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2 x PUV, dann auch 2x Leistungen?

Registriert seit
12 Apr. 2008
Beiträge
1
Hallo

ich habe zwei Unfallversicherungen abgeschlossen (die eine hatte ich schlichtweg vergessen). Nun hatte ich einen Arbeitsunfall, Invalidität ist fristgemäß beantragt. Müssen jetzt eigentlich beide PUV zahlen nach der Gliedertaxe oder sprechen die sich iregendwie untereinander ab? Im Unfallbogen habe ic beide PUV angegeben.

Vielen Dank für eine Antwort
Rosenfresserin
 
Hallo Rosenfresserin,

beide UV. sind in der Leistungspflicht. Ob sich die Versicherungen untereinander Abstimmen, wirst Du dann ggf. erfahren.

Mfg.

Pit
 
Hallo,

bei mir war es genauso.
Hatte zwei Unvallversicherungen und das kündigen der einen Versicherung einfach vergessen.
Hatte dann 2004 einen Arbeitsunfall.
Der Unfall wurde beiden Versicherungen gemeldet und in der Zwischenzeit von beiden reguliert.
Ich war für jede Versicherung extra beim Gutachter und so ist zum Schliß eine unterschiedliche MDE herausgekommen.
Die eine Versicherung hat mir eine MDE von 87% zugestanden, die andere hat sich an der Höhe der Einstufung des Versorgungsamtes orientiert und eine MDE von 65% anerkannt.
Beide Versicherungen haben gewußt, dass noch ein Zweitvertrag besteht.
Ein Sachbearbeiter der einen Versicherung hat mal am Telefon Sinngemäß zu mir gesagt:
- Sie haben ja auch für beide Versicherungen Beiträge bezahlt, so steht Ihnen auch aus beiden Leistungen zu. Sie wissen gar nicht wie oft dies geschieht und die Leute eigentlich "Überversichert" sind.
Gedanken würden wir uns nur machen wenn fünf oder sechs Versicherungen bestehen würden - Stichwort Versicherungsbetrug -.
 
Hallo EBI,

es gibt bei der privaten Unfallversicherung keine MdE. Das gibt es unter diesem Begriff bei der Gesetzlichen UV.
Du meinst bestimmt "dauernde Leistungseinschränkungen" laut Gliedertaxe?
Hast Du Dich mit der geringeren Entschädigung der zweiten Unfallversicherung zufrieden gegeben? Wenn ja, warum?


@ Rosenfresserin (schöner Name)

Beide Unfallversicherungen müsssen unabhängig voneinander leisten, da es sich um eine Summenversicherung handelt.
Heb alle Befunde, Röntgenbilder usw schön auf, weil du spätestens nach einem Jahr den verbleibenden Dauerschaden nachweisen musst. Absprechen tun die Versicherungen eventuell, wer welche Arztanfragen macht und wer evtl. das Gutachten in Auftrag gibt.(um Kosten zu sparen)
Das war zumindest bei meiner Mutter so.
 
Hallo,
ja natürlich hast Du recht, ich komme immer mit den Bezeichnungen durcheinander.
Die geringere Einstufung der zweiten Unfallversicherung habe ich akzeptiert, da ich endlich einen, zumindest vorläufigen, Schlussstrich unter das ganze Geschehen ziehen wollte. Ich hatte einfach keine Kraft mehr, mich weiter damit zu beschäftigen.
Das hört sich vielleicht blöd an, war aber so.
Desweiteren war ich mit der Gesamtsumme aller Entschädigungen ( Einmalzahlung der beiden PUV, monatliche Rente beider PUV und monatliche Rente BG ) zufrieden
 
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