• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

3. Begutachtung im Auftrag des Sozialgerichts wegen dem Merkzeichen G

Vielen Dank für die tolle Übersicht! Das macht es für mich sehr gut nachvollziehbar, wie vorzugehen ist.

VG Drahtesel
 
Hallo Eva,
auch von mir ein großes Dankeschön! Da hat man einen guten Anhaltspunkt, wie vorzugehen ist und ob das Amt einen korrekt bewertet.
War für mich bis jetzt nicht durchschaubar.
LG Ellen
 
Hallo Charisma,

herzlichen Dank für die übersichtliche und gut verständliche Erklärung. Das hilft sehr weiter!

Alles Gute für dich!

LG
Lindgren
 
GdB - Merkzeichen G

Hallo zusammen,

heute hat die öffentliche Verhandlung vor dem Sozialgericht stattgefunden und mir wurde vom Vorsitzenden der Kammer das Merkzeichen G zugesprochen.

Nähere Angaben, aus welchen Gründen es mir zugesprochen wurde, berichte ich später.

Danke nochmals für`s "Daumen drücken, Rajo! Es hat mir Glück beschert!

Liebe Grüße
Eva
 
Hallo Eva,

das ist doch das schönste Geschenk so zum Valentinstag :). Es gibt sie doch, die Gerechtigkeit auch wenn man mehr als hart dafür kämpfen muss ;)
 
Hallo charisma,

na bitte einen weiteren guten Schritt zum Erfolg hast du gemeistert.
Glückwunsch zum G mach weiter so, denn nur wär kämpft kann Erfolgreich sein.

LG
Wolle
 
Hallo,

wie war die Begründung für G ?

Hat sich das Gericht auf die Gehstrecke in 30 min bezogen ?
Gruss
 
Hallo Busch,
Hallo zusammen,

der Richter hat sich auf die Gehstrecke in 30 Minuten bezogen, so wie Du es mir schon ganz am Anfang meiner Berichterstattung aufgezeigt hast.

Wenn mir das schriftliche Urteil vorliegt, werde ich hier darüber berichten. Ich denke, dass es mir bis Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche vorliegt.

Auf die unterschiedlich beurteilten Funktionseinschränkungen der einzelnen drei Gutachter und des Arztes vom Versorgungsamt (dieser nach Aktenlage) möchte ich auch noch eingehen und, was an Diagnosen einfach mal so weggelassen wurde.

Im Grunde genommen wurde die Empfehlung des ersten Gutachters 100%ig vom Richter übernommen, GdB 80 mit Tendenz zu 90 und dem Merkzeichen "G". Letztendlich GdB 80 und dem Merkzeichen "G".

Der erste Vorschlag des Richters, ein Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz ( SGG) zu beantragen wurde von mir angenommen,
weil ich u.a. eine Rechtsschutzversicherung habe und vor allen Dingen auch darum, weil ich die unterschiedlichen Beurteilungen der Gutachter, das Ignorieren von MRT-Aufnahmen, das Ignorieren von Funktionseinbußen etc. nicht einfach so hinnehmen konnte.

Zu dem "wissenschaftlichen Gutachten" vom dritten Begutachter hatte ich übrigens auch einen 14-seitigen Widerspruch eingelegt, worauhin, zwei Tage vor der Verhandlung, Samstag, 13.02.2016, eine ergänzende Stellungnahme zu meiner "Stellungnahme" bei mir einging. Diese war datiert vom 01.02. (Eingangsstempel Gericht 11.02., bei mir Eingang 13.02.) also zwei Tage vor der Verhandlung erst erhalten.
Natürlich wurde gebetsmühlenmäßig darauf hingewiesen, dass meine Erklärungen bzgl. der Funktionseinschränkungen falsch seien.

Ich hatte im Grunde genommen keine Möglichkeit mehr, vor der Verhandlung schriftlich darauf zu reagieren, weil Wochenende war und die Verhandlung am darauffolgenden Montag, vormittags, angesetzt war. Ich habe mich dann am Sonntag hingesetzt und auf die "ergänzende Stellungnahme" auf 5 Seiten auch "ergänzend" Stellung" genommen mit allem, was es zu beanstanden gab, Auswirkungen der Diagnosen erklärt etc. und dem Richter vor der Verhandlung im Gerichtssaal übergeben.

Nach meiner Zusage zu dem Gutachten nach § 109 SGG, kam der zweite Vorschlag des Richters, eine öffentliche Verhandlung bzgl. des Merkzeichens "G" anzusetzen, womit ich mich ja dann letztendlich auch einverstanden erklärt habe, weil ich nichts zu verbergen oder zu verlieren habe.

Übrigens war die gesamte Kommunikation in dem Gerichtssaal erfreulich entspannt.
Wenn ich bedenke, wie lange der Kampf ums Merkzeichen "G" angedauert hat, bis zur Bezirksregierung in Münster, welche vor Jahren natürlich auch abgelehnt hatte, konnte ich es erst gar nicht glauben, wie locker es im Verhandlungssaal abging.
Ich müßte vor den Anwesenden vom Versorgungsamt, den beiden Ehrenrichtern sowie dem Richter eine "Gehprobe" an meinen Krücken vorführen.
Einstimmig wurde von den Anwesenden das Merkzeichen "G" befürwortet" bis auf die Dame vom Versorgungsamt, die sich erst noch zierte, weil sie Dinge "anders" sah, aber dann doch auch dem Vorschlag des Richters samt den Ehrenrichtern, zustimmte.

Ich bin wirklich erfreut, dass nach fast 4 Jahren Kampf mir der GdB 80 mit dem Merkzeichen "G" zugesprochen wurde.

Näheres werde ich in den nächsten Tagen hier berichten.

Einen schönen Abend
wünscht Euch
Eva
 
Hallo,

das mit der Gehstecke ist ja prima.

Problem ist hier dies nachzuweisen, wenn die 50% GdB auf Gehfähigkeit einwirkende Schäden nicht vorhanden sind.

Wer hat dies wie bei dir festgestellt ?

Mein letzter Gutachter hat mich im Zimmer 3 m hin und her gehen sehen und darauf geschlossen, dass ich 2 km in 30 min schaffen könnte.


Du schreibst, du musstest vor Gericht mit Krücken zeigen wie du läufst.

Meines Wissens ist es aber so, dass die 2 km in der Zeit erreicht werden müssen und zwar ohne Hilfsmittel. ( Rollator, Gehstock etc. )

Gruss
 
Top