Moin Moin Oerni,
ich denke, du konntest bei deinem Telefonat, mit dem BfDi u. a. in Erfahrung bringen, wie
sie von der Politik-Rechtsprechung-BG usw. strategisch kleingehalten, übergangen werden.
Ich bearbeite Gerade ein Fall GdB/EMR u. a. wegen psychischer Erkrankung!
Info SG-LSG Urteile
Tagesablauf, Soziale Kontakte, Freude, Hobbys, Sport , Urlaub, Zeitung, Medien usw.
Nichts der Gleichen sollte-darf der Kranke-Antragsteller noch ausführen!
Er sollte sich nur noch im Haus verstecken, keine Freunde oder soziale Kontakte mehr haben-pflegen, kein Urlaub, ect.
und auch bestimmte Kontake mit dem Besuch von Familienmitgliedern vermeiden.
Schmerzmediziner, Psychiater usw. Beführworden die sozialen Kontakte, Hobbys, ect. Es verhindere oder mildere Rezidiv,
bringe dem Kranken mal andere Gedanken, Gefühle, Stimmungen, Freude als nur noch die Schmerzen, Leid, Sorgen, Ängste
zu spüren und zu denken.
Was macht die scheinheilige Rechtsprechung? ( wenn sie auch Vorgaben haben)
Sie legt es dem Kranken-Antragsteller negativ aus, wenn der dies und jedes noch macht-kann,
dann kann es um ihn, nicht zu schlimm sein.
Ich hatte mal ein EMR Fall von meinem Tisch, da hatte ein Gutachter, dem Probanntin negativ ausgelegt, dass sie noch die Wäsche
aufhänge und sich (ein wenig) um den Haushalt kümmern würde.
Frage:
haben die Gutachter und Rechtsprechung trotz Vorgaben selbst........................... was an der Waffel
Grüße