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2xRiss am gleichen Kreuzband (erneut nach OP)->zweifelhaftes Gutachten (Versicherung)

icke88

Nutzer
Registriert seit
28 Aug. 2009
Beiträge
2
Sehr geehrte Benutzer von Unfallopfer.de,

ich stecke in folgender Situation. Ich hoffe es kann mir jemand von Ihnen eine objektive Sicht zu dieser Geschichte liefern.

Leider zog ich mir im Sommer 2007 einen Riss am vorderen Kreuzband im linken Knie zu. Ich bin beim Fußball nach einem Sprung falsch aufgekommen, da war es schon passiert.

Ich wurde operiert und es wurde eine Kreuzbandplastik aus der Patellasehne geschaffen. Zudem wurde die Plastik mit zwei Schrauben fixiert, die im Knie bleiben sollten.

Nach dieser OP wurde ich trotz Krankengymnastik und Muskelaufbau leider nie wieder ganz Beschwerdefrei. Eine dicke, lange und sehr schmerzempfindliche Narbe bildete sich auf dem Knie, sodass das Knien durch die Region wo die Patellasehne entfernt wurde so gut wie gar unmöglich ist. Zudem fühlte sich das Knie nach Belastungen und auch so im Alltag immer sehr „schwammig“ an.

Ein Jahr später dann das erneute Unglück: Umgeknickt, erneute Schmerzen.
Nach einer Arthroskopie (Kniespiegelung) stellte sich heraus, dass die Plastik des linken vorderen Kreuzbandes wieder angerissen sei. Zudem war ein Innenbandanriss auszumachen. Eine Schraube wurde bei dem Eingriff entfernt, der Rest blieb in den angerissenen Zuständen, in der Hoffnung dass die Bänder in ihrer Stärke noch halten können.

Verbessert hat sich nichts. Das Knien ist immer noch nicht möglich, die Narbe/Region auf der Kniescheibe wurde durch den Eingriff noch schmerzintensiver und im Alltag ist immer noch ein sehr unsicheres Gefühl im Knie vorhanden.

Durch einen Gutachter der privaten Unfallversicherung wurde ich nun bei 70% Vollschaden eines Knies auf nur 1/12 davon eingestuft, was meiner Meinung nach deutlich zu wenig ist.
Bei dem Gutachter hatte ich dabei von Anfang an ein schlechtes Gefühl, als ob er nur schnell fertig werden und mit seiner Schadenserkennung bloß keine Umstände für die Versicherung mit sich bringen wolle.

Meine Frage ist nun:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie ist Ihre Einschätzung zu dieser Situation und dem Gutachten?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo icke88,

herzlich willkommen hier im Forum!
Nichts für ungut aber hätte nicht einmal gereicht - man muss doch die Frage nicht viermal wiederholen!

Gruss Joachim
 
Hallo,

Dies habe ich dann auch gleich mal beseitigt.
Aber ich habe da gleich noch eine weitere Frage: Warum brauchst Du auch vier Accounts? Reicht nicht einer?

Wenn Du schreibst, dass Dir persönlich die 1/12 zu wenig sind. Hast Du bereits mit einem Arzt darüber gesprochen? Da es ein Gutachten für die private Unfallversicherung war, wie sehen die Vertragsbedingungen aus? Wie die Fristen? Bitte in den AUB nachschauen.

Gruß von der Seenixe
 
2xRiss am gleichen Kreuzband ( erneut nach Op )

Hallo icke88.


ich hatte die gleiche Verletzung wie du. Vordere Kreuz-und Innenbandruptur.
Nach einem viertel Jahr wurde mir das Kreuzband wieder eingesetzt. Es wurde auch die Patellasehne genommen. Das war schon der erste Fehler, denn wie du selbst bemerkst hast kann man nach dieser Methode nicht mehr aufs Knie knien. Da ist egal ob die Narbe gut verheilt ist oder nicht. Das geht bei mir auch nicht mehr. Mein jetziger Arzt hat mir das gesagt. Man nimmt eine andere Sehne. Bei mir lief noch mehr schief. Ich habe inzwischen das dritte Kreuzband im Knie. Erfolg hatte ich nicht, denn mein Knie ist und bleibt instabil. Von meinen Schmerzen rede ich gar nicht, denn die zählen nicht die hat man einfach.

Ich bekam von meiner PU 1/5.
Wenn du nicht zufrieden bist mit deinem Gutachten musst du Widerspruch einlegen!
Nur frage ich mich hast du überhaupt noch Widerspruchrecht. Es gibt Fristen die man einhalten muss. Siehe Seenixe.......

Ich wollte nach einiger Zeit eine Verschlimmerung anstreben, aber das ging nicht. Es waren schon drei Jahre vergangen.

Es kommt auch drauf an wie bei dir die Beugung und die Streckung ist. Hast du schon Knorpelschäden, ist der Miniskus noch heil usw. usw........


MFG Pharao50
 
Hallo,
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ich brauche eigentlich keine vier Accounts: Das Problem war nur das mein Vater sich mit seiner Email-Adresse angemeldet hat. Da sein Benutzername ihm aber zu persönlich war, hab ich mich noch einmal angemeldet. Leider kam es dabei sofort zu der Sperrung der beiden Accounts, sodass wir leider das Thema nicht mehr posten konnten. So war es auch bei der dritten Anmeldung. Erst bei der Vierten hat es dann wieder geklappt.
Naja.

Und das Thema hab ich gleich viermal gepostet, damit die Benutzer auch in großer Zahl darauf stoßen. Entschuldigung, wenn dieses zu übereifrig war. Kommt nicht mehr vor.
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Das Gutachten wurde erst Anfang Juli erstellt.
Was soll denn speziell in den Vertragsbedingungen drin stehen? Fristen etc. was noch?
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Da ich mit dem Gutachter ja gleich ein schlechtes Gefühl hatte, habe ich auch meinen Orthopäden darauf angesprochen.
Dieser meinte auch, dass das Knie von den äußerlichen Umständen (Muskeln usw) eigentlich nicht das schlechteste Ergebnis sei.
Doch wie schon gesagt das Knien geht gar nicht und auch die Beschwerden und Schmerzen nach Belastung sind da.
Der Orthopäde wollte sich noch einmal in einem Buch nach den Prozenten vergewissern; ich soll nächste Woche noch einmal reinschauen.
Auch die Hausärztin, die für das Versorgungsamt einen Bericht einreichen muss, dass das Knie bei solchen Beschwerden mit 5 oder 6 % eigentlich zu niedrig eingestuft ist. Auch hier soll ich noch warten denn sie will sich die Unterlagen noch einmal durchgucken.

Schäden sind halt die nur noch "halbe" Kreuzbandplastik und das angerissene Innenband, wie auch die Schraube (eine wurde entfernt), die Narbe und das "Loch" was beim Rausnehmen der Patellasehne entstand.
Weiterhin sind 2 OP-Eingriffe in das Knie ja nicht ohne Wirkung wie auch der Verschleiß des Gelenks in Zukunft schneller von statten gehen wird. Der Orthopäde meinte schon (per Ultraschall), dass schon etwas Verschleiß zu erkennen ist.

Also ist euer Rat: Wenn möglich durch eine Fachkraft eine Bescheinigung einholen, sodass man gegebenenfalls Widerspruch einlegen kann?
(Sodass die Versicherung ein neues Gutachten erstellen muss?)
 
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