• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

3. Baum UO Frontal 21 "Hilflose Wut "

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Hallo bobb,

Nein, es wird kein Wunschdenken bleiben, denn wenn wir alle zusammen stehen und ggf. Petitionen an den Gesetzgeber schreiben, könnten wir Erfolgreich diese Praxis ändern.
Nur durch Anprangern kann Bewegung hinein kommen, anprangern aber nicht nur hier im Forum, sondern auch draußen in der realen Welt.
 
Hallo Oerni,

ich hatte schon mal eine Online-Petition hier im Forum angeregt, wobei natürlich Unterstützung von der politischen LINKEN oder den GRÜNEN sehr unterstützend wäre. M.W. haben diese beiden Parteien auch bei der letzten Gesetzesänderung zum Thema Gutachter mitgewirkt, zumindest im Petitionsausschuß die Weichen gestellt. Die Änderung im Gesetz war m.E. zwar nicht sehr wirkungsvoll - aber wenigstens kam etwas seichte Bewegung in die Sache. Muß mir die Sache nochmal aus meinen Unterlagen raussuchen, nicht dass ich eine Partei hier lobend erwähnte, nur weil ich mich im Moment nicht konkret erinnern kann.
Habe mir die Änderungen des Gesetzes ausgedruckt - kennst Du diese?
Gruß Bobb
 
http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/Änderungen des Sachverständigenrechts – Neue Regelungen sind in Kraft getreten.pdf

Danach soll der Gutachter bei der Beauftragung selbst schon das Gericht darauf hinweisen, daß Gründe vorliegen, die ihn für befangen erklären können.
Lachhaft. Die Änderungen habe also nichts gebracht, weil diese Regelung ja schon vorher so war - nur etwas anders formuliert. Und ob ein Gericht ihm dann die 3000 Euro Strafe (Ordnungsgeld) abverlangt ist zu bezweifeln.
Im Bereich des Familienrechts hat es etwas bessere Änderungen bzgl. des SV-Gesetzes gegeben. Aber für uns Unfallopfer in der ZPO leider nicht.

Deshalb sollten wir initiativ werden mit einer Petition.

Bobb
 
UO Bäume im Sozialrecht

1.+2. Baum Frontal 21 vom 16.01.2018 2. Fälle BG Feuerwehrleute also SGB VII
3. Baum Frontal 21 (dieser Thread) Hilflose Wut OEG mit BVG

4. und 5. Baum Süddeutsche Zeitung 2. BG Fälle Unfall Fume Event und BK 1317 Malerkrankheit also SGB VII

https://www.anstageslicht.de/filead...beitsmedizin/Das_Kartell_BUCH_ZWEI_260518.pdf

sagen wir mal 15 Bäume sind ein Wald........dann sind dieses keine bedauerlichen Einzelfälle mehr
Folgen weitere ?

hier gilt immer

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs


(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Wird dieses nicht angewendet ?
 
Hallo Impf2010,

Nein, dieses Recht wird schon lange nicht mehr angewannt und noch viele "Andere" auch nicht.

Es nützen die schönsten Gesetzte nichts, wenn sich niemand dran halten muss oder nur von seinem Sozialen Stand abhängig ist oder vom Zufall, dass gerade die Quote passt.

Wenn es rein nach der Gesetzeslage gehen würde, dürften es soviele Sozialgerichtsfälle/Verfahren überhaupt nicht geben.
Damit soll zum Ausdruck kommen, das M.E. schon bei den Kostenträgern/Versicherungen das Recht extrem gebeugt und verbogen wird, wär hätte es gedacht, immer zum Nachteil von uns Uos und Bkler.

So zb. haben die BGs inzischen Ihre Standart-Textbausteine mit denen Sie uns um unsere Rechte bringen. M.E. kommen die Bescheide direkt aus der Rechtsabteilung da ja ca. 90% immer alles abgelehnt wird.

Hätte ein SB noch freien Handlungsspielraum und könnte noch mit klaren Menschenverstand entscheiden, wäre die Quote wohl völlig anders.
Ich könnte jetzt schon ein ganzes Buch über Pauschalbeahuptungen und Textbausteine der BG schreiben, wo sich jeder Laie und auch gewissenhafter Mediziner an den Kopf langt und fragt :" Sind wir den hier im Naarenhaus?".

z.B. haben unmittelbar nach dem Versicherungsfall vom ... erhobenen radiologischen Befunde nicht den Nachweis von Einblutungen im Bereich der Halswirbelsäule erbracht.
Jedoch verschweigt der SB das unmittelbar nach Arbeitsunfall am Unfalltag, dass nur eine eine Röntgenaufnahme gemacht wurde und nicht mehr unmittelbar 2-Wochen "Später" eine Funktionsröntgen und 4-Wochen später eine MRT Laienhaft befundet wurde.

Jeder weiß, dass eine Einblutung in der HWS in Weichteile, Gefäße usw. nicht direkt abgebildet werden können im Röntgenbild, sondern Knochen, Weichteilschatten ect. Damit erfolgt M.E. jetzt die Rechtsbeugung der Kostenträger bereits in der Fall-Akte.

So und nicht anders werden wir M.E. um unsere Rechte regelrecht betrogen, vor Gericht geht das verschweigen, verharmlosen und betrügen munter weiter. Trotz das es Gesetze und § gibt die dies verhindern sollten, aber nicht tun, sonst gäbe es diese Gewinnquote auch hier nicht.

Also mir Rechtssprechung und an Gesetzte halten gibt es schon lange nicht mehr nur die Stastistik zählt, UOs und Bkler Ansprüche nein Danke!

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Impf2010,
Hallo Isswasdoc,

kennt Ihr die Drucksache des Bundestages 19/3764 und 19/4093 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904093.pdf)

daraus folgt dann eine Aussage von der SPD MdL Kerstin Griese, Pariamentarische Staatssekretärin

"Auch die Statistik der Sozialgerichtsbarkeit untermauert die Qualität der eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter sowie der Verwaltungsverfahren der Unfallversicherung, da seit Jahrzehnten in ca. 90 Prozent der Sozialgerichtsverfahren die
Entscheidungen der Unfaltversicherungsträger bestätigt werden."


Ich beschäftige mich mal wieder mit der Dissertation (Hr. Jordan/ Prof. Gresser) zum Thema:
Gibt ein Gericht die Tendenz der Entscheidung zum Gutachten vor?
Gibt die gesetzliche UV die Tendenz der Entscheidung zum Gutachten vor.

Ein menschenwürdiges Dasein so wie es das SGB vorsieht, gibt es aus meiner Sicht für Verunfallte oder Berufserkrankte Menschen nicht!
 
Hallo,

auch ich verfolge die Diskussion schon sehr lange. Wer hier wieder mal auf die Seiten von www.anstageslicht.de schaut, der kann auch die Antworten auf diese Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin lesen. Sehr kompetent von den Nachfragen.

@oerni
Was wird sich mit diesem Wahlergebnis nun in Bayern ändern?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an alle,

auch ich verfolge dieses Tema sehr interessiert. Ich habe eine Anfrage an die DGUV gemacht und siehe da, man dreht sich nur im Kreis.

Die Recherche von "anstageslicht.de" wird voll bestätigt, in meinem Fall ist das „Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ zuständig und nicht das Bundesversicherungsamt weil es eine gesetzliche UK ist und deshalb Landesebene. Interessant ist, dass genau dieses Ministerium wiederum bei genau dieser UK versichert ist, ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ich überlege schon ein Buch über meinen Fall zu schreiben, so schlecht kann man gar nicht Denken wie da vorgegangen wird.

Habe das mal angehangen ;-)

VG Andi73
 

Anhänge

  • Fragen und Antwort DGUV.pdf
    449.2 KB · Aufrufe: 14
Hallo impf
hallo isswasdoc,

Die Studie von Jordan/Prof. Gresser bezog sich auf psychiatrisch/psychologische Begutachtungen. Schade dass es nicht auch andere Studien/Dissertationen gibt, die andere Fachrichtungen betreffen :-(

Gut Nacht Euch beiden
Bobb
 
Hallo Andi73,

sehr interessant deine Fragen und Antworten, gerade weil die BGs und Ihre Sachbearbeiter wissen müssten, das Röntgenbilder alleine keine 100% einen Schaden nachweisen können, sogar von den BG selbst eine MRT-Untersuchung gefordert wird.

Im Umkehrschluss müsste eigentlich dann verbindlich zählen, das nur mit Röntgenaufnahmen es eine "Keine Einblutung bzw. Schaden" feststellbar in keinem Bescheid auftauchen dürfte.

Damit zeigt sich immer wieder, die BGn halten sich nicht einmal an Ihre eigenen Vorschriften und M.E. machen willkürlich mit Absicht was Sie wollen.

Es gibt ja genug Litaratur wie zb. eine Untersuchung/Begutachtung auszuschauen hätte, das zb. bei einem Zusammenhang-Gutachten der Orthopäde eigentlich bei vielen MRT-Aufnahmen diese zu befunden hätte und zusätzlich einen Nachweis führen müsste über entsprechende radiologische Zusatzfachqualifikation, ohne dies wäre ein Gutachten wertlos.

In der Regel haben dann die Herrschaften nur eine fachgebundene Radiologiekenntnis und können nartürlich nie was sehen und radiologische Gutachten unterbleiben tunlichst. Dann sind lauter Pauschalbehauptungen völlig ausreichend.
Dann wird immer wieder alles so geschrieben, das es unter 20% bleibt bzw. M.E. sind die Gutachten alle schon vorgeschrieben und Ergebnise stehen schon vor Begutachtung fest.

Gruß
Isswasdoc
 
Wieso etwas schreiben das andere dann wieder löschen müssen?
Was wird sich mit diesem Wahlergebnis nun in Bayern ändern?
Hallo Seenixe,
vielleicht mal Politik mit Bürgernähe - ich finde das sehr gut, leider hat die schwarze Partei immer noch 10 % zuviel Stimmen bekommen.
Bin dann doch mal gespannt, wann der Termin beim alten und neuen Justizminister Prof. Bausback stattfindet.

@Alle
erst heute hatte ich ein sehr interessantes Gespräch zum o.a. Thema.
Leider gibt es viel Zuwenig Einrichtungen, Vereine und Privatpersonen oder Medien, die ausführlich über das große Schlamassel berichten.
Je mehr darüber veröffentlich wird, desto mehr können die Dinge verändert werden.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top