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3. Gutachten wo ?

jhb

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2016
Beiträge
4
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe noch nicht so die Übersicht. Möchte Euch mal kurz meinen Fall schildern: ich hatte im September 2014 einen Autounfall auf dem Weg nach Hause. Ich stand auf einer Brücke wg. Verkehrsstockung. Hinter mir war alles soweit frei. Als ich gerade dabei war anzufahren und die Spur zu wechseln (schaute deshalb nach links in den Spiegel) fuhr von hinten ein Kleinlaster auf mich drauf und schob mich einige Meter nach vorne. Auf dessen Kleinlaster wiederum fuhr ein weiters Auto auf, welches nicht mehr bremsen konnte. Ich hatte Schwindel verspürt, ich wurde an der Unfallstelle abgeholt und direkt ins Unfallkrankenhaus gebracht. Dort wurde ich geröntgt und man stellte ein Schleudertrauma fest. Mir wurden Medikamente verordnet, eine Krankmeldung ausgestellt und ich wurde heim geschickt. Meine Beschwerden, die mit Schwindel angefangen hatten, weiteten sich aus. Rückenschmerzen und Taubheit im linken Arm gesellten sich hinzu. Ein MRT wurde angefertigt. Dort sah man 2 Bandscheibenvorfälle. Aber angeblich nicht vom Unfall. Hatte vorher keinerlei Beschwerden, ein MRT von 2004 war ohne Befund. Es folgten Krankenhausbehandlung, eine Reha, osteopathische Behandlung und Physiotherapie. Ich war knappe 9 Monate krankgeschrieben. Versicherung vom Gegner weigert sich zu zahlen. Mein Arbeitgeber hatte mir gekündigt in der Zeit weil noch nicht absehbar war wie lange Krankmeldung noch geht. Versicherung vom Unfallgegner wollte Gutachten. Bin dann zu dem benannten Gutachter hin, der bezog sich nur auf das Schleudertrauma welches laut Erdmann nach 6 Wochen ausgeheilt sei und er nicht verstehen könne, wieso ich deshalb so lange krankgeschrieben war. Ich habe ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, welches für mich gesprochen hat. Das erkennt Versicherung nicht an so nach dem Motto: "Wer bezahlt bekommt was er will". Da würde andersrum ja auch ein Schuh draus........ Jetzt hatte ich Gerichtsverhandlung und der Richter hat 3. Gutachten angeordnet. Die Gegenseite hat Prof. Dr. Rupp aus Blieskastel vorgeschlagen, aber ich habe hier im Forum schon gelesen das von dem abgeraten wird. Wir dürfen auch einen Gutachter benennen, der Richter entscheidet dann wohin ich muß. Bin jetzt total verunsichert, denn ich kenne keinen guten Gutachter. Beim googeln bin ich auf das OFI gestoßen, aber damit habt Ihr hier wohl auch keine guten Erfahrungen gemacht. Vielleicht könnt Ihr mir ein paar Tipps geben wie ich einen Gutachter finde bzw. wie ich mich weiterhin verhalten soll. Das zieht sich jetzt so lange hin und am Ende bin ich der Dumme, obwohl ich null für den Unfall konnte.
 
Grüß Dich, JHB!

Leider ist Dein Fall viel hintergründiger, als gedacht: Du steckst in einer Klemme, die schwer zu öffnen ist:

01
Es gibt eine sehr herrschende medizinische Ansicht, die besagt, dass Bandscheiben mehr aushalten als die Wirbelknochen. Daher sei es nicht möglich, dass durch einen Unfall eine Bandscheibe beschädigt werde, ohne, dass am Wirbel darunter oder darüber ein Schaden (sprich: Bruch) auftrete.

02
Davon gibt es zunächst eine Ausnahme. Ist die Kraft, die die Bandscheibe beschädigte, von oben oder von unten -die Wirbelsäule entlang- gekommen, dann gibt es diese "isloierten Bandscheibenvorfälle".
Prüfe also, ob in den Unterlagen der Nachweis zu finden ist, dass Du nach dem Unfall auf dem kopf ganz oben einen Beule hattest, das wäre würde so eine Axialbelastung ein Beweis. Das wäre ein Segen.

03
Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass die herrschende schuldmeidzinische Ansicht falsch ist, folgendes führt zu der Überlegung:

(a)
Ich habe leider keine Statistik, aber mir fällt auf, wie oft solche Fälle wie Deiner in der Praxis auftritt. Und dann heißt es immer, der BS-Vorfall habe rein zufällig, schicksalsbedingt just in der Unfallzeit und kurz danach zu Leiden geführt.

(b)
Das glaube ich deswegen nicht, weil das zwar sein kann: Aber wie selten?

Wenn man annimmt (und diese Annahme ist zu Gunsten der Versicherung!), dass
alle Menschen, die 25 Jahre alt sind, in den nächsten 50 Jahren Bandscheibenvorfälle bekommen

und weiter annimmt, dass der Zeitraum 6 Monate dauert, in dem sich Unfallfolgen und Bandscheibenvorfall überlagern, so dass nach dem Unfall kein Zeitraum ist, in dem man gesund ist

dann
ist die Wahrscheinlichkeit 1 %, dass ausgerechnet in dem ersten halben Jahr nach dem Unfall der BS-Vorfall Leiden zu erzeugen beginnt.

(c)
Nur: Die Tatsache, dass Du überhaupt vom Unfall irgendwelche Verletzungen davongetragen hast, musst Du (voll)(§ 286 ZPO) beweisen. Die Tatsache, was denn jetzt die einzelnen Folgen waren, die musst Du nur weit überwiegend wahrscheinlich machen (§ 287 ZPO). Bei 99 % Wahrschienlichkeit sind wir da mitten drin.

(d)
Ich bin jetzt im Augenblick nicht bei meinen Büchern. Aber ich meine im Kopf zu haben, dass es bei Kärmer, Bandscheibenbedingte Erkrankungen, eine Textstelle mit Quellennachweisen gibt, aus der hervorgeht, dass dieses Arguemt durchaus etwas für sich hat. Prof. Dr. Krämer ist höchstgradig auf Wirbelsäulenprobleme spezialisiert.
Der wäre auch als Gutachter interessant. Ich kann ja mal in seinem Buch nachschauen, wo er sitzt.

04
Krämer arguemtniert -glaube ich- so:

Er sagt: Bei jungen Leuten stimmt der Satz durchaus, den wir gerade angreifen. Aber die Bandscheibenin der unteren Halswirbelsäule einem erheblichen altersbedingten Umbau, und darunter leidet die Fähigkeit enorm, Schläge unbeschadet zu überstehen. Die Knochen unterleigen keiner so dramtischen Entwicklung.

05
Das bedeutet, dass Du leider volle Kanne mitten rein in ein hindsmiserabeles Problem hinein geraten bist. Willst Du da rauskommen, muss die herrschende medizinische Meinung zerlegt werden. Da Du nun mal schon in der Tinte sitzt, ist jedes Jammern über die Lage sinnlos, Du musst jeden Versuch unternehmen: So ägnlich wie der Frosch, der in die Milch gefallen war, aber so lange da drin rumruderte, bis er einen Batzen Butter erzeugt hatte, von dem aus er wieder raus kam.
Tut mir leid, aber wenn es gehen soll, dann geht es so!

06
Wer heute noch mit "Erdmann" arbeitet, der sollte wissen, dass das Buch von Erdmann ganz hoffnungslos veraltet ist. Es ist 1973 erschienen, ich habe nur deswegen ein Exemplar, weil ich mir das Buch in der Staatsbibliothek ausgeliehen habe und dann komplett durchfotokopiert habe. Denn schon Ende des vergangenen Jahrtausends war es vergriffen.

07
Nach DiStephano haben wenigstens 20 % all derer, die eine Halsdistorsion Grad I erleiden, hinterher dauernde Leiden.

08
Führe in Deinen Prozess ein, was Du vor dem Unfall alles gemacht hast, was mit Halsproblemen nicht vereinbar erscheint, und lasse Dir von den Zeugen, die das wissen, schriftliche Bestätigungen darüber geben, damit das in der Gerichtsakte aufscheint.

Zusammengefasst: Eine ernste Lage!

ISLÄNDER
 
Oh je

Hallo Isländer,

danke für Deine Antwort. Das macht ja nicht gerade Mut :( Aber ich werde nicht aufgeben. Hatte vorher definitiv keine Beschwerden, aber das zu beweisen............ Habe gerade nach Prof. Krämer gegoogelt. Wenn es der ist den Du meinst, der ist leider 2007 verstorben.

Werde über das nachdenken was Du geschrieben hast und weiter berichten.
 
Hallo jhb,
willkommen im Forum.

Wenn 2004 bereits eine MRT-Untersuchung deiner HWS gemacht wurde, dann deutet das darauf hin, dass du 2004 Beschwerden in dem Bereich hattest. Das wird die Versicherung versuchen, negativ gegen dich auszulegen, auch wenn d. MRT ohne Befund war. Also sei erstmal vorsichtig, welche Angaben du machst.

Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
Grüß Dich, JHB,

ich habe Prof. Dr. Jürgen Krämer gemeint. Der ist allerdings auch (2011) gestorben. Sein Buch wird weitergeführt, so dass es eine Auflage von 2013 gibt,

Ich weiß, dass mein Beitrag nicht wirklich prickelnd ist! Aber es ist ärger, die Gefahr zu verschleiern, als auf die Gefahr aufmerksam zu machen.

Ich würde empfehlen, auf dieses Thema inhaltlich einzugehen und entsprechend vorzutragen, bevor die nächste Begutachtung anläuft. Dann würde ich das Gericht bitten, der Sachverständige möge genau auf diesen Vortrag eingehen.

Im übrigen ist noch ein Weg zu prüfen. Ich weiß nicht, wo diese medizinische Meinung ihre Wurzel hat, oder anders ausgedrückt: Wie kommt die herrschende Meinung überhaupt da drauf? Das sollte man einmal "ausgraben", es kann sein, dass das schlicht ein medizinisches Gerücht ist, das gar keinen wissenschaftlichen und sozusagen technisch nachgewiesenen Hintergrund hat (etwa: Mit Leichenversuchen).

ISLÄNDER
 
Hallo jhb,

jetzt bist Du ja wegen " Mehrfachmitgliedschaft" ein

_____________gesperrtes Mitglied_____________

kannst aber weiterhin hier lesen, nur nicht mehr schreiben.

Wenn Du den Administrator (unten über Kontakte) informierst kannst Du
vielleicht erklären ob dies eventuell ein Versehen war.

Über Prof. Dr. Rupp, Blieskastel könnte ich von guten Erfahrungen berichten.

Meggy
 
Hallo Meggy,

war ein Versehen mit dem Sperren. Danke für den Tipp. Du hast also gute Erfahrungen gemacht ? Inwiefern ? Habe jetzt Dr. Blencke empfohlen bekommen von unserem Anwalt. Weiß aber nicht ob der was taugt. Montag entscheidet Richter wo ich hin muss.......

VG
JHB
 
Mit Prof. Rupp konnte ich ein gutes Gepräch führen im Zusammenhang
mit meiner "Schulter" und dem Gutachten für die private Unfallversicherung.

Er hat mir sehr verständlich erklärt, dass die Unfallversicherung nur für

________auf Dauer verbleibende Beeinträchtigungnen_________

zahlen wird.

Alle Gutachter orientieren sich an der bereits vorhandenen Fachliteratur.
Jedes Gutachten muss sich auf diese beziehen (Der Gutachter nennt seine
Quellen).

Der Gutachter muss seine Einschätzung der Höhe der Invalidät mit den
vorhandenen Schriften /Erkenntnissen belegen.

Prof. Rupp operiert, nach seiner Auskunft, schon einige Zeit nicht mehr.
(meiner Schätzung nach ist er jetzt 2016 mehr als 70 Jahre jung)

Habe sehr gute Tips bezüglich einer ev. notwendigen Operation erhalten.
 
HWS-Schaden

Hallo jhb,

Isländer hat Dir ja juristisch ganz hervorragend schon die Richtung aufgezeigt und vor allem die Fallstricke, die es zu überwinden gilt.

Aus meiner Sicht spielt die Insassenbewegung bei der Kollision eine entscheidende Rolle. Und die wird wiederum von der Sitzposition, Sitzhaltung und Anstoßrichtung geprägt.

Das heißt, man müßte zunächst mal klären, wie die Kollision erfolgt ist. Das macht man mit einer Unfallanalyse. Hier kannst Du darüber ein bischen nachlesen:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Als weiteres ist dann die Sitzposition und Sitzhaltung zum Zeitpunkt der Kollision zu klären. Das geht am besten mit einer Nachstellung, weil Bildermehr sagen, als Worte. Denn genau das hat enorme Auswirkungen auf die Schädigung der HWS. Hier kannst Du auch dazu einiges nachlesen:

http://www.unfallreko.de/seite/105207/infos-zur-hws.html

Im Übrigen ist dabei die Höhe Krafteinwirkung zu ermitteln und nicht, wie von den versicherungsfreundlichen SV-Kollegen, nur das sogenannte Delta V. Das sagt schlicht noch nichts aus, da ja nicht jeder Mensch gleich ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo jhb,

vielleicht hilft dir dies weiter mit deiner Argumentation (hier meine ich bes. die Tabelle mit der Quebec-Klassifikation):

http://www.spinesurgery.de/de/fuer-aerzte/klassifikationen/67-klassifikationen-hws.html

"Weitere Symptome, die bei allen Graden auftreten können:
Hörstörungen, Tinnitus, Schwindel, Kopfschmerz, schmerzhafte Schluckstörungen, Gedächtnisbeeinträchtigungen, Schmerzen in den Kau- und Kiefergelenken."

Damit kannst du schon mal argumentieren, was den Schwindel usw. betrifft.

Im Anhang findest du noch eine Zusammenstellung von Studien, die belegt, dass längst nicht alle Beschwerden nach 6 Wochen bei allen Patienten abgeheilt sind ...

Das gibt dir bzw. deinem Anwalt etwas "Futter", genau wie der Link, den ich bereits einmal eingestellt habe:

www.david-ev.de/literatur/Schleudertrauma_AuszugRecht.pdf

Viele Grüße,

Rudinchen
 

Anhänge

  • Dokument1.pdf
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Hallo Rekobär,

es ist schon einige Zeit her das Du mir geantwortet hast. Ich war im Juli bei einem Gutachter, heute kam das Gutachten bei meiner Anwältin an und es ist nicht gut für mich ausgefallen. (Wen wundert es).

Der Gutachter schreibt das meine Krankmeldung (ging vom 03.09.13-31.05.14) nur bis zum 02.12.13 anzuerkennen sei, da grundsätzlich Beschleunigungsverletzungen der HWS einen gutartigen Verlauf haben. Der Gutachter zitiert viel von J. Krämer - Bandscheibenbedingte Erkrankungen - Thieme verlag 5- Auflage 2006.

Ich schreibe mal kurz aus dem Gutachten da ich denke das es Deine Fachgebiet ist:

Die konsilisionsdynamische sachverständige Beurteilung durch Herrn ...... im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des LG.... ergab eine unfallbedingte Beschleunigung des Klägerfahrzeugs Opel Corsa auf ca. 8 km/h und eine Beschleunigung in einer Größenordnung von etwa 3 bis allenfalls 3,5 G.

Der o.g. Sachverständige geht davon aus das der Beklagte (mit einem Ford Transit) mit einer Anprallgeschwindigkeit von ca. 10km/h auf das Fahrzeug des Klägers auffuhr. Damit erfolgte eine Beschleunigung des Opel Corsa mit ca. 8 km/h. Er berechnet daraus eine realistische Beschleunigung des Fahrzeugs des Klägers in einer Größenordnung von etwa 3 bis allenfalls 3,5 G und nur bei einer extremen Betrachtung zugunsten des Klägers an der Obergrenze von max. 4G.


Das verstehe ich nicht ganz und würde es ggf. gerne überprüfen lassen. Heißt das mit der Anprallgeschwindigeit von 10 km/h das der nur 10 km/h schnell gefahren ist ? Denn das kann nicht sein, er war wesentlich schneller.

Ich wäre froh wenn Du mir antworten würdest und ob Du mir ggf. empfehlen würdest ob ich da was unternehmen soll. Ich kann das Gutachten so nicht annehmen, ich hatte Beschwerden und habe sie teilweise heute noch. Und das alles wegen dem blöden Unfall. Ich der am wenigsten dafür kann werde bestraft und keiner will bezahlen !

Viele Grüße
JHB
 
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