem Mandanten hat der Anwalt diejenigen Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können. Dabei muss er den Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Deshalb hat der Anwalt insbesondere auch darauf zu achten, ob dem Mandanten zwischenzeitlich wegen eines materiellrechtlichen oder prozessualen Fristablaufs ein Rechtsverlust droht und diesem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken (BGH NJW 2002, 1117, 1119) (so OLG Hamm, Urteil vom 29. April 2008 – 28 U 139/07 –, Rn. 58, juris)."

Mein RA war so nett und hat mir 100.000 Euro überwiesen oder besser gesagt seine Versicherung, ein Auszug aus meinem Urteil:

"Der Beklagte RA hat gegenüber dem Kläger rechtswidrig und schuldhaft eine Pflicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Anwaltsvertrag verletzt, indem er die durch das Landgericht L in dem Verfahren … geforderte Einzahlung eines Vorschusses zu spät vorgenommen hat. Die eingereichte Klage gerichtet an die Versicherung des Klägers ist daraufhin erst nach Ablauf der 6-Monatsfrist gemäß § 12 Abs. 3 VVG a.F. zugestellt worden."


MFG Marima
 
Hallo onyx,

es ist a bissel :oops: o_O und kann von uns......nicht 100% beantwortet werden.

"Mit Wirkung eines am 27.06.2018 rechtskräftigen Feststellungsurteil wird von der xy Versicherung Herrn XY den unfallbedingten zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 09.12.2017 zu 100% zu ersetzen, soweit ein Forderungsübergang von Drittleistungsträgern nicht stattgefunden hat."

Ist es wohl so, wie der Uli darlegt, du kannst 30 J. ab Urteil BGB 199, Forderungen stellen und die Verjähren so wie ggf.
wiederkehrende Leistungen (Verdienstausfall) in 3 J. also z. B. ab 08.08.22 hast du ein Erwerbsschaden und kannst diesen bis zum
31.12.25 geltend machen.

Aber schau mal:
Das OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2020, AZ: I-31 U 99/19; s. u. link, hatte über die Angelegenheit geurteilt.



Grüße
 
Hallo onyx,

es ist a bissel :oops: o_O und kann von uns......nicht 100% beantwortet werden.

"Mit Wirkung eines am 27.06.2018 rechtskräftigen Feststellungsurteil wird von der xy Versicherung Herrn XY den unfallbedingten zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 09.12.2017 zu 100% zu ersetzen, soweit ein Forderungsübergang von Drittleistungsträgern nicht stattgefunden hat."

Ist es wohl so, wie der Uli darlegt, du kannst 30 J. ab Urteil BGB 199, Forderungen stellen und die Verjähren so wie ggf.
wiederkehrende Leistungen (Verdienstausfall) in 3 J. also z. B. ab 08.08.22 hast du ein Erwerbsschaden und kannst diesen bis zum
31.12.25 geltend machen.

Aber schau mal:
Das OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2020, AZ: I-31 U 99/19; s. u. link, hatte über die Angelegenheit geurteilt.



Grüße




Siegfried21,


jetzt schockst du mich aber diesen RA kenne ich zufällig. Ich bin verwirrt, was nun stimmt und was nicht und wem ich trauen kann und wem nicht. Hallo ich bin ein Normalo und kein Jurist. Ich habe nur etwas Menschenkenntnis und versuche aus Fehlern zu lernen und der jetzige Anwalt handelt merkwürdig, zögerlich und sagt von sich aus er ist Psychologischer Berater, als ob er damit andeuten möchte, dass er mich manipulieren oder halt missbräuchlich beleuchten und taktisch verarschen kann. Leider ist in meinem Fall auch etwas Korruption enthalten, da der erste RA mich betrogen hatte mit einer Interessenkollision - ich hätte es nicht für möglich gehalten aber tatsächlich werde ich gerade wieder Opfer (weil die sich kennen), obwohl ich den neuen RA damit schon konfrontiert habe, weil ich zu ihm sagte das eine Krähe der anderen....macht er es einfach skrupellos, dass verkraftet mein Verstand nicht. Echt krass ich muss jetzt taktisch handeln. Verlangt das mal von einem instabilen alleinstehenden kranken und dringend Behandlungsbedrürftigen, ich will mich nicht klein oder schlecht machen aber David gegen Goliath untertreibt es da noch.
 
Lieber @ onyx,

Deine Zeilen könnten exakt die Meinigen sein. Ich stecke in genau der gleichen Situation und bei mir ist auch die Verjährung Ende des Jahres und kein Anwalt, der den Fall bearbeiten will, da der vorige Anwalt wie bereits erwähnt das Mandat gekündigt hatte, da ich ihm 2 mal die gleichen Vorerkrankungsauflistungen geschickt hatte.

Wenn dies ein Anwalt hört, dann lehnt er sofort ab oder fängt von Anfang an, Dich finanziell auszunehmen.

Sobald ihm etwas nicht passt oder nicht schnell genug geht, oder er ein Wort falsch interpretiert, schmeisst er ohne Konsequenzen das Mandat.

Es wäre super lieb von Dir, wenn Du mir helfende news per PN zeitnah mitteilen könntest. Würde ich same same machen.
Ich habe morgen ein Telefongespräch mit einem neuen Anwalt (Erstberatung für 250 Teuronen, da ich schon mal in anwalt. Beratung war und deshalb nicht kostenlos ).


Wichtig wäre zu wissen, wie man die Verjährung ohne komplette und ausführliche und zeitaufwändige Klageschrift hemmen oder aushebeln kann.

Gibt es eine schriftliche Möglichkeit, als Verkehrsopfer ohne Anwalt, bei der gegn. Versicherung eine Hemmung der Verjährung zu erreichen, wenn sie schon kleine Vorabzahlungen geleistet hat, die Krankenkosten der Krankenversicherung pauschal schon abgegolten hat und sich zur Leistungspflicht auch schon pos. geäußert hat??

Wie in vorigen Posts erwähnt, will sie nun alle Forderungen mit einer Zahlung von 1000 Euro für alle Zeiten abgelten und hat dies schon überwiesen.

Da fehlen aber noch ziemlich viele Nullen nach der 1


L.G. happycamper
 
Lieber Happycamper, Du schreibst ja ausdrücklich nur Onyx an, so das ich Dir auf Deine Fragen natürlich nicht antworte.

Ich möchte nur mitteilen, dass es bei mir ebenso mit dem Anwalt war, er hat sogar aus meiner Sicht zur Unzeit "die Brocken hingeschmissen" was unzulässig ist. Anwälte sind ja so sensibel was ihre Einnahmeseite angeht, sobald die ein bischen nachdenken müssen oder etwas mehr lesen müssen, werfen sie hin udn man bekommt die Rechnung für ihre "Bemühungen" zugesendet. Allerdings müßte schon ein schwerwiegender Grund vorliegen, dass der Anwalt das Mandat kündigen darf und sein Honorar nicht verliert. Dies nur als kleiner Hinweis von mir.
 
Wow danke für den Zuspruch damit habe ich tatsächlich nicht gerechnet.
Ich habe trotz Verwirrung eine gesalzene Email an den RA gesandt und prompt eine für ihn emotionale Reaktion sofort zurück erhalten. Als ob ich nun mit meiner offenen Art die Karten auf den Tisch gelegt habe. Natürlich wurde der Email Empfang erstmal nicht bestätigt und nicht darauf schriftlich geantwortet stattdessen wurde ich sofort angerufen, 2 x sogar- regelrecht hinterhergelaufen ist er mir inklusive netten Vorwand auf den Anrufbeantworter quatschen/Sekretärin plötzlich krank ach ja Blabla. Dies ist sogar gar nicht die reservierte Art die ich von ihm gewohnt bin. Einmal sagte er mir sogar in aller Deutlichkeit „Mandant ruft RA an und nicht umgekehrt“.
Ich weiß nicht was auf mich zukommt noch was nun an der Verjährung dran ist, noch ob es ein neues Fass gibt (Anwaltsvertragsverletzung). Ich rechne mit allem und bin auf der Hut.
Es wird sich sowieso rausgeredet wo man kann und oft kommt es mir so vor als ob mittlerweile „der Größere gewinnt“ und das Recht/Gesetz nicht zählt.
Da auch bekannt ist, dass ich nicht rechtschutzversichert bin, wird darauf spekuliert das ich eh nichts unternehmen werde.
Fakt ist ich brauche einen vierten neuen RA, dem ich vertrauen kann und der kompetent ist und das Wesentliche zählt.
Ich berichte wie es weiter geht. Danke an alle und bleibt gesund
 
Zuletzt bearbeitet:
Da auch bekannt ist, dass ich nicht rechtschutzversichert bin, wird darauf spekuliert das ich eh nichts unternehmen werde.
Seit ich meinem Anwalt geschrieben habe, dass ich alles der Rechtsanwaltskamer schildern werde, hat er sich nie mehr bei mir gemeldet, auch nicht mit einer Mahnung oder gar Klage.

Ich habe schon viel vor der Sozialjustiz gewonnen, selbstverständlich aber auch die anderen 50 % der Verfahren verloren. Aber Kopf in den Sand stecken würde ich Dir nicht empfehlen.
 
Ich habe auch kein Vertrauen in die Rechtsanwaltskammer. Wer von euch hat bitte schon tatsächlich einen Rechtsstreit gegen einen RA erfolgreich gewonnen ?
ich kenne Golfclubs und die eine Krähe...und das war’s. Hast du keine Beziehungen hast du schon verloren.
Ich habe mich nur einmal bei einer Rechtsanwaltskammer „erkundigt“ und die Reaktion war - sie wollen doch nicht etwa schlafende Hunde wecken.

Ernsthaft auch mit dem jetzigen RA werde ich wohl nur noch das finanzielle klären müssen, sprich was bin ich Ihnen noch schuldig und darf dann einen neuen RA suchen, den es so vermutlich nirgends geben wird.
Ich werde auf gar keinen Fall mehr nach TOP Anwälten aus dem Focus gehen oder sonst einer Bewertung im Internet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke den Medien einen netten Bericht schreiben in der Lokalpresse oder TV zu veröffentlichten wäre eher anzuraten. Das werde ich nämlich so machen. Es gibt zb. Voss & Team.
 
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