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2500 Euro für Tossy 3 ist das ok?

erde

Nutzer
Registriert seit
24 Nov. 2006
Beiträge
2
Hallo liebes Forum.

Ich bin 25 jahre alt, und komme aus nrw.

Ich habe vor ein jahr ein Fahrad unfall gehabt. Durch ziehen der Forderbremse auf die linke Schulter geflogen. -Feststellung Tossy 3. ein monat später Operiert.

4 monate etwa hatte ich den Metall hacken in der schulter.
Nach Entfernung sagte mein Artz das man einen bleibenden schaden in erst 6 monaten beurteilen kann, meine Versicherung schloss sich dem an und meldete sich vor kurzen wieder um mich zu erinnern das ich zum Artz gehen soll. Er bescheinigte mir eine leichten bleibenden schaden. Die Versicherug bietet mir jetzt 2500 Euro an ohne einen gutachten einzuschalten, oder bietet mir an zu deren gutachten zu gehen,weist aber drauf hin das es auch dan weniger ausfallen kann.

In dem Brief steht das der betrag etwas mehr ist als der den man bekommt wenn man 7%beeinträchtigung hat.

Also ich dachte das es etwas mehr hätte sein können? ist das ok?

Würde man mehr bekommen wenn man körperlich top fit wahr zum Zeit punkt des umfalls und jetzt 20 kilo mehr wiegt?

Zahlt die versicherung nur für bleibende schäden? oder auch für die zeit in der man arbeiten hätte gehen können es aber nicht konnte.

bzw. für die zeit nach der zwiten op.

Insgesamt stört mich noch das ich einige nebenjobs nicht mehr machen kann, wie zb. Kommissionierer, Packer, Lagerhelfer, was ich in ferien eigenlich nachweislich immer gemacht habe.

Auch einige leider vielle konkrete Übungen bzw. benutzen von geräten geht auch nicht mehr und ich denke das sind deutlich mehr als 7%.

Sorry , ich brauche rat. Ich bin für jede hilfe dankbar.
Allen allen wünsch ich ein langes sorgenfreies leben.
 
Hallo Erde,

danke für die Wünsche für ein langes sorgenfreies Leben. Die wenigsten Unfallopfer hier im Forum werden nochmals sorgenfrei leben. Im Gegensatz zu den Versicherungsmenschen, die sich von den Beiträgen der Versicherten ein schönes Leben machen und die Versicherten im Schadensfall mit lächerlichen Beträgen abspeisen möchten.


Mit der Tossy-Einteilung werden Brüche im Schulterbereich unterschieden.

Die private Unfallversicherung (PUV) zahlt nicht für Knochenbrüche oder sonstige Verletzungen, sondern nur, wenn der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.

Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit (AU) zahlt die PUV nicht, hier gibt’s Krankengeld von der Krankenversicherung.


Wenn du Jobs wie Kommissionierer, Packer, Lagerhelfer nicht mehr ausüben kannst und auch sonst bei Übungen mit dem Arm nicht alle Bewegungen mehr möglich sind, scheint die Beeinträchtigung erheblicher zu sein. Die vom Versicherer angebotenen 2.500 EUR für angenommenen 7 % Invalidität sind lächerlich. Du hast eine Versicherungssumme von ca. 35.000 EUR. Was kann bei einer Begutachtung für dich noch nennenswert weniger rauskommen? Gut, 5 %, macht 1.750 EUR. Oder auch 10 % ? Wer weis ? Oder zu einem späteren Zeitpunkt kommt ein gerichtlich bestellter Gutachter zu 5/10 Armwert = 35 % Invalidität. Dem Spielraum und der Phantasie der Gutachter sind keine Grenzen gesetzt.

Lass dich Begutachten und melde dich dann hier wieder.


„Würde man mehr bekommen wenn man körperlich topp fit wahr zum Zeitpunkt des Umfalls und jetzt 20 Kilo mehr wiegt?“

Verstehe ich nicht! Hast du seit dem Unfall vor einem Jahr 20 Kilo zugenommen?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise!

Was wäre wenn Erde den Betrag annehmen würde und eine Verschlechterung
eintreten würde?

Ist die Verletzung abgegolten oder könnte man dann eine Anpassung beantragen

Gruß Maja
 
Hallo Maja,

wenn Erde das Angebot annimmt, Versicherungsnehmer und Versicherer sich über Grund und Höhe geeinigt haben, sind keine späteren Forderungen mehr möglich.

Gruß
Luise, die ungern PN beantwortet.
 
Dank Dir Luise!

Verstehe das mit den Pn nicht so ganz.
Du hast aber schon meine Frage halb beantwortet.
Darum Frage ich Dich noch etwas, wird bei der PUV auch ein Bandscheibenvorfall bewertet oder anerkannt?

Und ist die Bwertung für einen Wirbelbruch und einem BSV
angemessen mit 10§ ?

Was meinst Du?
Soll ich das annehmen?

Würde mich über freuen und bedanke mich im voraus für Deine Mühe!

Gruß Maja
 
Hallo Maja,

ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Bandscheiben unterliegen bereits von früher Kindheit an Veränderungen und Degeneration. Daher fallen Schädigungen an Bandscheiben nicht unter den Versicherungsschutz, Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein Unfall die überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden ist.

Für Wirbelbruch und BSV gibt es keine Leistungen aus der PUV, nur bei dauernder Beeinträchtigung.

Angebote des Versicherer kann man meistens als zu niedrig ansehen. Warte den weiteren Heilungsverlauf und die Dreijahresfrist ab.

Gruß
Luise
 
Danke Dir Luise!

Das werde ich tun.

Gruß Maja
 
Hallo Liebe Luis und maja, danke für die schnelle hilfe.

Ja also das mit dem "fit sein zum zeitpunkt des unfalls" ist folgender massen zu verstehen.

ich habe mich Ernährungswissenschaftlich mal eine Zeit lang intensiv beschäftigt.

Ziel: Gesund Abnehmen.Als mir der umfall passiert ist hatte ich 1 jahr durchgehalten mit ernährung und sport und habe meine ziele erreicht mit bilder von vorher und nachher. looool. Und nach dem unfall, konte ich kaum noch den haushalt machen, sprich, Abwasch,Wäschewaschen,oder halt sport. Dachte halt das man hierfür irgenwie noch etwas aus der versicherung bekommen könnte , da beweise und Zeuge auch vorliegen.


Ich werde mal jetzt zu einem artz gehen und fragen wieviel prozent er den meint das es ist. Und dan halt nochmal hier berichten. Den ich glaube den gutachten wollen die mir schon selber nennen.

viele viele grüsse an euch allen. Und ich werde sicher noch hier berichten.
 
lächerlich

Hallo, ich bin auch einer der einen Tossy 3 erlitten hat und ziemlich ratlos war wie viel Schmerzensgeld ich bekomme werde oder wie hoch der Körperschaden ist. Leider ist das alles super un transparent in Deutschland. Meine Unfallversicherung bei der Debeka hat problemlos gezahlt. Nach 6 Monaten haben die mich zu Gutachter geschickt und der hat einen Körperschaden von 10,5% festgestellt.
So, das war ja noch nicht alles. Es war ein Haftpflichtschaden und als Gegner habe ich die Allianz. Die wollten alles genau Wissen, vielleicht kommt ja auch noch eine Spontanheilung. Okay, also bis jetzt habe ich 2500Euro bekommen bei 30%iger Mitschuld und fordern tue ich 7000 Euro. Wenn man sich mal die Celler Schmerzensgeldtabelle anschaut, hat ein Richter 15000Euro als Schmerzensgeld einem Kläger zugesprochen, okay der hatte noch eine Toraxprellung.
Mein Rat wäre immer einen Anwalt einzuschalten und ggf. es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Weil die Chance das zu bekommen was einem zusteht am höchsten ist. Ich bin kein Typ der wegen jeden Klecks klagt, aber ein Körperschaden ist kein Kinderspiel.
Die meisten Leute die ich kenne die sich mit Versicherungen geeinigt haben, haben lächerliche 2500Euro bekommen und das ist schon ein Unterschied zu 15000Euro. Wichtig ist das der Anwalt schreibt das es mit der Summe nicht abgetan ist und spätere Folgen noch anerkannt werden. Man sollte drauf bestehen.
Denn man sollte ja auch an später denken. Vor allem wenn man nicht selber Schuld ist werden alle Kosten z.B. Rechtsanwalt vom Verursacher übernommen (KFZ Haftpflicht oder wenn der Gegner eine private Haftpflicht hat). keine Scheu vor Gerichts zuziehen. Denn dort scheint mir wird mein Recht richtig vertreten und ich habe die höhsten Chancen.

MFG Tom
 
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