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2. Gutachten Unfallversicherung

Gizzy

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Apr. 2019
Beiträge
6
Hallo liebe Forenmitglieder,
bei meiner Recherche im Internet bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.
Vor 2 Jahren habe ich mir beide Handgelenke (rechts Elle und Speiche, links Speiche alle Brüche Gelenksnah teilweise mit Gelenksstufe) bei einem Freizeitunfall gebrochen.
Die Brüche wurden mit Platten und Schrauben operativ versorgt.
Knapp 9 Monate nach dem Unfall wurde ein Gutachten von der Unfallversicherung in Auftrag gegeben um den Grad der Invalidität feststellen zu lassen damals wurde links und rechts je 1/15 Handgelenkswert diagnostiziert und vom Versicherer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Invaliditätsgrad geleistet.
Das Gutachten bemerkte damals, dass eine weitere Begutachtung nach Metallentfernung empfohlen wird, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war.
Schon damals erschien mir die Bemessung zu gering, da meine Einschränkungen auch schon damals erheblich waren und die Begutachtung meiner Ansicht nach sehr ungenau erfolgte.
Dem Versicherer teilte ich mit, dass mir der Vorschuss als zu gering erscheint, da der Vorschuss nach meinen Vertragsbedingungen nicht gedeckelt ist, die Versicherung forderte daraufhin nochmal eine Einschätzung von Ihrem beratenden Arzt, welcher zu dem Ergebnis kam, dass ein höherer Vorschuss nicht zu vertreten wäre
(zu diesem Zeitpunkt waren mir die 1/15 Handgelenkswert noch nicht bekannt, sonst hätte mir die niedrige Vorschussleistung eingeleuchtet).
Ich habe es damals auf sich beruhen lassen, da ich ja wusste dass ich mindestens noch einmal Begutachtet werde.

Nun wurde das zweite Gutachten von einem Gutachterinstitut gefertigt, dieses ist in seinem Umfang um einiges detaillierter und umfangreicher und kommt auf einen Handwert von je 5/20.
Ich muss dazu sagen, dass es in der Tat zu einer deutlichen Verschlechterung seit dem ersten Gutachten gekommen ist, aber die Erstfeststellung schon alleine von den "gemessenen" Winkelgraden in den Handgelenken an der Realität vorbei war.

Nach meinen Versicherungsbedingungen hat der Versicherer und ich das Recht jährlich eine Neubemessung zu verlangen, der Versicherer jedoch höchstens bis zu 2 Jahre nach dem Unfall, ich bis zu 3 Jahre.
Wie oft kann der Versicherer nun noch eine Begutachtung fordern, wenn ihm das Ergebnis des letzten Gutachten nicht gefällt? Die zwei Jahre sind immerhin abgelaufen und er hat von seinem Recht in dieser Zeit Gebrauch gemacht.
Es zieht sich momentan alles wie Kaugummi, vor über einem Monat wurde das Gutachten gefertigt und laut Versicherungsbedingungen müsste sich der Versicherer innerhalb eines Monats ab Zugang des Gutachtens über seine Leistungspflicht erklären.
Ich bin Selbstständig und seit dem Unfall nur sehr eingeschränkt Arbeitsfähig, daher wäre das Geld aus der Versicherung wirklich ein Segen
Vielleicht könnt Ihr mir sagen, was mich hier voraussichtlich noch erwartet bzw. erwarten könnte, also welche rechte dem Versicherer noch zustehen.

Ich danke euch
 
Hallo Gizzy,

In welche Richtung zielt denn Deine Frage, nach dem "was erwartet Dich noch?" Geht es um die Höhe der Zahlung der Versicherung oder geht es um die Verfahrensweise der Versicherung im Hinblick auf eventuelle Nichtzahlungen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Vielen Dank für deine Antwort, mich würde letzteres interessieren, also wie verfahren Versicherungen in solchen Fällen, wenn sie nicht zahlen wollen.
Evtl. kommt es ja auch ganz anders und die Versicherung zahlt anstandslos, aber mich würde Interessieren welche Wege dem Versicherer noch offen stehen.

Vielen Dank
 
Hallo Gizzy,

ein besonders häufiger Weg des Nichtmehrzahlen wollens besteht im Bestreiten des Krankheitsbildes in Bezug auf die Kausalität des Unfalls. Das bringt Dich unter Umständen in Beweisnot. Denn, wenn Du den Gerichtsweg nutzt, verlangt das Gericht von Dir den kausalen Zusammenhang zwischen Verletzungsgrad und Unfall nachzuweisen.

Ein versicherungsfreundlicher Gerichtsgutachter kann Dir dann das Leben schon mal ein bisschen erschweren.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Gizzy,

hast Du das Gutachten mit der Feststellung von 5/20 je Hand vorliegen ?
Wurde es Dir durch die Versicherung zugestellt oder nur mündlich vom
Gutachter übermittelt ?
Wenn die PUV jetzt nicht das von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten
anzweifelt (war bei mir der Fall) wird sie wohl nach einer kurzen Zeit
die Invaliditätsentschädigung (abzüglich Vorschuss) auch auszahlen.

Noch eine Frage ist in Deinen Versicherungs-Bedingungen
Handwert 55 % oder mehr ? Ist eine Progression beinhaltet ?

Gruß Meggy
 
Hallo Meggy,
Hallo RekoBär

das Gutachten habe ich bei der Versicherung angefordert und es liegt mir in vollem Umfang vor, aus diesem geht der genannte Wert hervor.

Mein Handwert beträgt 90% und die Progression 500%

Danke für eure Einschätzungen.

Das schreiben von der Versicherung ist scheinbar schon auf dem Weg zu mir, bei meinem Anruf letztens hat es lediglich noch auf die Genehmigung gewartet... jetz hoffe ich einfach mal, dass dort nur Auszahlungen genehmigt werden müssen.

Bisher wurde die Sofortleistung und das Übergangsgeld relativ unkompliziert ausbezahlt, obwohl das schon sehr große Beträge waren, ich hoffe jetzt einfach mal, dass die Versicherung auch weiterhin einen solch vorbildlichen Umgang pflegt auch wenn sie mich jetzt schon recht lang warten lassen.

Ich halte euch auf dem laufenden.

LG

Gizzy
 
Danke für Deine Antwort
Da hast Du ja richtig Glück im UNGLÜCK
Deine Invalidität bei normaler Gliedertaxe
hätte 27,5 % betragen.
Mit der erhöhten Gliedertaxe (Hand 90%)
beträgt sie (weil doppelt) 44,5 %)

Die PUV ist wahrscheinlich gut raus da
meist ab 50 % Invalidität noch eine
monatliche Rente fällig geworden wäre.

Die Versicherung wird es freuen und sie
wird zügig auszahlen.

(Ich war war auf diese RENTE angewiesen
und habe erfolgreich auf eine höhere Bewertung
meiner Invalidität g e k ä m p f t )
Gruß Meggy
 
Die Rückmeldung der Versicherung ist nun da und wie erwartet wollen sie das eigene Gutachten nicht anerkennen.
Habe mir nun einen Termin bei einem Fachanwalt für solche Fälle gemacht.
Dieser meinte, dass der mich begutachtende Arzt eigentlich eher als Versicherungsfreundlich bekannt ist und er gute Erfolgsaussichten im Rechtsstreit sieht.
Ich werde euch weiter berichten.

Schöne Grüße

Gizzy
 
Mein Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht konnte auf
mein Verlangen ein drittes Gutachten (zum Ende des 3. Unfalljahres)
von der PUV fordern.
Dieses Gutachten konnte ich (und schließlich auch die PUV)
akzeptieren.

Ich wünsche Dir viel Glück
 
Danke für deine guten Wünsche Meggy.
Auf ein weiteres Versicherungsgutachten möchte ich nach Möglichkeit verzichten, daher auch gleich der Weg zum Anwalt. Wenn dann soll vom Gericht noch ein Gutachter seine Einschätzung abgeben.
Dieses Theater mach ich ja nicht noch mal mit, wenn der Versicherung das Ergebnis dann noch immer nicht gefällt.. und sollte es noch schlimmer werden steht mir das Recht zur Neubemesung sowieso noch bis zum Ablauf des 3. Jahres zu.

Auch wenn ich irgendwie damit gerechnet habe, verärgert mich das Verhalten der Versicherung doch sehr, denn wenn ein niedrigerer Invaliditätsgrads heraus gekommen wäre, hätte ich die Rückforderung schnell im Postkasten gehabt.

Das was mich aktuell positiv stimmt, ist die Rückwirkende Verzinsung, denn zumindest hier spielt die Zeit für den Versicherten und konservativ kann man aktuell sein Geld kaum besser anlegen.

Schöne Grüße

Gizzy
 
Zuletzt bearbeitet:
Mache Dich dann bitte auf einen langen, nervigen Weg
mit leider ungewisserem Ende gefasst
Wünsche nochmals viel Glück

Gruß Meggy
 
Hallo liebe Forenmitglieder,
bei meiner Recherche im Internet bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.
Vor 2 Jahren habe ich mir beide Handgelenke (rechts Elle und Speiche, links Speiche alle Brüche Gelenksnah teilweise mit Gelenksstufe) bei einem Freizeitunfall gebrochen.
Die Brüche wurden mit Platten und Schrauben operativ versorgt.
Knapp 9 Monate nach dem Unfall wurde ein Gutachten von der Unfallversicherung in Auftrag gegeben um den Grad der Invalidität feststellen zu lassen damals wurde links und rechts je 1/15 Handgelenkswert diagnostiziert und vom Versicherer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Invaliditätsgrad geleistet.
Das Gutachten bemerkte damals, dass eine weitere Begutachtung nach Metallentfernung empfohlen wird, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war.
Schon damals erschien mir die Bemessung zu gering, da meine Einschränkungen auch schon damals erheblich waren und die Begutachtung meiner Ansicht nach sehr ungenau erfolgte.
Dem Versicherer teilte ich mit, dass mir der Vorschuss als zu gering erscheint, da der Vorschuss nach meinen Vertragsbedingungen nicht gedeckelt ist, die Versicherung forderte daraufhin nochmal eine Einschätzung von Ihrem beratenden Arzt, welcher zu dem Ergebnis kam, dass ein höherer Vorschuss nicht zu vertreten wäre
(zu diesem Zeitpunkt waren mir die 1/15 Handgelenkswert noch nicht bekannt, sonst hätte mir die niedrige Vorschussleistung eingeleuchtet).
Ich habe es damals auf sich beruhen lassen, da ich ja wusste dass ich mindestens noch einmal Begutachtet werde.

Nun wurde das zweite Gutachten von einem Gutachterinstitut gefertigt, dieses ist in seinem Umfang um einiges detaillierter und umfangreicher und kommt auf einen Handwert von je 5/20.
Ich muss dazu sagen, dass es in der Tat zu einer deutlichen Verschlechterung seit dem ersten Gutachten gekommen ist, aber die Erstfeststellung schon alleine von den "gemessenen" Winkelgraden in den Handgelenken an der Realität vorbei war.

Nach meinen Versicherungsbedingungen hat der Versicherer und ich das Recht jährlich eine Neubemessung zu verlangen, der Versicherer jedoch höchstens bis zu 2 Jahre nach dem Unfall, ich bis zu 3 Jahre.
Wie oft kann der Versicherer nun noch eine Begutachtung fordern, wenn ihm das Ergebnis des letzten Gutachten nicht gefällt? Die zwei Jahre sind immerhin abgelaufen und er hat von seinem Recht in dieser Zeit Gebrauch gemacht.
Es zieht sich momentan alles wie Kaugummi, vor über einem Monat wurde das Gutachten gefertigt und laut Versicherungsbedingungen müsste sich der Versicherer innerhalb eines Monats ab Zugang des Gutachtens über seine Leistungspflicht erklären.
Ich bin Selbstständig und seit dem Unfall nur sehr eingeschränkt Arbeitsfähig, daher wäre das Geld aus der Versicherung wirklich ein Segen
Vielleicht könnt Ihr mir sagen, was mich hier voraussichtlich noch erwartet bzw. erwarten könnte, also welche rechte dem Versicherer noch zustehen.

Ich danke euch

Hallo.
Kannst du mir sagen wie hoch dein Vorschuss war?
 
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