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3. Baum UO Frontal 21 "Hilflose Wut "

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Hallo iswasdoc,

genau wie du es schreibst läuft es draußen ab!
Hat man einen Unfall (HWS) geht man in die Klinik wegen den Schmerzen
Röntgen, nichts gebrochen, nicht zu sehen
Krankmeldung
nach weiteren Wochen des Klagens, evtl ein MRT
Nicht zu sehne, alles ok
weitere Krankmeldung
irgend wann, dann die Aussage, die jetzigen Beschwerden kommen nicht vom Unfall
BG ist raus!
Klage
Gutachten
Ergebnis im GA, zu wenig innerhalb der Verletztenzeit "Radiologisch"sichergestellt, daher kann keine Aussage im Nachhinein zur Unfallverletzung geäußert werden!
Im übrigen sind HWS-Verletzungen spätestens nach 6 Wochen abgeklungen!

Alle reiben sich die Hände, jeder hat mehr oder weniger verdient, nur das Unfallopfer nicht, denn das bleibt bei der ganzen Geschichte auf der Strecke !
Leider ist das kein Einzelfall, sonder System!
 
Hallo Rekobär,

ist den überhaupt irgend jemand mit diesem §839a BGB durchgekommen bzw. konnte mal einer dieser Schlechtachter mal belangt werden?

Es ist doch so, das kaum ein Kollege unter den Ärzten/SVler das Kind beim Namen nennt und sagt "Alles pfusch und ich kann es beweisen", steht ja auch so in der Berufsordnung/Ärzte drin "Kollegiales Verhalten" was automatisch dann den Hypokratischen Eid egalisiert, nartürlich wieder nur zum Nachteil des Patienten nämlich uns allen.
Mein Lieblingsspruch "Da hat er sich halt vertan" als der SV einen Unfall erfunden hatte, den es nie gab.

In der Regel werden doch diese Herrschaften doch von Oben geschützt, selbst wenn ein Laie erkennen kann, war alles Pfusch und Vorsatz, hätte der SV wissen müssen, es war alles falsch. Selbst bei schriftlichen Beweisen zählt alles nichts.

Dann müsste man ja erst einen Richter finden der diesen Experten dann Verurteilen möchte, gerade wenn dieser SV eben von diesen Gerichten vermehrt Aufträge bekommt.

Es soll sogar SVs geben, die bereits der Falschaussage überführt sind, aber die Justiz hält den Deckel drauf, weil eben dieser SV sehr viele UOs bei Unfallrekonstrucktionen immer um dessen Rechte bringt.
So sowas hält dann noch Schulungen darüber ab und infiltiert mit seinem Unwissen alle zum Nachteil von uns UOs und zum Vorteil von Versicherungen/Kostenträger.

Ganz komisch nur, dass es niemand Auffallen mag, wenn dieser SV dann immer die gleichen delataV Werte von 5-7 Km/h rausbringt, egal bei welchen Unfall und UOs Ansprüche nein Danke!

Bei vielen Medizinern dann das gleiche Spiel nur in weiß, so schließt sich der Teufels-Kreis.

Gruß
Isswadoc
 
Zitat @ Oerni :
"
@Alle
erst heute hatte ich ein sehr interessantes Gespräch zum o.a. Thema.
Leider gibt es viel Zuwenig Einrichtungen, Vereine und Privatpersonen oder Medien, die ausführlich über das große Schlamassel berichten.
Je mehr darüber veröffentlich wird, desto mehr können die Dinge verändert werden.

Gerade die SPD könnte hier Punkte sammeln, aber was macht Frau MdB Kerstin Griese, Pariamentarische Staatssekretärin,
nachblättern was andere vorgeben.
Beim BMAS in Bonn ist es der Herr Göke, der die Strippen zieht (aus meiner Sicht ist er Lobbyist in Diensten der DGUV)

Ich bitte Euch alle, nur nicht den Mund über die Zustände zu halten, sondern an die Öffentlichkeit bringen.
"

ist ja ein unglaubliche Antwort des BMAS auf die Anfrage der Grünen...........

Nachhilfe im SGB ist da von Nöten !

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden


Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf 1.
die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
2.
angemessene wirtschaftliche Versorgung.
Ein Recht auf angemessene wirtschaftliche Versorgung haben auch die Hinterbliebenen eines Beschädigten.
 
Hallo Impf2010,

alles gute und Recht, schön, dass es diesen § gibt, er aber nicht Umgesetz wird!
Beispiel gefällig!
Gutachter der das GA geschrieben hat ist befangen
Dem Gericht wird das schriftlich mitgeteilt, da mehrere Fakten eindeutig darauf hinweisen
Der vorsitzende Richter erklärt, dass er das nicht so sieht!
OK, nächste Instanz angerufen und den Richter als auch den GA für befangen erklärt
Antwort von der höheren Instanz, alles ok, wir sind der gleichen Meinung wie der vorsitzende Richter
Befangenheitsantrag abgelehnt
14 Tage später lag die Kostennote von dem ganzen Kindergartenspiel im Briefkasten

So könnte ich dir noch viele Beispiele nennen die zu 100% echt sind!
 
Aktualisiert am: 24.09.2018

http://www.anstageslicht.de/themen/...tzliche-unfallversicherung-wie-es-weitergeht/


1) Institution und Akteure
Bis zum Jahr 2008 gab es dort ein eigenständiges Referat "Arbeitsmedizin" und wurde verantwortet von Dr. Franz H. MÜSCH, einem ausgewiesenen Arbeits- und Betriebsmediziner, der immer wusste, worum es ging. Er war gleichzeitig zuständig für die Geschäftsführung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim BMAS. Unter seiner Ägide hatte sich bei Berufskrankheiten viel bewegt. Heute ist er als Berater und Gutachter unterwegs, betreibt die Plattform www.berufskrankheiten.de. Dort lässt sich auch das "medizinisch-juristische Nachschlagewerk Berufskrankheiten" downloaden.
Unter Bundesarbeitsminister Olaf SCHOLZ (SPD, seit 2017 Bundesfinanzminister) wurde dieses eigenständige Referat, in dem es immer genug zu tun gab, beerdigt. Seither ist das Thema im "Referat III b 1" untergebracht, das zuständig ist für "Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach SGB VII". Die Arbeitsmedizin hat an Stellenwert verloren.



http://www.anstageslicht.de/themen/...tzlicher-unfallversicherung/was-kann-man-tun/
+++++++++Ergänzung vom 15. Oktober 2018
Vor Gericht
"Seit Jahrzehnten: In ca. 90% der Sozialgerichtsverfahren" werden "die Entscheidungen der Unfallversicherungsträger bestätigt."
Dies hat die Bundesregierung, vertreten durch die parlamentarische Staatssekretärin beim BMAS, Kerstin GRIESE (SPD), auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag geantwortet. Und eine Begründung für diese hohe Erfolgsquote für die Berufsgenossenschaften gleich dazu mitgeliefert:
Diese Statistik "untermauert die Qualität der eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter sowie die der Verwaltungsverfahren der Unfallversicherung."
Das kann man so sehen. Wenn man die Augen vor der Realität verschließt. Wir sehen das anders. Und machen uns hier weitere Gedanken zur Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland.

Hallo ptpspmb,

so ähnlich ist das auch bei mir, der Gutachter vor dem SG Augsburg Dr. med. R. Löster (bekannt aus versichert und verloren) schreibt ca. 300 GA im Jahr (seine eigene Angabe)
Jetzt beim LSG der beauftragte GA ist Dr. med. Uwe Glatzmaier ( Vom SG Regensburg 2014 für Befangen erklärt, weil er mit der dort Beklagten telefonischen Kontakt hatte)
Ließ einfach mal meinen Tweed - Dr. Kainz und das LSG München,

Ich kenne inzwischen zahlreiche Menschen denen es sehr ähnlich ergeht.
 
Hallo ptpspmb,

kann dir nur voll zustimmen, voll auf den Punkt gebracht!

eigentlich ist alles im SGB geregelt, aber die Herrschaften haben die Entscheidung getroffen:

Regeln sind da um gebrochen zu werden, volle Unterstützung von allen Seiten, außer von uns UOs und Bkler. Im SGB kann man es ja machen, stört die Allgemeinheit, die alles zaheln muss nicht. Geschädigt und Krank sein ist immer noch ein Tabuthema.

Das Ministerium was diesen Sektor zu konrollieren sollte, wollen keine Kontrolle ausüben, es ist doch viel bequemer das Stammtischgerede der Kostenträger nach zu plabern, als sich selbst ein Bild der Realität zu machen.

Die Wahre Realität würde halt zuviel Kosten und dann müssten einige Herrschaften mal beweisen was Sie könnten, nämlich nichts außer Dampfplaudern.

Gruß
Isswasdoc
 
Danke den Usern Bobb, HWS, Isswasdoc; ptbspmb, Oerni; seenixe, Andi 73, Rekobär
für Ihre Beiträge

Betrug an UO hat offensichtlich System in welches die Ministerien BMAS, BMG, BMJV
betroffen sind.

BMJV hat auch das (strengere) EU Recht anzuwenden ! bzw. ab Apil 2019 zu vertreten

Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Wikipedia

auch
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 14 Beratung


Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

Bundesgerichtshof: Sozialämter müssen besser über Leistungen informieren
 
Der Vortrag in München durch den RA Forster -organisiert vom Verein Unfall-Opfer-Bayern e.V.- brachte hier auch deutlich Tendenzen zu Tage.
Vielerorts werden die verunfallten und berufserkrankten Menschen durch die Versicherungen, Sozialversicherungsträger und mit Hilfe von Gerichten in Ihren Rechten - um es mal krass auszudrücken- betrogen und belogen.
Nur Menschen die gute Informiert sind, bekommen dann auch das was ihnen zusteht, unwissende Menschen kann man sehr leicht über die Tische ziehen.
Von daher ist es sehr wichtig hier zu sein und zu lesen, aber auch andere genannte Angebote anzunehmen.
Ebenso wichtig ist die Aufklärung der Mitmenschen und zwar ohne Scheu und ohne Neid.
 
für die User Bobb, HWS, Isswasdoc; ptbspmb, Oerni; seenixe, Andi 73, Rekobär

SCHMERZ AUS JURISTISCHER SICHT IN DEUTSCHLAND

SCHMERZ AUS JURISTISCHER SICHT IN DEUTSCHLAND - PDF

....."
Diesem wissenschaftlichen
Krankheitsbegriff ist der lebensweltliche vorgelagert – Krankheit wird erfahren
als „Befallenwerden durch Leiden“, in der Regel verbunden mit „Schwäche,
Schmerzen, Fieber […] und ähnlichen, nicht unmittelbar von außen bewirkten
Beeinträchtigungen des Wohlbefindens“.6 Krankheit ist etwas anderes als etwa
auf Röntgenbildern sichtbare degenerative Veränderungen oder sonstige Normabweichungen.
7
Dies ist erstaunlicherweise auch vielen Medizinern nicht klar.8

8 Ein klassisches Beispiel bieten Tegenthoff/Schwenkreis S. 342 (unter 29.4.2), wo sie ohne Problembewußtsein
darauf hinweisen, daß die gutachterliche Feststellung, spätestens nach zwei Jahren
würde sich der vorübergehend unfallbedingt verschlimmerte Zustand auf den vorher bestehenden
„krankhaften Befund [!]“ zurückentwickeln, bei den vor dem Unfall beschwerdefreien (!)

Geschädigten „nur schwer“ auf Verständnis stießen.
"
 
Hallo @ Oerni dito,

ich hatte mich schon....in der Gegenwart genug u. a. über Gegebenheiten ausgelassen :eek:
Unseren "Groß Kopfadenen" wissen.... was Sache ist, segnen dies noch ab und geben, die Marschrichtung, an die
Rechtsprechung weiter.

BG - DGU - DGOU, Richter, Rechtsanwälte usw. alle sitzen Sie an einem Tisch:oops:

Bei GdB-EMR Angelegenheiten fängt das Geschisse schon an. Nur wer gute Ärzte und Anwälte hinter sich hat, der kann
je nachdem was erreichen.

Die SG haben ihre Hof und Hausgutachters und werden erstmals, die Spreu vom Weizen trennen.

In meinem doch fast 20 J. Erfahrungswerten hatte ich gerade im Sozialrecht sprichwörtlich "Pferde kotzen"gesehen.
Was ich da schon in Akten gelesenen hatteo_O
Des Weiteren.... schaut euch doch mal 90% negativ Rechtsprechung, gerade der LSGs an!
Viele für die Antragsteller "positiv Urteile" werden strategisch gesehen nicht.............. in die Urteilsdatenbank aufgenommen.

Grüße
 
Hallo an alle,

vollkommen richtig und noch viel schlimmer, man muss selbst Experte in eigener Sache werden d.b. ohne einlesen in die medizinische Materie wird die Sache dann fast schon aussichtslos.

Genau hier beginnt dann der Betrug durch die D-Ärzte Desinformation, verschweigen und verleugnen ergo dazu sind Sie schließlich da und werden dafür auch bezahlt. Die füttern doch die E-Akte meist mit angeblichen unwiderlegbaren Sachverahlten, damit der VN nichts mehr bekommt.

Sonst gäbe es doch keinen Grund für die BGs sich solch eine Scharr von D-Ärzten zu halten mit M.E. regelrechten Knebelverträgen wie in der Drückerkolone.

Weil die medizinische Versorgung wäre doch auch durch die normalen Ärzte, die es ja zu hauf gibt schon gewährleitet, dazu braucht ein UO oder Bkler keine bevormundende ärtzliche Behandlung, bei der dem Patienten dann noch unterstellt wird:

1.) Jeder Patient lügt
2.) Jeder Patient ist uneinsichtig und bockig(Es muss nur genaug Druck gemacht werden, dann weiß er schon, er ist folgenlos ausgeheilt.)
3.) Jeder Patient möchte nur vom Krankheitsgewinn profitieren
4.) Jeder Patient ist ein Schmarotzer der den Kostenträger nur abkassieren möchte
5.) Jeder Pateint möchte nur seine Rentenneurose duchsetzen d.b. in Rente gehen
6.) Jeder Patient möchte nur das Wellensprogramm der Kostenträger in Anspruch nehmen
7.) Jeder Patient ist ein notorischer Simulant
8.) Hausärzten der Patienten darf man nicht trauen, auch wenn Sie den Patienten öfters sehen und Jahrelang kennen
9.) Jeder Patient leidet an Verdeutlichungs-Neurosen d.b. der Patient ist nie so krank wie er sich darstellt bzw. voll arbeitsfähig
10.) Jeder Pateint ist zu entmündigen, der Kostenträger entscheidet alleine was für den VN gut ist und der SB macht keine Fehler bzw. darf keine Fehler zugeben.

So können die 10-Gebote des Betrugssystems aussehen.

Darüber freuen Sie nartürlich die SBs und der verlängerte Arm der Verwaltung der Kostenträger die Sozial-Gerichte, Ansprüche UO und Bkler nein Danke!

Der perfekte rechtsfreie Raum.

Gruß
Isswasdoc
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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