Hallo, in dem Anerkennungsschreiben beim Dienstunfall steht , dass man sich auch in eine stationäre Behandlung begeben muss, wenn diese durch ein ärztliches Gutachten angeordnet wird.
Wenn man nun zu einem Arzt gehen würde, um eine zweite Meinung zu erhalten, dieser eine stationäre Behandlung empfiehlt (im Arztbrief z,B) der Verletzten aber zunächst eine ambulante Versorgung mit ähnlichen Elementen versuchen möchte, gibt es dann Probleme ?
Oder darf sich der Verletzte beim Einholen einer zweiten Meinung auch frei entscheiden, wie es weiter geht.
Darf man grundsätzlich auch mal anderer Meinung als ein Arzt sein und einer Empfehlung nicht nachkommen oder gibt es dann sofort eine Einstellung der Unfallfürsorgeleistungen?
Danke
Wenn man nun zu einem Arzt gehen würde, um eine zweite Meinung zu erhalten, dieser eine stationäre Behandlung empfiehlt (im Arztbrief z,B) der Verletzten aber zunächst eine ambulante Versorgung mit ähnlichen Elementen versuchen möchte, gibt es dann Probleme ?
Oder darf sich der Verletzte beim Einholen einer zweiten Meinung auch frei entscheiden, wie es weiter geht.
Darf man grundsätzlich auch mal anderer Meinung als ein Arzt sein und einer Empfehlung nicht nachkommen oder gibt es dann sofort eine Einstellung der Unfallfürsorgeleistungen?
Danke