Hallo Impf2010,
Nein, dieses Recht wird schon lange nicht mehr angewannt und noch viele "Andere" auch nicht.
Es nützen die schönsten Gesetzte nichts, wenn sich niemand dran halten muss oder nur von seinem Sozialen Stand abhängig ist oder vom Zufall, dass gerade die Quote passt.
Wenn es rein nach der Gesetzeslage gehen würde, dürften es soviele Sozialgerichtsfälle/Verfahren überhaupt nicht geben.
Damit soll zum Ausdruck kommen, das M.E. schon bei den Kostenträgern/Versicherungen das Recht extrem gebeugt und verbogen wird, wär hätte es gedacht, immer zum Nachteil von uns Uos und Bkler.
So zb. haben die BGs inzischen Ihre Standart-Textbausteine mit denen Sie uns um unsere Rechte bringen. M.E. kommen die Bescheide direkt aus der Rechtsabteilung da ja ca. 90% immer alles abgelehnt wird.
Hätte ein SB noch freien Handlungsspielraum und könnte noch mit klaren Menschenverstand entscheiden, wäre die Quote wohl völlig anders.
Ich könnte jetzt schon ein ganzes Buch über Pauschalbeahuptungen und Textbausteine der BG schreiben, wo sich jeder Laie und auch gewissenhafter Mediziner an den Kopf langt und fragt :" Sind wir den hier im Naarenhaus?".
z.B. haben unmittelbar nach dem Versicherungsfall vom ... erhobenen radiologischen Befunde nicht den Nachweis von Einblutungen im Bereich der Halswirbelsäule erbracht.
Jedoch verschweigt der SB das unmittelbar nach Arbeitsunfall am Unfalltag, dass nur eine eine Röntgenaufnahme gemacht wurde und nicht mehr unmittelbar 2-Wochen "Später" eine Funktionsröntgen und 4-Wochen später eine MRT Laienhaft befundet wurde.
Jeder weiß, dass eine Einblutung in der HWS in Weichteile, Gefäße usw. nicht direkt abgebildet werden können im Röntgenbild, sondern Knochen, Weichteilschatten ect. Damit erfolgt M.E. jetzt die Rechtsbeugung der Kostenträger bereits in der Fall-Akte.
So und nicht anders werden wir M.E. um unsere Rechte regelrecht betrogen, vor Gericht geht das verschweigen, verharmlosen und betrügen munter weiter. Trotz das es Gesetze und § gibt die dies verhindern sollten, aber nicht tun, sonst gäbe es diese Gewinnquote auch hier nicht.
Also mir Rechtssprechung und an Gesetzte halten gibt es schon lange nicht mehr nur die Stastistik zählt, UOs und Bkler Ansprüche nein Danke!
Gruß
Isswasdoc