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2.Gutachten

christoph34

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Jan. 2012
Beiträge
10
Hallo,

bin neu hier,und habe ein Problem. Hab mich schon durchs Forum bisschen gelesen,aber noch nichts ähnliches gefunden...
Hatte am 7.5.2008 einen Fahrrad unfall gehabt und habe mir das re. Handgelenk gebrochen. Hatte dann am 6.4.2010 eigentlich eine Handgelenksspiegelung,doch als ich aus der Narkose aufwachte,hatten sie mir meine Ulna verkürzt....Lange Geschichte, sie schickten mich nach paar Monaten weg als Simulant und als ich dann bei nem anderen Arzt war,stellte der fest das alle Bänder ab waren...So Am 11.2.2010 hat mir der Arzt für meine PUV ein gutachten geschrieben mit 3/10 geschrieben (21%) habe das Geld auch prompt bekommen,und sollte nun im Herbst zum 2.Gutachten kommen. War ein anderer Arzt und der schrieb mir jetzt nur noch 2/10 zu (14%) und nun fordert meine PUV Geld zurück.... Was soll ich jetzt machen Danke schonmal für eure Antworten!

MfG
Christoph
 
Hallo Christoph,

Herzlich Willkommen hier im Forum.

Dein Unfall war im Mai 2008, dann sind im Mai 2011 die Fristen zur Begutachtung durch die PUV abgelaufen und ein späteres Gutachten, eben nach der 3-Jahresfrist brauchst Du nicht anerkennen.

Also, brauchst Du m.M. nach, dass Geld auch nicht zurück zahlen.

Warum wurden die Gutachten so spät gemacht?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwe,

keine Ahnung warum so spät,hatte 2010 erst meine 2 operationen,und im Feb. 2011 wurde mir dann die Platte entfernt. Wenns nach meinem Arzt gegangen wäre,hätte es noch 1-1,5 Jahre gebraucht für ein Gutachten...Aber ich habe immer druck gemacht und dann gings aufeinmal... Na werd auf jedenfall mal zum Anwalt gehen...Hab durch die ganze Aktion mit der Ulna verkürzung meinen Job verloren und bekomm auch keinen mehr,also bis jetzt...Kann das Geld nicht zurück zahlen,weil ichs nicht mehr habe...

Grüße
 
Rückforderung PUV

Hallo christoph34,

wolltest Du das 2. Gutachten von der PUV weil das 1. Gutachten Deiner
Meinung nach zu gering für Dich ausgefallen war?

Ist nach Deinem Empfinden das Gutachten Herbst/2011 falsch?

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand über diese Versicherungssache bin
ich der gleichen Meinung wie "Kai-Uwe" (es schrieb Dir Kai-Uwin = die Ehefrau.


Bitte schreibe mehr!

Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,

die PUV hat mir geschrieben,das sie von ihrem Neubemessungsrecht gebrauch machen wollen,weil der Gutachter keine endgültige Aussage machen konnte.
Sie schrieben,Zitat: Bitte teilen Sie uns mit,ob Sie alternativ mit einer Begutachtung im Oktober einverstanden sind. Sofern wir nichts von ihnen hören,werden wir das Gutachten im Mai in Auftrag geben.

Ja ich habe das Empfinden das es komplett falsch ist das Gutachten....

Es steht auch nirgendwo im Vertrag oder sonst wo,das ich was zurück zahlen muß....

Grüße
Christoph
 
Hallo Christoph34,

Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt für Versicherungs-und Medizinrecht!
Uns will man nach 6 Gutachten, jeder sagt etwas anderes, 4 Jahren Prozess, wegen
erschleichen von Leistung dran kriegen mein Mann hätte keine OP gebraucht, folgedessen
kein Krankenhaustagegeld keine Kurbeihilfe. 7.500€ möchten unsere PUV zurück klagen!
Aber es geht weiter.

Wünsche dir Glück, gruß Lisa.

PS: Lass dich nicht einschüchtern, besprich dein Gutachten mit einem Anwalt.
 
Rückforderung PUV

Hallo Christhoph,

hast Du beide Gutachten in Kopie vorliegen?

Wenn nicht, umgehend bei der PUV schriftlich anfordern.

Die Gutachten sehr gut nachlesen und die Aussagen des Gutachters auf
Richtigkeit überprüfen.

Bevor Du einen Rechtsanwalt beauftragst, was natürlich Kosten verursacht,
versuche hier im Forum unter der Funktion Suchen z.B. unter:

Hand
Hand PUV
Invaliditätsgrad Hand
Handverletzung
med. Bezeichnung der Verletzung
u.s.w.

alle bereits vorhandenen Informationen im Forum nachzulesen.

Auf die Rückforderung der PUV würde ich vorerst gar nicht eingehen.

Meines Wissens nach hat bislang noch Niemand an die PUV, erbrachte
Leistungen, zurückbezahlen müssen (das war auch die Aussage eines
Anwaltes).

Mach Dich nicht verrückt
es wird sich schon alles regeln.

Viele Grüße

Meggy



N.B. wenn Du einen RA beauftragen willst, dann nur einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht
 
Hallo,

erstmal Danke für eure Antworten,habe mich heute beim Anwalt informiert.
Der meinte ich soll meiner PUV schreiben das ich mit den 14% nicht einverstanden bin,darauf wird mir eine drohung der Zahlung folgen seitens der PUV. Dann soll ich zu dem Arzt gehen der mir das erste Gutachten erstellt hat und mir dies nochmal bestätigen lassen,oder einen anderen Fach-Arzt( der Arzt wo mir das erste Gutachten machte,habe ich verklagt,bzw läuft noch die klage..). Es wird auf einen Prozess laufen meinte er,dann wird probiert,ob mann sich in der mitte treffen kann,wenn ich oder die PUV das ablehnt wird ein Gutachten vom Gericht beauftragt,was ca. 3000€ kosten soll. Wenn dann natürlich nicht 21% raus kommt,bin ich der Mops und kann alles bezahlen...Und ohne Rechtsschutz ist das natürlich ein Risiko...Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll....


Liebe Grüße
Christoph
 
Hallo Christoph,

Zitat Christoph
...Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll....

habe noch einige Fragen:

Der Arzt der das 1. Gutachten anfertigte (11.2.2010) ist der gleiche, der
statt/zusätzlich zur Handegelenksspiegelung am 6.4.2010 auch noch eine
vorher unbesprochene OP vorgenommen hat?

Obigen Arzt hast Du wegen eines Arzfehlers verklagt?
Auf Schmerzensgeld?

Klar! Von diesem wirst Du keine Bestätigung des (günstigen) 1. Gutachtens
bekommen.

Ein anderer Arzt (gleiches Krankenhaus/Praxis ? ) hat das 2. Gutachten
erstellt. Kennen sich die Ärzte?

Wenn Du ganz sicher bist, dass das jetzige Gutachten die Bewegungs/
Funktionseinschränkungen von Deinem Arm (es ist nach Armwert entschädigt)
nicht richtig bewertet, könnten man versuchen nochmals nach weiteren
Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Der befragte Anwalt ist anscheinend auch nicht darauf eingegangen, dass
Du nicht von der PUV darauf hingewiesen worden bist, dass zuviel erbrachte
Leistung zurückgefordert wird. Wie beurteilte er das Verlangen der PUV auf
eine Begutachtung nach der 3-Jahresfrist?

Versuche doch bitte die Fragen zu beantworten.

Noch hast Du Möglichkeiten.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,

zu 1: Ja ist der Arzt der mir ohne meine erlaubnis in der Narkose meine Elle verkürzt hat.

zu 2:
Ja ich habe ihn verklagt,bzw. das Verfahren läuft noch, mittlerweile hat er es auch zugegeben,das keine Einwilligung zur Op vorlag.

zu 3:
Nein 2. Gutachten war in einer anderen Klinik,70 km weg. Ob sie sich kennen,kann ich nicht sagen..

zu 4:
ja ich denke das es nicht richtig bewertet wurde. Als beispiel,der Arzt der mich Operierte hat ihm 1.Gutachten geschrieben das die Ulna verkürzung keine Rolle beim Invaliditätssgrad spielt,der andere Arzt vom 2.gutachten schreibt das das 30% ausmachen würde... Auf meine Arthrose ist der gar nicht eingegangen,obwohls im 1.Gutachten schon stand...Und meine Schmerzen bleiben unverändert...Und was für Lösungsvorschläge meinst du?


zu 5:
ich habe nur telefoniert mit dem Anwalt,und habe Morgen ( 5.01.2012) einen Termin bei ihm,hab aber irgendwie das Gefühl das der nicht viel Ahnung hat....Ist in der gleichen Kanzlei wie mein Fall mit dem Arzt,nur das der hier Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht ist.

Hoffe ich konnte dir Antworten geben.


LG
Christoph

 
Anwaltstermin

Hallo Christoph,

bei dem Termin am 5.1. besprich mit dem Anwalt ob die Forderung nach
einer neuen Bemessung der Invalidität nach Ablauf der 3 Jahresfrist rechtens war.
Warst Du als Versicherter/Versicherungsnehmer auf die
mögliche Rückzahlungspflicht hingewiesen worden.

Nimm alle Deine Unterlagen (Vertrag, Untersuchungsberichte u.s.w.) mit zu dem Termin.

Der Anwalt könnte z.B. jetzt schon versuchen mit der PUV einen Vergleich
auszuhandeln. Er wird Dir sicherlich seine Einschätzung des Schadensfalls
gleich mitteilen. Meiner Meinung nach sollte der Anwalt recherchieren, ob
schon vergleichbare Versicherungsfälle entschieden wurden.

An Deiner Stelle würde ich einen Prozess mit der PUV auf jeden Fall vermeiden.

Alles Gute und viel Glück

Meggy

Meggy
 
Hallo,

so war heute beim Anwalt und bin schon mal 230€ los und nicht arg schlauer..... Wie er mir schon am Telefon gesagt hat, Brief an die PUV das ich das Gutachten nicht anerkenne und selber ein gutachten oder Attest bringe,dazu muß ich zu meinem Arzt und mir die 21% bestätigen lassen. So dann werden sie mir die Zahlung androhen, jetzt kann ich versuchen selber zu verhandeln,oder eben über ihn zum Prozess kommen lassen und das wird auf nen vergleich laufen ca.3500 plus Gericht bin ich dann ca.4500 los. Oder auf ein neutralen Gutachter vom Gericht bestehen. Er meinte wenn ich nen Rechtsschutz hätte,würde er sofort klagen ohne wenn und aber....Aber so muß ich damit rechnen,wenn ich verliere zahle ich das Gutachten und Gericht was sich ca. auf 5000€ beläuft. Ja er hat solche fälle sehr oft und hat schon einige gegeben die Zahlen mußten,bzw einen vergleich eingegangen sind. Er schaut sich jetzt mal meine Gutachten an und ruft mich in ner Woche an und sagt mir dazu noch seine Meinung. Das mit den 3 Jahren ist so, wenn Schriftverkehr oder Gutachten anstehen,dann pausiert das ganze,und ich muß mit 31.12.2012 rechnen. Und nein die PUV muß nicht auf Rückzahlung informieren,es ist einfach ihr recht.

Hab mir gerade nochmal meine gutachten durchgelesen und im ersten stand doch glatt Hand bei begutachtung am 30.07.2010 5/10 Hand. Und im schreiben von der PUV steht nur 3/10... Das ist mir vorher gar nicht aufgefallen...Und jetzt soll ich nur noch 2/10 haben? Wäre ja ne Wunderheilung... Ach keine Ahnung,mir wird das echt zuviel alles,der ganze Stress,Schmerzen,Geld...

Meggy warum würdest du auf einen Prozess verzichten

LG
Christoph
 
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