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2 Gutachten diesmal Psychologisches

Schönen Dank Rudinchen, dass Problem ist das ich kein G oder aG bekommen hatte. Und nach der 3 OP die am Knie stattfand,habe ich einen neuen Antrag gestellt.Der wieder abgelehnt wurde,um ein G oder AG zu bekommen.Wobei ich kaum laufen kann,fortgeschrittene Arthrose in dem anderen Bein bzw. Fuss calcaneus Fraktur mit Stufenbildung.Jeder Schritt ist für mich eine Qual,und ohne Schmerzmittel die ich seit 5 Jahren nehme unerträglich.Ich weiß nicht an was sie das Festmachen.

Bedanke mich sehr bei dir.
 
Hallo Susi81,

schön, dass du noch da bist!

Versuche, nochmal mit der Krankenkasse und dem Versorgungsamt über deine Probleme zu sprechen bzw. schildere deine Beeinträchtigungen nochmals sehr deutlich (am besten mit entsprechenden Arztbriefen!)

Wenn alles nicht hilft, versuche, über einen Beratungsschein einen Rechtsanwalt zu finden, der dich unterstützt!

Ich habe einen Arbeitskollegen, der laufen kann, aber andere Beeinträchtigungen hat (Epilepsie). Der wird jeden Tag vom Taxi gebracht und wieder abgeholt - und auch so zu den Ärzten gefahren. Da muss was möglich sein!

Viele Grüße und viel Erfolg,

Rudinchen
 
Schönen guten Tag an alle helfenden hier im Forum,
hatte ja nun mein Psychologisches Gutachten,mit haufen Zettel ausfüllen bzw. fragen beantworten.Wo dann halt immer 4 vorgegeben sind und man ankreuzen musste ob was gut oder eher nicht gut zutrifft.

Meine Frage ist jetzt ,wie lange dauert es bis ich das Gutachten habe und weiß was der Gutachter schrieb?
 
Das kann dir nur der Gutachter sagen.

Zwischen 14 Tagen und 2 Jahren ist alles möglich.
 
Guten Tag an euch,habe heute mein Psychologisches Gutachten heute im Briefkasten gehabt.Werde darauss aber nicht schlau,auf der vorletzten Seite steht folgendes: Zusammenfassend liegt auf psychatrischem Fachgebiet eine mittelgradige depressive Stöhrung vor.

Der Gutachter hält eine halbschichtige Arbeit mit tgl. 4 Stunden für möglich.

Meine Frage ist nun ,da der erste Gutachter es für 6 Std möglich gehalten hat.Wie das jetzt ist mit dem Wertegang? Muss ich wieder klagen dagegen mit Anwalt oder bekomme ich wenigstens halbe Erwerbsunfähigkeitsrente.Ich Klage ja nun schon seit 5 Jahren drum.
 
Schönen guten Tag an alle,bin verurteilt worden.Das ich volle Erwerbsunfähigikeitsrente bekommen muss. Nun ist die Rentenversicherung in Berufung gegangen. Nun geht es in die 2 Instanz,habeschon Post erhalten,mit Fragebögen zum ausfüllen.

Wäre es besser die Klage zurück zu ziehen.Ich bin am Ende ich habe keine Lust mehr drauf. Ich habe ein Urteil vom Sozialgericht,aber nach 4 Jahren klagen ist man am Ende.
 
Hallo Susi,
solche speziellen Rechtsfragen, die auch einen Haftungstatbestand nachsichziehen können, solltest Du einem Rechtsanwalt stellen. Wir hier sind Laien und können dies nicht rechtssicher beantworten. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Susi81,

wieso nimmst Du Dir nicht einen qualifizierten Anwalt zu Hilfe.
(z.b. J. Hake Stade, http://www.anwalt-hake.de // K. von Imhoff Coburg // Jörg Michael Forster 83278 Traunstein http://www.rechtsanwalt-traunstein.de)
(Keine persönliche Erfahrungen)

Du kannst die Klage nicht mehr zurück ziehen, denn es ist die 2`te Instanz und da hat die Rentenversicherung diese eingereicht.

Du bist nicht verurteilt worden, sondern die Rentenversicherung. Du hast hier gewonnen!

Fragebögen hast Du von welcher Einrichtung bekommen. Gericht?

Im Prinzip müsstest Du diese Fragebögen analog zu den in der 1`ten Instanz ausfüllen, eigentlich müsste alles in der Gerichtsakte sein.
 
Guten Tag, die Fragebögen kamen von der 2 Instanz. Und ja hast recht die Rentenstelle ist verurteilt mir die volle Erwebsminderung zu zahlen und die Gerichtskosten zu tragen. Nun sind die am letzten Tag was die frist war,in Berufung gegangen.

Somit geht es vor das Landesgericht,ich weiß nicht was mich dann wieder erwartet.

Kann ich die Klage nicht zurück ziehen?

Ich habe einen qualifizierten Antwalt,der mit mir die 4 Jahre durch gegangen ist.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Susi, du kannst auch beim VdK eintreten, die vertreten einen auch gut vor Gericht in Rentensachen, frag vorher an, ob sie das übernehmen, der Jahresbeitrag sind nur 60 Euro - ich glaub, wenn es vor Gericht geht, kommen noch mal 18 Euro dazu, aber die genauen Preise hab ich nicht im Kopf.

Den VdK bei dir in der Stadt findest du unter www.vdk.de

und übrigens: vier Jahre ist noch gar nix :) und lass dich nicht verunsichern, es lohnt sich immer zu kämpfen! Musst nur "Distanz" lernen, das müssen wir leider alle, deren Verfahren lange laufen...

Alles Gute!
Meli
 
Hallo Susi,

erstmal Glückwunsch, dass du in 1. Instanz gewonnen hast!
Dass du die Nase voll hast und keine Kraft, ist völlig verständlich.

Du solltest abwarten, was dir dein RA rät, wenn er die Begründung (oder wie es heißt) der Berufung der DRV vorliegen hat.
Berichte dann mal, wie er die Chancen einschätzt.
Ohne Genaueres zu wissen, würde ich sagen, das Gewinnen in 1. Instanz spricht für dich, also: Nicht aufgeben!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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