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2 Jahre volle EU-Rente und jetzt durch Gutachter zur Reha?

klavierklaus

Nutzer
Registriert seit
12 Jan. 2009
Beiträge
4
Hallo liebes Forum,

ich bin ein wenig ratlos und möchte Euch kurz meine Situation schildern:

Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen schweren Wander-Unfall mit instabiler LWK-1 Fraktur, Oberarm Spiralbruch, Schleudertrauma usw. !

Mir wurde die konservative Lösung angeraten, d.h. 3-4 Wochen Rückenlage im Krankenhaus bei operativer Versorgung des Oberarms, mit einem Nagel, den ich heute noch drin habe.

Nach dem Krankenhaus folgte die Reha zum "Laufenlernen" und etliches an hin und her zwischen Reha und Krankenhaus, Liegendtransporte... und niemand wollte die Verantwortung noch für mich übernehmen. Schlussendlich ( 2-3 Monate später), Entlassung aus der Reha, als arbeitsunfähig ! Liegendtransport nach Hause.....Ich war stocksauer und habe die Reha-Leitung zuvor hart angegangen, was das denn soll etc., aber ohne irgendeine Wirkung...
Klar war nun, dass mein Wirbelbruch weiterhin schwere Probleme machen würde und da ich einfach nicht mehr arbeitsfähig wurde, habe ich im Sommer einen Rentenantrag gestellt ( VDK ) . Der wurde nach etwas hin und her rückwirkend zum Unfalltag (+ 6 Wochen datiert ) und für 2 Jahre genehmigt. Also volle EU - Rente.
Nun sind viele Dinge passiert u.a. habe ich einen Job angeboten bekommen und bei der kleinen Rente dachte ich, das muss ich wenigstens ausprobieren. Doch, wie erwartet, habe ich das körperlich, trotz super Ruhe-Möglichkeiten usw., nicht geschafft. Die DRV hatte ich erst zu spät darüber informiert ( es war für mich halt ein Test, der Job...! ), was mir dann auch energisch durch die DRV klargemacht wurde. Die haben mich fast angezeigt!
Seit Mai 2008 bin ich nun als DauerPatient in einer Schmertherapiegruppe und mal ambulant 4 Wochen dort gewesen und mal nur 2-3x/Woche auf ein paar Stunden, mit Physio usw ! Dort sind dann die Psychologen auf mich aufmerksam geworden und nun bin ich in einer Psychosomatischen Klinik angemeldet, muss aber auch noch zur orthopädischen Abklärung in eine Wirbelsäulenklinik. Das alles steht nun unmittelbar bevor und nun kommt es, dass ich meinen Verlängerungsnantrag bei der DRV über den VDK gestellt habe und mehr oder weniger schnell auch zum Gutachter, ( Neurologe ) durch die DRV bestellt, musste.
Das Ergebnis sieht nun so aus, dass die DRV solange nicht über meinen Weiterantrag entscheiden will, bis ich eine Psychosomatische Reha gemacht habe!
Ich verstehe das nicht ganz, obwohl die DRV informiert ist, dass ich in eine Wirbelsäulenklinik soll und auch, dass ich mittlerweile über die Krankenkasse eine psy. Klinik aufsuchen soll ( min. 6 Wochen etc. ) kommt die Reha als DRV -Vorschlag zur ggf. Wiedereingliederung ins Berufsleben ? Spinnen die komplett ?
Ich kann weder gescheit sitzen, stehen, gehen noch sonst was normal...!

Nun denke ich:
1. Termin beim VDK machen, so schnell wie möglich das Gutachten vom DRV anfordern, ja und was dann ?
Der Arzt meines Vertrauens, gleichzeitig Leiter Schmerzklinik, will nun ggf. mit der DRV direkt verhandeln.... Macht das denn Sinn

Vielleicht könnt Ihr mir irgendwie dabei helfen, den Kopf klar zu bekommen und den richtigen Weg dabei zu finden. Die EU-Rente läuft jedenfalls
Ende 4/09 aus.

Danke für Eure Meinungen...
 
Hallo Klavierklaus ,

sieht so aus als könnte Dir keiner zu etwas raten, in gleicher Situation würde ich Wahrscheinlich einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen, nur um zu erfahren ob die Reha-Maßnahme zwingend für eine Weiterbewilligung der Rente ist.

Gruß

Snooker
 
Hallo Snooker,

ja, das scheint mir auch sinnvoll !

Irgendwie läuft bei mir derzeit sowieso alles etwas seltsam, zumal ich eigentlich durch meine orthop. Probleme ohnehin - aus ärztl. Sicht - AU bin, bzw. weiter EU-Rente beziehen müßte.

Dabei stellt sich die DRV nun quer, oder plant meine EU Rente abzulehnen oder mich wieder einzugliedern etc. ........Alles sehr merkwürdig, und irgendwie nicht nachvollziebar für mich !

Danke soweit !
....

Zwischenzeitlich hat mein Arzt direkt mit der DRV für mich verhandelt und - keine Ahnung, wie ..... - versucht er jedenfalls die geplante REHA in seinem Sinne für mich zu beeinflussen. Also eine spezielle Klinik hierbei für mich zu erreichen. Mal seh'n was da rauskommt.

Überigens habe ich auch mein GU von der DRV ( über den VDK ) erhalten. Das GU beschreibt meine gesundh. Situation recht gut und drängt auf EU-Rentenverlängerung mit REHA in Kombination ? Es wirkt für mich eher unterstützend, als nachteilig !
Trotz allem, irgendwie fehlt der LeitFaden, zumal ich erst lt. meinem Arzt auch noch in eine spezielle Wirbelsäulenklinik soll, dort stehe ich auf der Warteliste und nun....weiß ich nicht so recht was ich zuerst und danach bevorzugen soll oder was wirklich ggf. von Vorteil für die EU Rente ist !
Sorry, aber ich kann es nicht besser beschreiben, es ist tatsächlich so verworren.....
Wäre für weitere Anmerkungen sehr dankbar !

Gruß
Klavierklaus
 
Hallo Klavierklaus,

eigentlich brauchst Du dir doch gar nicht so den Kopf machen, immerhin hast Du die DKV und deinen Arzt im Rücken. Versuche einfach alles etwas gelassener zu sehen.

Bei deinem Beschwerdebild sehe ich keine Probleme für die Erwerbsminderungsrente--egal ob Reha oder nicht.

Gruß

Snooker
 
AW: 2 Jahre volle EU-Rente und jetzt durch Gutachter zur Reha?

Hallo klavierklaus,

dein Fall ist nicht so komplex, wie man anfangs beim Lesen zu glauben scheint.

Fakt ist, Du hast einen Weitergewährungsantrag wegen deiner befristeten
EM-Rente gestellt und bist von der DRV aufgefordert worden eine Reha zu
absolvieren. Dies ist zunächst das formale Vorgehen der Rentenleistungs-
träger, das Du aber so nicht akzeptieren und richtigerweise auch so nicht
tolerieren solltest. Denn mit der Reha versucht die DRV nur ihre Interessen
wahrzunehmen.

Die im vorherigen Feststellungsverfahren durch den ÄD des Rententrägers
vorgenommene prognostische Leistungsbeurteilung aufgrund Deiner ortho-
pädischen und psychogenen (Schmerzen) Beeinträchtigungen - die ja ein-
deutig sind - konnte das Votum des ÄD nur sein, Rente gewähren. Jetzt
versucht man auftragsgemäss, das vorliegende Ergebnis zu kontrakarieren.
Die bisherigen und das jetzt neue Gutachten - von der DRV beauftragt -
die ja alle für Dich sprechen, sind natürlich der DRV ein Dorn im Auge.
Kommt jetzt noch ein Aufenthalt in Fachkliniken dazu - die womöglich noch
eine Verschlimmerung der festgestellten orthopädischen und schmerzmedi-
nischen Beeinträchtigungen bestätigen würden - sieht die DRV ihre Felle
wegschwimmen. Das will man verhindern, indem man Dich zur Teilnahme
an einer Reha-Maßnahme zwingen will. Ich vermute, man hat Dich auf die
Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I hingewiesen.

Grundsätzlich hat aber der Leistungsträger den Amtsermittlungsgrundsatz
nach § 20 SGB X anzuwenden. Grundsätzlich gilt aber auch, dass deine ge
sundheitlichen Interessen Vorrang haben vor dem Sozialverfahrensrecht.
Wenn deine behandelnden Ärzte aller Fachrichtungen Dir anraten, dass Du
Dich einer fachärztlich stationären Behandlung unterziehen sollst, dann hat
die DRV dies zu akzeptieren, ob sie will oder nicht. Denn die DRV ist schon
von amtswegen verpflichtet, alles zu unternehmen, was deiner Gesundheit
förderlich ist. Verdeutliche also der DRV gegenüber, dass Du aufgrund des
informationellen medizinischen Selbstbestimmungsrechtes (Verfassungs-
rang) zunächst den schon terminierten Klinikaufenthalt wahrnimmst. Da-
nach falls erforderlich - was ich aber nicht glaube - kann man immernoch
mit der DRV mit verfahrenskundiger Hilfe eine andere Lösung anstreben.

Verfahrensrechtlich gehst Du jetzt folgender Massen vor:

Ab sofort geht deine Korrespondenz an die DRV nur noch über den zustän-
digen Geschäftsführer deines regionalen RV-Trägers bzw. DRV-Bund. Das
hat den Vorteil die Sachbearbeitung bzw. der ÄD sind aussen vor. Weder
der untergeordnete Sachbearbeiter noch ein Arzt des ÄD können eigen-
ständig keine Schreiben mehr an dich veranlassen. Der GF wird sich das
Zeichnungsrecht vorbehalten haben. Dem teilst Du oder der VDK folgendes
mit:

Sehr geehrter Herr/Frau Geschäftsführer(in),

in vorbezeichneter Angelegenheit auf Grund der Stellung des Weiterge-
währungsantrages meiner befristeten EM-Rente, werde ich die zunächst
von dem ÄD ihres Hauses geforderte Reha-Massnahme nicht antreten.
Die der Reha-Massnahme zugrunde liegende Anordnung ist fachlich nicht
ausreichend begründet. Es geht aus ihr nicht hervor, auf welchen med.
Fachgebieten die nach ihrer Ansicht notwendige Therapie stattfinden soll.
Die im ehemaligen Feststellungsverfahren vom ÄD festgestellten orthopä-
dischen und schmerzmedizinischen Beeinträchtigungen - die sich seit der
Rentengewährung noch schmerzmedizinisch intensiviert haben - bedürfen
jetzt einer weiteren akutmedizinisch stationären Behandlung - gegenüber
der von Ihnen jetzt geforderten Reha-Therapie. Aufgrund des mir zusteh-
enden informationellen Selbstbestimmungsrechtes GG 1 Art. 3 werde ich
derzeitig den von meinen behandelnden Fachärzten angeratenen Fach-
klinikaufenthalt vorziehen (Befundberichte bzw. Differenzdiagnostik der
behandelnden Ärzte beifügen).

Im Hinblick auf den von mir gestellten Weitergewährungsantrag und mit
Blick auf die während des Feststellungsverfahrens durchgeführen Unter-
suchungen und Begutachtungen im vorherigen Rentengenehmigungsver-
fahren, ist die angeordnete Reha-Massnahme ihres ÄD rechtswidrig, weil
der Verhältnismässigkeitsgrundsatz dem der Amtsermittlungsgrundsatz
unterliegt, nicht angewandt wurde. Im Übrigen bin ich weiter der Meinung,
dass die orthopädisch körperlichen Beeinträchtigungen gegenüber der
schmerzmedizinischen (psychogenen) Belastungen überbewertet wurden.
Deshalb wird nochmals auf die beiliegend neuesten medizinischen Befunde
meiner behandelnden Ärzte verwiesen.

Antragsteller haben nicht nur Mitwirkungspflichten sie haben auch Mitwir-
kungsrechte gem. SGB IX. Hier insbesondere der gesetzliche Anspruch auf
Verkürzung des Verwaltungsverfahren. Da ich meinen Mitwirkungspflichten
im vorhergehenden Feststellungsverfahren zur Rentengewährung hinläng-
lich nachgekommen bin, da alle Facetten der med. Fachgebiete durch-
leutet wurden, und mir mit der Anordnung der Reha-Massnahme keine hin-
reichend sozialmedizinische Begründung genannt wurde, weshalb ich mich
einer Reha-Therapie unterziehen sollte, werde ich mich jetzt, wie von mei-
nen Ärzten befürwortet, einer akutmedizinischen stationären Behandlung
unterziehen, die mir im weiteren Hinblick, was meine derzeitige körperliche
und schmerzmedizinischen Beeinträchtigungen anbelangt, für meine Ge-
sundheit förderlicher erscheint.

Sollten die von mir genannten Gründe nicht ausreichend sein, den Antrag
auf weitere Gewährung der Rente positiv zu bescheiden, werde ich in je-
dem Fall gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüssen
gez.:...............

So in etwa sollte jetzt deine Antwort auf die angeordnete Reha des Ren-
tenträgers sein. Allerdings frage ich mich, was der/die Referentin des VDK
bisher unternommen hat.

Gruss
kbi1989
 
Hallo klavierklaus,

in dem Schreiben das kbi1989 vorschlägt, bitte nicht den § 65 Abs 2 Ziff.1-3 SGB I nicht vergessen Grenzen der Mitwirkungspflicht.
Auch § 65 Abs,1 Ziff. 3 ist wichtig.

Viel Glück Buffy07
 
Hallo Klavierklaus,

das was kbi1989 vorschlägt, bitte nicht alleine durchziehen. Kommt die Angelegenheit vor dem Sozialgericht, macht das nicht den Eindruck eines Menschen der sich nicht helfen kann.

Oder anders,Rentenversicherungen und erst recht Sozialgerichte werden sehr hellhörig wenn sich jemand in der Sache so aüßern kann. Lass dies unbedingt vom VDK machen.

Ansonsten kann ich vor den Ausfürungen vom kbi1989 nur den Hut ziehen.
Gruß

Snooker
 
Hallo zusammen,

ich bin platt, was Ihr da an Mühe auf Euch nehmt, ist umwerfend !
Meinen herzlichen Dank für all den Text und die fachkundigen Bezeichnungen.

Ja - in der Tat - ich frage mich auch, was mit meinem VDK hier gerade los ist.
Dazu kurz:
Die bisherige Leiterin der Geschäftsstelle ist die
Karriere-Leiter nach oben geklettert und hat jetzt ein riesen Loch hinterlassen. Mir schien schon bei meinem bisher einzigen Gespräch mit der "Neuen", dass nichts mehr so ist, wie es war ! Ich hatte auch schon daran gedacht, die ursprüngliche Leiterin wieder zu kontaktieren, nur, sie ist mittlerweile ca. 100km entfernt aktiv ! So ein Mist !
Wie auch immer, ich versuche es aber doch einmal...

Habt vielen Dank, ich werde alles dransetzen, dass mich jemand unterstützend begleitet. Ich sehe es auch so, dass eine persönliche Aktivität beim DRV durch mich selbst, meine eingeschränkte Selbständigkeit,
ggf. als zu gut darstellt.

Herzliche Grüße
Klavierklaus

P.S.:
Sowie irgendwas passiert, melde ich mich wieder...
 
Hallo liebes Forum,

nun hat sich wieder etwas bewegt.

1. Das Schreiben an die DRV ( ähnlich wie zuvor vorgeschlagen ), ist über den VDK raus, ca. 2 Wochen her !

2. Gerade kam ein Bescheid im Eilverfahren der DRV, dass die REHA für mich unmittelbar bevor steht und dass ich direkt von der REHA weitere Infos erhalten werde.


Was auch immer die DRV mittlerweile an internen Dingen entschieden hat, eines ist jedenfalls klar, sie lassen sich nicht von dem REHA -Vorhaben abbringen.....!

Habe nun morgen wieder ein Gespräch mit dem VDK um die weitere Strategie zu besprechen. Ich denke es kommt so, dass ich die REHA nicht antreten werde und wir uns bald vor dem Sozialgericht VDK/DRV wiederfinden werden.
Die EU-Rente läuft ja leider nur noch bis zum Ende 04/2009 ! Und die DRV wird meine Verweigerung der REHA zum Anlass nehmen, meine Rente unmittelbar zu stoppen.... Oder ?

Ich wäre sehr an Euren Meinungen und Ratschlägen interessiert.
Mit herzlichen Grüßen
Klavierklaus
 
Hallo klavierklaus,

nein, deine befristete Rente wird nicht unmittelbar gestoppt, zumindest nicht bis zum Ablaufmonat April 2009. Dann allerdings vermutlich ja, wenn Du die Reha nicht antreten solltest.

Aber welche Begründung hat der VDK denn der DRV mitgeteilt. Etwa so wie ich es formuliert hatte? Oder wurde nur Schmusekurs gefahren, etwa nach dem Motto, wir können ja den Rententräger nicht vergrämen.

Allerdings, Du mußt jetzt selber wissen, was Dir gut tut.
 
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