Charisma
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
das Verfahren wegen dem Merkzeichen G läuft seit 09/2012.
Der 1. Gutachter befürwortete bei 80% Schwerbehinderung und auch das Merkzeichen G. (Anfang 2014).
Damit war der Arzt vom Versorgungsamt nicht einverstanden. Aus diesem Grund wurde ich zu einem "Obergutachter" einbestellt.
Der "Obergutachter" kam auch zu dem Ergebnis 80% Schwerbehinderung, aber sprach sich gegen das Merkzeichen G aus. (Ende 2014).
Die Untersuchung fand im Eilverfahren statt, weil seine Ehefrau mit anwesend war und sie mit ihm zum Geburtstag ihres Enkelkindes wollte. Schnell machte sie das Licht aus und die Untersuchung war beendet.
Es wurden medizinisch festgestellte und belegte Erkrankungen einfach ignoriert und er lies keine Gelegenheit aus, den Vorgutachter zu kritisieren. Daraus entstand ein Ping-Pong-Schriftverkehr über Monate, denn ich habe das Gutachten Punkt für Punkt bearbeitet und Dinge richtig gestellt, welche nicht der Wahrheit entsprachen.
Nach der Zeit wurde vom Sozialgericht ein 3. Gutachter bestimmt, ein UniProf, Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Untersucht wurde ich von einem jüngeren Assistenzarzt, Herr Prof. guckte zwischendurch 5 Minuten auf meine HWS, bat den untersuchenden Arzt noch für ein paar Minuten auf den Flur..., sagte noch, dass die Hürden das G zu erhalten vom VSA sehr hoch gesteckt sind.
Ich hatte den Eindruck, dass das Ergebnis schon vor der Untersuchung feststand, nämlich kein Merkzeichen G.
Vor einigen Tagen bekam ich ein "Wissenschaftliches Gutachten" vom Sozialgericht übersandt. Dort stand, dass ich in der Zeit von 12.30 bis 16.45 Uhr durch die 3 Unterzeichner untersucht wurde.
Tatsächlich habe ich von 12.30 Uhr bis 15 Uhr erst einmal gewartet, denn alle anderen anwesenden Patienten wurde zuerst untersucht, auch die nach mir kamen. Dann wurde ich zum Röntgen der LWS und der beiden Füße geschickt, obwohl MRT-Aufnahmen der gesamten Wirbelsäule vorlagen. Wieder warten und dann endlich um 16.15 Uhr wurde ich in das Untersuchungszimmer gebeten, wie schon angedeutet, Herr Prof. kam noch kurz, um 3x bei mir auf die HWS zu drücken; um 17 Uhr war die Untersuchung abgeschlossen.
Das Ausmessen erfolgte im Akkord. Fragen meinerseits wurde überhört, ich kam mir vor, wie im falschen Film. Als die "Untersuchung" beendet war, sagte mir der Assistenzarzt im freundlichen Ton, dass, wenn man als "Patient" kommt, auch Fragen beantwortet würden, denn sie würden im Jahr ca. 300 Gutachten erstellen und dann müsse es immer schnell gehen...
Vor einigen Tagen wurde mir vom Sozialgericht das "wissenschaftliche Gutachten" auf der Grundlage: Literaturverzeichnis Rompe G, Erlenkämper, A. Schiltenwolf und Hollo DF. Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane, Georg Thieme Verlag 2009, 5. Auflage übersandt.
Erstellt vom Univ.-Prof, dem Oberarzt (den ich nicht zu Gesicht bekam, evtl. hat er ja die Röntgenaufnahmen befundet) und dem Assistenzarzt, der die Untersuchung durchgeführt hat.
In der Zusammenfassung und Beurteilung wurde auf die internistischen und orthopädischen Erkrankungen hingewiesen, vor allem dem insulinpflichtigen Diabetes mellitus und die arterielle Hypertonie.
Das paroxysmale Vorhofflimmern, vereinzelt auftretende Hypoglykämien (z.B. auch während der langen Wartezeit vor der Untersuchung, mit verbundenem Schwindel) wurden mit keinem Wort erwähnt.
Der Assistenzarzt schrieb u.a.
Zitat:
"Am Tag der gutachterlichen Untersuchung klagte die Patientin über Schwindel. Hierbei handelt es sich um eine sehr unspezifische Beschwerdesymptomatik. Ein Zusammenhang zu den bekannten orthopädischen Erkrankungen kann nicht hergestellt werden.
Die Ursache bleibt unklar."
Fortsetzung folgt...
das Verfahren wegen dem Merkzeichen G läuft seit 09/2012.
Der 1. Gutachter befürwortete bei 80% Schwerbehinderung und auch das Merkzeichen G. (Anfang 2014).
Damit war der Arzt vom Versorgungsamt nicht einverstanden. Aus diesem Grund wurde ich zu einem "Obergutachter" einbestellt.
Der "Obergutachter" kam auch zu dem Ergebnis 80% Schwerbehinderung, aber sprach sich gegen das Merkzeichen G aus. (Ende 2014).
Die Untersuchung fand im Eilverfahren statt, weil seine Ehefrau mit anwesend war und sie mit ihm zum Geburtstag ihres Enkelkindes wollte. Schnell machte sie das Licht aus und die Untersuchung war beendet.
Es wurden medizinisch festgestellte und belegte Erkrankungen einfach ignoriert und er lies keine Gelegenheit aus, den Vorgutachter zu kritisieren. Daraus entstand ein Ping-Pong-Schriftverkehr über Monate, denn ich habe das Gutachten Punkt für Punkt bearbeitet und Dinge richtig gestellt, welche nicht der Wahrheit entsprachen.
Nach der Zeit wurde vom Sozialgericht ein 3. Gutachter bestimmt, ein UniProf, Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Untersucht wurde ich von einem jüngeren Assistenzarzt, Herr Prof. guckte zwischendurch 5 Minuten auf meine HWS, bat den untersuchenden Arzt noch für ein paar Minuten auf den Flur..., sagte noch, dass die Hürden das G zu erhalten vom VSA sehr hoch gesteckt sind.
Ich hatte den Eindruck, dass das Ergebnis schon vor der Untersuchung feststand, nämlich kein Merkzeichen G.
Vor einigen Tagen bekam ich ein "Wissenschaftliches Gutachten" vom Sozialgericht übersandt. Dort stand, dass ich in der Zeit von 12.30 bis 16.45 Uhr durch die 3 Unterzeichner untersucht wurde.
Tatsächlich habe ich von 12.30 Uhr bis 15 Uhr erst einmal gewartet, denn alle anderen anwesenden Patienten wurde zuerst untersucht, auch die nach mir kamen. Dann wurde ich zum Röntgen der LWS und der beiden Füße geschickt, obwohl MRT-Aufnahmen der gesamten Wirbelsäule vorlagen. Wieder warten und dann endlich um 16.15 Uhr wurde ich in das Untersuchungszimmer gebeten, wie schon angedeutet, Herr Prof. kam noch kurz, um 3x bei mir auf die HWS zu drücken; um 17 Uhr war die Untersuchung abgeschlossen.
Das Ausmessen erfolgte im Akkord. Fragen meinerseits wurde überhört, ich kam mir vor, wie im falschen Film. Als die "Untersuchung" beendet war, sagte mir der Assistenzarzt im freundlichen Ton, dass, wenn man als "Patient" kommt, auch Fragen beantwortet würden, denn sie würden im Jahr ca. 300 Gutachten erstellen und dann müsse es immer schnell gehen...
Vor einigen Tagen wurde mir vom Sozialgericht das "wissenschaftliche Gutachten" auf der Grundlage: Literaturverzeichnis Rompe G, Erlenkämper, A. Schiltenwolf und Hollo DF. Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane, Georg Thieme Verlag 2009, 5. Auflage übersandt.
Erstellt vom Univ.-Prof, dem Oberarzt (den ich nicht zu Gesicht bekam, evtl. hat er ja die Röntgenaufnahmen befundet) und dem Assistenzarzt, der die Untersuchung durchgeführt hat.
In der Zusammenfassung und Beurteilung wurde auf die internistischen und orthopädischen Erkrankungen hingewiesen, vor allem dem insulinpflichtigen Diabetes mellitus und die arterielle Hypertonie.
Das paroxysmale Vorhofflimmern, vereinzelt auftretende Hypoglykämien (z.B. auch während der langen Wartezeit vor der Untersuchung, mit verbundenem Schwindel) wurden mit keinem Wort erwähnt.
Der Assistenzarzt schrieb u.a.
Zitat:
"Am Tag der gutachterlichen Untersuchung klagte die Patientin über Schwindel. Hierbei handelt es sich um eine sehr unspezifische Beschwerdesymptomatik. Ein Zusammenhang zu den bekannten orthopädischen Erkrankungen kann nicht hergestellt werden.
Die Ursache bleibt unklar."
Fortsetzung folgt...