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2. Meinung, Therapieempfehlung

Annas

Mitglied
Registriert seit
21 Juni 2017
Beiträge
43
Hallo, in dem Anerkennungsschreiben beim Dienstunfall steht , dass man sich auch in eine stationäre Behandlung begeben muss, wenn diese durch ein ärztliches Gutachten angeordnet wird.
Wenn man nun zu einem Arzt gehen würde, um eine zweite Meinung zu erhalten, dieser eine stationäre Behandlung empfiehlt (im Arztbrief z,B) der Verletzten aber zunächst eine ambulante Versorgung mit ähnlichen Elementen versuchen möchte, gibt es dann Probleme ?
Oder darf sich der Verletzte beim Einholen einer zweiten Meinung auch frei entscheiden, wie es weiter geht.
Darf man grundsätzlich auch mal anderer Meinung als ein Arzt sein und einer Empfehlung nicht nachkommen oder gibt es dann sofort eine Einstellung der Unfallfürsorgeleistungen?
Danke
 
Hallo Annas,

meine persönliche. Meinung:
"Wenn man eine stationäre Reha angeboten bekommt, sollte man die in Anspruch nehmen!
Ich habe etliche ambulante und stationäre Rehas bekommen!
Stationäre waren definitiv die bessere Wahl!"
 
Beamtenrecht

Hallo Annas,

du musst klar auseinanderhalten, ob ein behandelnder Arzt eine stationäre Behandlung oder z.B. eine Reha empfiehlt oder der amtsärztliche Dienst/ Amtsarzt dies tut und deine Unfallfürsorge dies im Bescheid aufnimmt.

Als Beamter hast du eine Pflicht, zu deiner Gesundung beizutragen - die genaue Regelung findest du leicht im www - und wenn dein DH (über den Arm des AA und SB) anordnet, dass dafür eine Reha erforderlich ist, dann gehört die Teilnahme zu deinen Pflichten, sofern du nichts medizinisch Relevantes dagegen vorbringen kannst.

Du musst jedoch nicht alles machen lassen, bestimmte Eingriffe (OP, Infusionen, ...) kannst du verweigern, sie können dir nur vorgeschlagen werden.

LG

P.S. Ich verstehe dich so, dass du dich lieber ambulant behandeln lassen möchtest.
Wenn etwas dafür spricht, die Behandlungen zunächst ambulant zu versuchen und die Qualität der ambulanten Versorgung ebenso gut ist wie die der stationären, dann würde ich das vorbringen und durchzusetzen versuchen.
 
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