• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

25 Jahre Kampf gegen HUK Coburg bei überfahrenem Kind!

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

eben lief im NDR, Markt,
eine Reportage über einen Unfallschaden der HUK-Coburg.
Anwalt Jürgen .

Eine Familie erkämpft für ihren Sohn seit 25 Jahren , der als 7jähriger überfahren wurde und nun durch SHT an Spastiken leidet und arbeitsunfähig, kaum selbsttändig leben kann um Schadensersatz. (Mir fällt da sponten Opferwahn von RAmed ein und mir geht dabei der Ponny hopsen)

Der Anwalt , Versicherungsrecht fiel mir schon öfter auf, dass er seine Fälle nicht in den Griff bekommt gegenüber dem Gegner und mit dem Gericht.

Wenn ein Schaden vorliegt, der Schädiger feststeht, woran muss man dan 25 Jahre rummachen?

Ich frage mich, wäre es nicht besser, dass sich die Geschädigten sich direkt an die Schädiger halten und weniger an deren Versicherung?

DIe Mutter erzählt, dass sie, wenn Post von der Versicherung ins Haus kommt, erst ein paar Tage braucht, um diese Post zu öffnen und zu lesen.

Das bedeutet, die Mutter hat ein richtiges PTSB. i
Ich dachte, ich hörte mich selbst reden, denn ich kenne das zu gut.

Da kann der noch so dolle Sachen in die Kamera schwätzen, es wäre besser, er machte seinen Jonb um einiges Flotter mit Leidenschaft für seinen Mandanten. Die Versicherung hat doch nun schon lange genug rumgeeiert mit Hilfe des Anwaltes.

Ein anderer geschilderter Fall ging es um die ADAC-Versicherung, gleiche Taktik, gleiche Show.

Ich denke, im Falle, dass die Versicherungen nicht korrekt ihren Verpflichtungen nachkommen, sollten die Gerichte die Versicherungen verurteilen, die eingezahlten Versicherungsbeiträge mit Zinsen zurückzuzahlen, neben der Schadensregulierung - nur wegen der strategischen Verzögerungen, die den Schaden vergrößern. (zusätzliche Psychoschädigung).

Gruß Ariel
 
... Ich denke, im Falle, dass die Versicherungen nicht korrekt ihren Verpflichtungen nachkommen, sollten die Gerichte die Versicherungen verurteilen, die eingezahlten Versicherungsbeiträge mit Zinsen zurückzuzahlen, neben der Schadensregulierung - nur wegen der strategischen Verzögerungen, die den Schaden vergrößern. (zusätzliche Psychoschädigung). ...
Hallo, ich gebe Dir absolut recht und es gab ja auch ein Urteil, dass die Versicherung zu einer spürbar höheren Leistung verdonnerte wegen deren taktischer Verzögerungen.

Aber was mir dazu einfällt. Der Geschädigte ist primär der Sohn und sekundär die Mutter/Familie. Gibt es in der deutschen Rechtsprechung ein Beispiel, in dem auch den Angehörigen/sekundär Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zugesprochen wurde?

Denn eigentlich wäre das für mich der Hebel. Wenn die Mutter nachweisen kann, dass ihre PTBS auf den Unfall bzw. dessen Folgen zurückzuführen ist, dann sollte doch auch der Verursacher dafür einstehen.

Nur dazu habe ich noch nichts gefunden und demzufolge sind meine Überlegungen wohl (juristisch) nicht ganz richtig.

Aber was verstehe ich da nicht?

Grüße
oohpss
 
Hallo oophs,

die Mutter des Betroffenen, die weis nicht, dass sie ebenfalls durch den Schaden ihres Sohnes geschädigt ist, sie weis nicht einmal, dass ihr Lebenswert ebenfalls eingeschränkt/hin ist.

Mir ist auf die schnelle nichts bekannt, über ein einschlägiges Urteil. Jedoch kannst du doch einen Präzidenzfall auftun.

Gruß Ariel
 
Hallo,
ich habe gerade mal nach Urteilen gesucht, aber nichts entsprechendes gefunden. Außerdem denke ich mal der RA ist uns ja auch bekannt und sollte da entsprechendes Wissen haben.

Gruß von der Seenixe
 
Denn eigentlich wäre das für mich der Hebel. Wenn die Mutter nachweisen kann, dass ihre PTBS auf den Unfall bzw. dessen Folgen zurückzuführen ist, dann sollte doch auch der Verursacher dafür einstehen.

Hallo oohpss,

die Entschädigung für Schockschäden (Sekundärschäden) von Angehörigen ist bekannt, z.B. als Folge der Nachricht vom Tod eines Familienangehörigen nach einer Gewalttat oder das Miterleben eines Unfalls von einem nahe stehenden Menschen.
Allerdings ob durch die Zermürbungstaktik der Versicherung eine PTBS entstehen kann bzw. anerkannt würde, ist fraglich. Es gibt inzwischen feste diagnostische Kriterien nach ICD und DSM.

Und sogar wenn eine diagnostizierte PTBS und weitere Krankheitssymptome durch das Miterleben entstanden sind, ist eine Entschädigung schwer durchzusetzen - kommt vielleicht auch auf das Gericht an.
Gerne wird auf die Begründung des allgemeinen Lebensrisikos zurück gegriffen und dann hat es sich erledigt. Meine Erfahrung.

Gruß
Cindy
 
Top