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3. Gutachten wo ?

Hallo Jhb,

ich selbst überprüfe solche Gutachten, was in Deinem Fall auch nötig wäre, weil ich davon ausgehe, dass bereits in der Biomechanischen Beurteilung der Fehler liegt.

Du kannst mich direkt anschreiben über info@unfallreko.de

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo Rekobär,

es ist schon einige Zeit her das Du mir geantwortet hast. Ich war im Juli bei einem Gutachter, heute kam das Gutachten bei meiner Anwältin an und es ist nicht gut für mich ausgefallen. (Wen wundert es).

Der Gutachter schreibt das meine Krankmeldung (ging vom 03.09.13-31.05.14) nur bis zum 02.12.13 anzuerkennen sei, da grundsätzlich Beschleunigungsverletzungen der HWS einen gutartigen Verlauf haben. Der Gutachter zitiert viel von J. Krämer - Bandscheibenbedingte Erkrankungen - Thieme verlag 5- Auflage 2006.

Ich schreibe mal kurz aus dem Gutachten da ich denke das es Deine Fachgebiet ist:

Die konsilisionsdynamische sachverständige Beurteilung durch Herrn ...... im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des LG.... ergab eine unfallbedingte Beschleunigung des Klägerfahrzeugs Opel Corsa auf ca. 8 km/h und eine Beschleunigung in einer Größenordnung von etwa 3 bis allenfalls 3,5 G.

Der o.g. Sachverständige geht davon aus das der Beklagte (mit einem Ford Transit) mit einer Anprallgeschwindigkeit von ca. 10km/h auf das Fahrzeug des Klägers auffuhr. Damit erfolgte eine Beschleunigung des Opel Corsa mit ca. 8 km/h. Er berechnet daraus eine realistische Beschleunigung des Fahrzeugs des Klägers in einer Größenordnung von etwa 3 bis allenfalls 3,5 G und nur bei einer extremen Betrachtung zugunsten des Klägers an der Obergrenze von max. 4G.


Das verstehe ich nicht ganz und würde es ggf. gerne überprüfen lassen. Heißt das mit der Anprallgeschwindigeit von 10 km/h das der nur 10 km/h schnell gefahren ist ? Denn das kann nicht sein, er war wesentlich schneller.

Ich wäre froh wenn Du mir antworten würdest und ob Du mir ggf. empfehlen würdest ob ich da was unternehmen soll. Ich kann das Gutachten so nicht annehmen, ich hatte Beschwerden und habe sie teilweise heute noch. Und das alles wegen dem blöden Unfall. Ich der am wenigsten dafür kann werde bestraft und keiner will bezahlen !

Viele Grüße
JHB
 
Hallo jhb,

Isländer hat es bereits ausführlich geschrieben!

Wir UO haben einen sehr schlechten Stand bei der ganzen Sache!
Egal von welcher Seite aus man die Sache betrachtet, sind und bleiben die Schmerzen und die damit verbundenen Einschränkungen das Übel!

Hier muss man ansetzten!
Rekobär kann den Anfang machen, damit du den Fuß in die Türe bekommst!
 
kommt zwar evtl etwas spät, aber ich sehe bei dir wurde auch nur ein MRT gemacht. Lese dich mal im Internet ein. Bei mir liegt selbes Problem vor. Hier heist es ganz deutlich, das zur Abklärung knöcherner Beteiligung, erstens( Unfallzeitnahe) ein Röntgen zwei Ebenen zu fertigen sind, dies jedoch nur grössere Frakturen darstellen. Sollte weiterhin der Verdacht auf knöcherne Beteiligung bestehen, muss als nächstes (Unfallzeitnahe) ein CT gemachte werden. In einem CT sind knöcherne Strukturen besser zu beurteilen als im MRT. Für nicht Angefertigtes CT wurden wie ich gelesen habe schon Ärzte Verklagt. Suche mal unter. Das diagnostische Dilemma der Wirbelfraktur. Aus der Arbeit der Gutachterkommision Folge 54. Auch in Fachbüchern Beschleunigungsverletzung der HWS wird auf diese Untersuchungen so hingewiesen. Wenn ja nun also die entscheidenden Untersuchungen zum feststellen knöcherner Verletzungen garnicht gemacht wurden, wie will man dann wissen das diese nicht da waren?
 
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