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25 % der Urteile von Gerichten falsch - gestern in "FAKT ist..."

sachsblau

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Nov. 2009
Beiträge
1,406
Hallo zusammen,

die gestrige Sendung "FAKT ist..." im MDR war höchst interessant, deswegen möchte ich an dieser Stelle darauf verweisen.
Vordergründig sollte es um das Thema "zu Unrecht Verurteilter Menschen in Deutschland" gehen. Vieles, des dort Gesagten, lässt sich jedoch verallgemeinern und übertragen auf Urteile in anderen Angelegenheiten........auch auf die von uns zu führenden Prozesse.
Interessant auch die Gäste der Sendung und deren Informationen, welche einem zu einem besseren Verständnis mancher Dinge verhelfen....auch wenn viele, wie zu erwarten, doch ernüchternd oder gar erschreckend sind.


Für all´ Jene, die es sich nachträglich ansehen möchten, hier der Link zur Mediathek:
http://www.mdr.de/mediathek/fernseh...-multiGroupClosed_boxIndex-1_zc-414ac266.html



Zur Diskussion zum Thema gelangt man hier:
http://www.mdr.de/forum/showthread.php?p=159717#post159717


Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Rekobär,

genau diese Annahme klang auch in der Sendung an. Man gehe davon aus, dass die "Dunkelziffer" weitaus höher sei.
Für mich ist es letztlich egal, ob es 25 oder 60 % sind - es ist und bleibt ein ungeheuerlicher Skandal, der mit einem Rechtsstaat einfach nichts mehr gemein hat. Wofür bemühen wir noch Gerichte, wenn wir unser Urteil auch auf einem Basar verhandeln könnten.
...es wäre an der Zeit, dass ein unabhägiges Kontrollorgan für Richter / Gerichte geschaffen wird, so wie es bereits seit längerem von den Kritikern gefordert wird...


Beste Grüße
sachsblau
 
Hallo,
in Frontal 21 - ich berichtete hier drüber - sagte eine Staatsanwältin, dass die falschen psychiatrischen Gutachten, die zu einer Verurteilung / Einweisung / Dienstunfähigkeit führen zwischen 30 und 50% betragen!
Da denke ich, dass 25% der Verurteilungen auch zu wenig ist.
Schlimm, wie leichtfertig man mit dem Schicksal der Menschen umgeht!
 
Wie ist es denn in diesen Fällen mit der Haftung? Ich habe vor Kurzem, in einem ganz anderen Bereich, erfolgreich einen Beamten haftbar machen können. Ich denke das da nun schon ein Lerneffekt zu erkennen war.
Dito bei Richtern würde sicher auch zur Sorgfalt erziehen.
 
Bedauerlicherweise gehören Richter zum geschützten Personenkreis, da greift die einfachte Amtshaftung nicht.

Ein Richter muß erst strafrechtlich verurteilt worden sein, bevor die Staatshaftung eventuell greifen kann. Bin grad so schön drin in dem Thema...
 
Hallo,

ich selbst habe mich mit der Haftung der Richter bisher noch nicht weiter auseinander gesetzt (aus Zeitgründen), aber im Beitrag war die Rede davon, dass sie für Fehlurteile nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Von daher wird es wohl so sein, wie von tamtam geschrieben.

Außerdem - ebenfalls unglaublich - wiesen die Kritiker in der Sendung darauf hin, dass der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" immer mehr ausgehebelt werde.
Der Richter allein könne entscheiden, dass der Angeklagte verurteilt werde, trotz dünner oder zweifelhafter Beweislage. Selbst wenn die Beisitzer anderer Meinung sind und Zweifel anmelden.
Manche Dinge wollen nicht in meinen Kopf...tut mir leid.

Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Tamtam,

ist glaube nicht GANZ richtig. Müsste differenzierter betrachtet werden. Habe mich mit dem Theama nur By-The-Way befasst. Es kommt aber wohl schon darauf an, warum das Urteil falsch ist. Auch der Richter hat Pflichten. Ein Bekannter will im Moment einen Richter verklagen.

Dass dies so nicht ganz richtig ist, beweist die Tatsache, dass die Urteile von den Richtern nicht unterschrieben werden (im Allgemeinen). Oder wessen Urteil trägt eine Unterschrift (Vor-und Zuname, so dass der Richter-/in identifizierbar ist).

Gruß Shammy
 
Nun Shammy, die Vornamen der Richter erhälst Du dann von der Staatsanwaltschaft. Die sind nämlich erst einmal daran, den/die richtigen Richter rauszufischen, wenn Du das Urteil, das auf Rechtsbeugung beruht, als Beweismittel vorlegst.

Im Übrigen mußt Du mir Dein "nicht ganz richtig" mal konkret erklären.

Allen Interessierten kann ich nur "Die Haftung für Fehlverhalten von Richtern und Staatsanwälten" von Anna Ohlenburg empfehlen.
 
Hallo,

#tamtam liegt schon einigermassen richtig. Ich will mich jetzt nicht mehr zu sehr dazu auslassen, aber das ist ein einerseits einfaches und gleichzeitig schwieriges Problem. Einfach, wenn eine Haftung wirklich greift, schwierig bis mal eine greift.

Ich denke, das ist hier (nach kurzem Überfliegen) einigermassen erläutert
http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html

Auch hier kann man mal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaftungsrecht
http://www.juraforum.de/lexikon/amtshaftung
http://www.anwalt.de/rechtstipps/lexikon/amtshaftung.html

hier angesprochen und wichtig, um den richtigen zu belangen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/amtshaftung.htm

Grundsätzlich hängt es an

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html


Gruss

Sekundant
 
Amtshaftung

Hallo tamtam,

selbst, wenn der Staat für die Fehlbeurteilung des Richters haften würde, würde sich an der Sorgfalt oder besser an der nicht Sorgfalt der Richter nichts ändern.

Erst, wenn ein Richter Gefahr läuft, bei einem Fehlurteil persönlich haftbar gemacht zu werden, wird ein Umdenken in den Köpfen der Richter einsetzen.

Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob die Staatsanwaltschaft ein ernsthaftes Interessse an einer Strafverfolgung eines Richters hat, da diese ja innerhalb von Strafverfahren ohnehin zusammen arbeiten.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

dein
ich wage sogar die These aufzustellen, dass mindestens 60 % der Gerichtsurteile Fehlurteile sind, so jedenfalls mein Eindruck aus diesem Bereich.

Ja.....gerade im SG Bereich kann ich dir zustimmen (BG-DRV)
Erstmals wird mit der Zuhilfenahme von s. g. Hof-Hausgutachter, die Spreu vom Weizen getrennt bzw. es ist aber w. g. auch eine großer Anteil
"Weizen" dabei.

Wehe jemand hat kein Geld-Rechtsschutz-adäquaten RA (Thema §109), der muss aus dem Trog
fressen, der ihm von den Hof-Hausgutachter vorgesetzt wird.

Was nicht passt, wird versucht passend zu machen, zum Wohle der
BG-DRV..........des Sozialstaates.

Grüße

Siegfried21
 
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