Hallo liebe Forenmitglieder,
bei meiner Recherche im Internet bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.
Vor 2 Jahren habe ich mir beide Handgelenke (rechts Elle und Speiche, links Speiche alle Brüche Gelenksnah teilweise mit Gelenksstufe) bei einem Freizeitunfall gebrochen.
Die Brüche wurden mit Platten und Schrauben operativ versorgt.
Knapp 9 Monate nach dem Unfall wurde ein Gutachten von der Unfallversicherung in Auftrag gegeben um den Grad der Invalidität feststellen zu lassen damals wurde links und rechts je 1/15 Handgelenkswert diagnostiziert und vom Versicherer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Invaliditätsgrad geleistet.
Das Gutachten bemerkte damals, dass eine weitere Begutachtung nach Metallentfernung empfohlen wird, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war.
Schon damals erschien mir die Bemessung zu gering, da meine Einschränkungen auch schon damals erheblich waren und die Begutachtung meiner Ansicht nach sehr ungenau erfolgte.
Dem Versicherer teilte ich mit, dass mir der Vorschuss als zu gering erscheint, da der Vorschuss nach meinen Vertragsbedingungen nicht gedeckelt ist, die Versicherung forderte daraufhin nochmal eine Einschätzung von Ihrem beratenden Arzt, welcher zu dem Ergebnis kam, dass ein höherer Vorschuss nicht zu vertreten wäre
(zu diesem Zeitpunkt waren mir die 1/15 Handgelenkswert noch nicht bekannt, sonst hätte mir die niedrige Vorschussleistung eingeleuchtet).
Ich habe es damals auf sich beruhen lassen, da ich ja wusste dass ich mindestens noch einmal Begutachtet werde.
Nun wurde das zweite Gutachten von einem Gutachterinstitut gefertigt, dieses ist in seinem Umfang um einiges detaillierter und umfangreicher und kommt auf einen Handwert von je 5/20.
Ich muss dazu sagen, dass es in der Tat zu einer deutlichen Verschlechterung seit dem ersten Gutachten gekommen ist, aber die Erstfeststellung schon alleine von den "gemessenen" Winkelgraden in den Handgelenken an der Realität vorbei war.
Nach meinen Versicherungsbedingungen hat der Versicherer und ich das Recht jährlich eine Neubemessung zu verlangen, der Versicherer jedoch höchstens bis zu 2 Jahre nach dem Unfall, ich bis zu 3 Jahre.
Wie oft kann der Versicherer nun noch eine Begutachtung fordern, wenn ihm das Ergebnis des letzten Gutachten nicht gefällt? Die zwei Jahre sind immerhin abgelaufen und er hat von seinem Recht in dieser Zeit Gebrauch gemacht.
Es zieht sich momentan alles wie Kaugummi, vor über einem Monat wurde das Gutachten gefertigt und laut Versicherungsbedingungen müsste sich der Versicherer innerhalb eines Monats ab Zugang des Gutachtens über seine Leistungspflicht erklären.
Ich bin Selbstständig und seit dem Unfall nur sehr eingeschränkt Arbeitsfähig, daher wäre das Geld aus der Versicherung wirklich ein Segen
Vielleicht könnt Ihr mir sagen, was mich hier voraussichtlich noch erwartet bzw. erwarten könnte, also welche rechte dem Versicherer noch zustehen.
Ich danke euch
bei meiner Recherche im Internet bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.
Vor 2 Jahren habe ich mir beide Handgelenke (rechts Elle und Speiche, links Speiche alle Brüche Gelenksnah teilweise mit Gelenksstufe) bei einem Freizeitunfall gebrochen.
Die Brüche wurden mit Platten und Schrauben operativ versorgt.
Knapp 9 Monate nach dem Unfall wurde ein Gutachten von der Unfallversicherung in Auftrag gegeben um den Grad der Invalidität feststellen zu lassen damals wurde links und rechts je 1/15 Handgelenkswert diagnostiziert und vom Versicherer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Invaliditätsgrad geleistet.
Das Gutachten bemerkte damals, dass eine weitere Begutachtung nach Metallentfernung empfohlen wird, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war.
Schon damals erschien mir die Bemessung zu gering, da meine Einschränkungen auch schon damals erheblich waren und die Begutachtung meiner Ansicht nach sehr ungenau erfolgte.
Dem Versicherer teilte ich mit, dass mir der Vorschuss als zu gering erscheint, da der Vorschuss nach meinen Vertragsbedingungen nicht gedeckelt ist, die Versicherung forderte daraufhin nochmal eine Einschätzung von Ihrem beratenden Arzt, welcher zu dem Ergebnis kam, dass ein höherer Vorschuss nicht zu vertreten wäre
(zu diesem Zeitpunkt waren mir die 1/15 Handgelenkswert noch nicht bekannt, sonst hätte mir die niedrige Vorschussleistung eingeleuchtet).
Ich habe es damals auf sich beruhen lassen, da ich ja wusste dass ich mindestens noch einmal Begutachtet werde.
Nun wurde das zweite Gutachten von einem Gutachterinstitut gefertigt, dieses ist in seinem Umfang um einiges detaillierter und umfangreicher und kommt auf einen Handwert von je 5/20.
Ich muss dazu sagen, dass es in der Tat zu einer deutlichen Verschlechterung seit dem ersten Gutachten gekommen ist, aber die Erstfeststellung schon alleine von den "gemessenen" Winkelgraden in den Handgelenken an der Realität vorbei war.
Nach meinen Versicherungsbedingungen hat der Versicherer und ich das Recht jährlich eine Neubemessung zu verlangen, der Versicherer jedoch höchstens bis zu 2 Jahre nach dem Unfall, ich bis zu 3 Jahre.
Wie oft kann der Versicherer nun noch eine Begutachtung fordern, wenn ihm das Ergebnis des letzten Gutachten nicht gefällt? Die zwei Jahre sind immerhin abgelaufen und er hat von seinem Recht in dieser Zeit Gebrauch gemacht.
Es zieht sich momentan alles wie Kaugummi, vor über einem Monat wurde das Gutachten gefertigt und laut Versicherungsbedingungen müsste sich der Versicherer innerhalb eines Monats ab Zugang des Gutachtens über seine Leistungspflicht erklären.
Ich bin Selbstständig und seit dem Unfall nur sehr eingeschränkt Arbeitsfähig, daher wäre das Geld aus der Versicherung wirklich ein Segen
Vielleicht könnt Ihr mir sagen, was mich hier voraussichtlich noch erwartet bzw. erwarten könnte, also welche rechte dem Versicherer noch zustehen.
Ich danke euch