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2,5 Jahre nach dem Unfall Ansprüche gg.Haftpflichtversicherung geltend machen?

Grüß Dich, Arazu!

Zu Deinen Fragen:

A Brauche ich einen Verkehrs- oder Schadensrechtsanwalt?

01
Ohne Anwalt ist Dein Untergang garantiert.

02
Es kommt nicht so arg darauf an, ob der RA Fachanwalt für Verkehrsrecht ist (oder Versicherungsrecht), denn: Diese Zusatzausbildung ist nicht sonderlich umfangreich: 160 Stunden Theorie! Es entspricht also nicht den 5 Jahren Fortbildung des Arztes zum Facharzt.

Wichtig ist dagegen, dass er solche Fälle gerne bearbeitet.

03
Teste ihn: Bitte ihn erst um eine halbe Stunde Beratung, unterschreibe dort nichts, schlimmstenfalls bezahle die Beratung (nicht allzu teuer) und frage dabei: Wie werden denn die ganzen Verletzungen aufgeklärt und begutachtet? Kommt als Antwort: "Da machen Sie eine Schweigepflichtsentbindung, damit die Ärzte der Verischerung sagen dürfen, was los war, die Versicherung prüft das dann und leitet, wenn nötig, auch eine Begutachtung durch", dann wissen wir: Der macht es so die so viele: Nämlich falsch. Die Versicherung wird medizinisch rumsuchen, bis sie endlich meint eine Ausrede gefunden zu haben, und dann geht der Rolladen runter. Diese Methode ist schlicht gefährlich.

04
Vielleicht, dass Du mal bei Unfallopferverbänden nachfragst (z.B. beim Unfallopfer-Bayern e.V.).

05
ISLÄNDERS WARNBLINKER: Rücke nie, nie, nie Unterlagen heraus, wenn Du keine Kopie davon hast. Das gilt ausnahmslos und deswegen für Anwälte auch!




(B)
Wie kann ich Haushaltsführungsschaden nachweisen?


Das ist ein lösbares Problem.


01
Zuerst müssen wir die Lage aufklären: Was ist alles eingeschränkt, wie war der Heilverlauf über die Jahre hinweg? Das muss man so oder so machen, schon wegen des Schmerzensgeldes (das man dann zunächst mal hernimmt, um damit die "Kriegskasse zu füllen!").

02
Dann braucht man für eine erste Peilung, wie die Wohnfläche ist, wie groß ein Garten, wie sind die Haushaltsgewohnheiten (Küche als "Büchsenwarmmacherei" im Schnellbetrieb oder mit selbst gemachter Nachspeise?), ob und in welchem Umfang vorher eine Putzfrau da war, wer im Haushalt welche Arbeiten verrichtet hat.


03
Dann muss man ein Wenig erfahren darüber, ob Du auf dem Land lebst oder in einer ländlichen Kleinstadt oder ein einer größeren Stadt und in welchem Landkreis das ist (wegen des Lohngefüges)


04
Für die interne Arbeitsverteilung muss man die Familienmitlgieder vernehmen.


05
Damit kann man eine erste Peilung machen. Genauer (aber: kostet!) gehts mit einem Sachverständigen, es gibt in Deustchland drei Sachverständige für sowas (im internet: IHK-Sachverständigenverzeichnis). Eine in Rostock, eine in Meckenheim bei Bonn, einer sitzt in Bayern.

04
Die Schadenshöhe muss nicht voll beweisen zu werden, der wird geschätzt anhand von Schätzanhaltspunkten. Eine Beweiserleichterung kommt Dir zu Gute (§ 287 ZPO): Du musst den Schaden weit überwiegend wahrscheinlich machen. Kommt eine Schätzbandbreite heraus, ist der Mittelwert maßgeblich (nicht: der Mindestschaden!), sagt der BGH!



(C) Verdienstentgang, kriegst Du den?

01
Natürlich geht das. Du kriegst das Netto erstattet (abzüglich ALG, Krankengeld und was sonst so Sozialversicherungsträger bezahlen an Ersatz für Lohn).

02
Die Frage aber, was mit den Rentenbeiträgen los ist, die jetzt auch keiner zahlt: Das muss die Rentenversicherung selbst bearbeiten (§ 116 SGB X). Muss man mal darauf hinwirken, ob die das tun!

03
Der Netto-Verdienstentgang muss dann von Dir versteuert werden. Das ist bei Ehepartnern, die gemeinsam veranlagt werden, etwas schweirig, bitte keine Steuerhinterziehung! Zumal: Deinen Steuerschaden muss der Versicherer erstatten.
Das braucht uns jetzt nicht zu drücken. Bis das bearbeitet werden muss, da dauerts noch.

(D)
Geldgier? I wo, darum geht's nicht. Es geht darum dass Du und Deine Kinder (!) wieder finanziellen Boden unter die Füße kriegen. Damit wider das Leben Perspektive bekommt.

Der Versicherer hat das Risiko freiwillig (!) übernommen, Dich im Schadensfall zu entschädigen. Der ist jetzt da, und das ist sein Problem und nict Deines. Wenn das der Versicherer blöd findet, dass es jetzt richtig teuer wird, dann rate ich ihm, statt Policen lieber Kehrbesen und Rasierpinsel zu verhökern, da ist das Geschäft beschaulicher.


(E)
Sag mal... blickst Du noch durch bei Deinem Papierhaufen? Oder wäre mal ein pfiffiges Sortiersystem hilfreich, mit dem man so einen Fall schon vond er Brokratie her bewältigen kann?


(F)
Erfahrungsgemäß sind Probleme wie die, die Du hast, zwar durchaus anspruchsvoll. Es ist komplex, und das Ding braucht schon auch einen langen Atme. Aber das ist wie auf hoher See. Wenn der Kapitän auf dem Segelschiff weiß, was er zu tun hat und die Mannschaft trainiert und fachlich auch Zack, dann ist auch ein kräftiger Sturm ein ernstzunehmendes Problem. Das aber eine gute Manschafft auf einem ordnetlichennSchiff durchaus hingekommt. Man muss aber beherzt drangehen. Dann ist das ein im Regelfall beherrschbares Problem.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Arazu!


ACHTUNG! FEHLERMELDUNG! Ich habe oben etwas geschreiben, was nicht stimmt. Ich habe behauptet, die Verjährung laufe zum 31.12.2019 ab. Das ist FALSCH.

Richtig ist dagegen, dass die Verjährung schon zum 31.12.2018 abläuft. Wenn der Unfall 2015 war, beginnen die 3 Jahre mit dem 1.1.2016 - dann ist am 31.12.2018 Schluss.

Da ist jetzt noch nichts wirklich schlimmes passiert, aber die Fehlermeldung muss gebracht werden, bevor etwas schlimmes passiert.

Ich bedauere, so eine Fehler geschrieben zu haben, und bitte ARAZU und die andern um Entschuldigung!


ISLÄNDER
 
Personenschaden / Haushaltsführungsschaden

Hallo Isländer,
ich habe mit Interesse Deine Beitrage gelesen und beschäftige mich zur Zeit auch mit dem Thema Haushaltsführungsschaden. Ich bin seit Jahren im laufenden Prozess gegen die HPV des Unfallverursachers und habe keinen Haushaltsführungsschaden geltend gemacht in meiner Klageschrift. Da ich jetzt über Jahre hinweg nach dem Unfall meinen Haushalt mit (unfallbedingt) ruhendem Unternehmen und die sich daraus ergebenden gewerblichen Fläche sowie die Gartenarbeit nicht mehr geschafft habe, ist im gesamten Gebäude das Chaos ausgebrochen. Ich habe mich auf Anraten eines Psychotherapeuten mit dem Sozial-Psychologischen Dienst der AWO in Verbindung gesetzt und dort hat man mir die Möglichkeit eröffnet, daß eine Begutachtung vom Bezirk aus stattfinden könnte (unterstützt von meinem Psychotherapeuten) und man mir dann eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen würde, wobei die Kosten von der AWO dann mit dem Bezirk abgerechnet würden. Diese Leistung würde aber nach Sozialgesetzbuch erbracht werden und bei vorhandenem Vermögen (auch wenn das Einkommen unter der Freigranze liegt) würde dann der Bezirk eine Grundschuld auf das eigene Gebäude zu seinen Gunsten eintragen lassen und auch nach erfolgreicher Schadensersatzklage oder man mal wieder solvent ist, sich das verauslagte Geld zurückholen. Ich habe von dieser Möglichkeit einer Haushaltshilfe in Absprache mit dem Sozial-Psychologischen Dienst der AWO daher abgesehen. SB liegt im übrigen aufgrund des Unfalles bei mir vor mit 60 %. Eine weitere Möglichkeit: Nach der Pflegereform 1.1.2017 hat man bei Pflegegrad 2 auch schon auf ein Pflegegeld in Höhe von 125,00 Euro Anspruch (wobei auch psychische Krankheiten hier mitberücksichtigt werden in Form von fehlender Alltagskompetenz usw.) Da die Leistung aus der Pflegekasse kommt, hat das Vermögen oder das Einkommen des Betroffenen keine Bedeutung . Wenn Haushaltsschaden gegenüber der gegnerischen HPV nicht durchgsetzt werden kann, dann dies nur als Tipp für Interessierte evtl. über diesen Wege Unterstützung zu bekommen.
Gruß Bobb
 
Grüß Dich, Bobb!

Oh, da kann viel für Dich gemacht werden, bedarf aber in Deiner lage einiger juristischer Schachzüge. Aber da gibts Wege. Du wirst sehen, nämlich so:


01
Du hast einen Schadensersatzanspruch gegen die gegnerische Versicherung. Eine Leistung der Sozialversicherungsträger mußt Du Dir gegenrechnen lassen, sofern sie zur gleichen Gruppe der Schäden gehört.

Diese Leistung ist oft nur der Tropfen auf den heißen Stein. Macht nichts! Was der Sozialversicherungs-träger nicht zahlt, zahlt die gegnerische Versicherung. Das ist beim Haushaltsführungsschaden nicht anders wie bei anderen Sozialleistungen. Unten mach' ich DIr ein Beispiel aus dem wirklichen Leben, das funktioniert auch!



02
Wir brauchen nicht lang rumüberlegen, in welche Gruppe der Schäden der Haushaltsführungsschaden gehört. Die Leistungen der Sozialhilfe bzw. der AWO mußt Du Dir entgegenrechnen lassen, das ist eindeutig.

03
Jetzt kommt was schwer Verständliches. Es gibt Probleme mit solchen Sozialversicherungsleistungen, die Du in Anspruch hättest nehmen können, die Du aber nicht in Anspruch genommen hast.

(a)
Ursache ist § 116 SGB X. Demnach ist Dein Anspruch auf Erstattung des Haushaltsführungsschadens bereits auf die Sozialhilfe übergegangen, als der Unfall geschah. Er geht nicht erst in dem Augenblick auf die Sozialhilfe über, in dem die Sozialhilfe auch Leistungen erbringt. "Übergehen" bedeutet: In dem Umfang, in dem die Sozialhilfe Leistungen erbringen muss und erbringen wird, gehört der Schadensersatzanspruch der Sozialhilfe, nicht Dir.

Zwischenergebnis: Man muss sich Sozialhilfeleistungen anrechnen lassen, die man gar nicht bezogen hat.

(b)
Das Ergebnis ist so kurios, dass es fast nicht sein kann, dass das so stehen bleibt. Tatsächlich sehe ich Lösungen für das Problem:

(ba)
Es ist schon mal sehr fraglich, ob eine Darlehensgewährung zu so einem Forderungsübergang führt. Denn die Sozialhilfeleistung soll gar nciht bei Dir bleiben, ein Darlehen soll man ja zurückbezahlen. Dann käme der Unsinn raus, dass Du zahlen musst, aber die Möglichkeiten dazu werden Dir genommen.
Also mußt Du auch die Möglichkeiten haben, die Mittel dafür aufzutreiben. Das ist schon mal der eine Gedanke: "teleologische Reduktion bei Auslegung des § 116 SGB X" nennen Juristen sowas. Immerhin hat der BGH auch schon mal bei § 116 SGB X so argumentiert (in: NJW 53/1153).

(bb)
Die andere Möglichkeit: Bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht zählen: Rückwirkend gibt's keine Sozialhilfe. Grundsätzlich gibt's Sozialleistungen ab Antrag. Für alles, was schon Vergangenheit ist, würde ich mir von der Sozialhilfe bestätigen lassen, dass sie nicht nachträglich leistet und daher definitiv erklärt, dass sie auch nichts zu regressieren hat. Und deswegen soll Dir Die Sozialhilfe die (in Wirklichkeit gar nicht vorhandenen!) Regressansprüche für diese (nicht in Anspruch genommene) Leistung vorsichtshalber zurückübertragen. Da macht man eine kleine Abtretung nach § 398 BGB, § 53 SGB I.

Dass das funktioniert, das habe ich schon mal gesehen.


04
Abgesehen von dem Problem mit dem § 116 SGB X, das wir eben geknackt haben:

(a)
Du kannst von der Versicherung Haushaltsführungsschaden ab dem ersten Augeblick geltend machen.
Auch jetzt noch.

(b)
Oft bekommt man Sozialleistungen, die aber den Schaden nicht vollständig ausgleichen. Dann kannst Du den überschießenden Teil Deines Schadens, der also nicht mit der Sozialleistung abgedeckt ist, von der gegnerischen Vericherung ersetzt verlangen.

(c)
Beispiel aus der Praxis: Ein Autounfall führte zu einem Knieschaden. Der Orthopäde bestätigte: Es ist ratsam, dass der Mann alle 2 Jahre auf Reha geht, sonst geht das Knie noch schneller kaputt ("posttraumatische Arthrose").
Nur: Das zahlt die Kasse nicht. Die zahlt Reha (von Ausnahmen abgesehen) nur alle 4 Jahre (§ 50 SGB V), ähnlich die Deutsche Rentenversicherung auch. Was jetzt?

Der Mann hat es trotzdem beantragt, aber keine Ausnahme bewilligt bekommen. Und nun? Jetzt ist er trotzdem in Reha, weil's der Orthopäde geraten hat, und zwar auf Privatrezept. Der Versicherer hat auf entsprechende Anfrage mit Kostenvoranschlag vorher bestätigt, dass er die Rechnung zahlt.

Dem Versicherer war schon vorher mitgeteilt worden, dass er nicht Luft holen muss, ein oft gehörtes, aber schauriges Lied anzustimmen, das folgenden Text hatte: "Tja, wenns die Kasse nicht zahlt, dann müssen wir auch nicht zahlen".

Denn, wisse: Seit OLG Hamburg, NZV 88/60 ist's vorbei mit dieser Melodei!

Da sagte der Versicherer dann die Kostenübernahme zu, er mekrte wohl: Da ist nix zu machen.

05
Noch Fragen? Nur zu!


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

zu " OLG Hamburg, NZV 88/60 " finde ich nichts.
Ist das Az korrekt?

Danke.
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Grüß Dich, HWS-Schaden!

01
Du hast Recht. Mit ist die Zeile verrutscht! Zu dumm!


02
Also, das Urteil findet sich:

(a) in der NZV 1988, 105

(b) Du kannst es aber auch im VerR 88, Seite 858 lesen

Das Aktzenzeichen des OLG Hamburg war: 14 U 136/86.

Im Internet findet es sich wohl schlecht: Dazu ist das Urteil zu alt.


03
Mit diesem Urteil begann eine Rechtsprechung, die immer weiter gegangen ist. Man nimmt heute an: Zu ersetzen sind alle Heilbehandlungskosten, egal, ob sie die Kasse übernimmt oder nicht, wenn die ein vernünftiger Mensch unternimmt, um seine Leiden loszuwerden, zu lindern oder vor Verschlimmerung zu schützen.

So z.B. auch:

OLG Hamm (in: NZV 02/370);

KG (= "Kammergericht", hat in Berlin die Funktion des OLG)(in NZV 04/42)


04
Das gilt sogar für Außenseitermethoden, wenn sie nur die halbswegs brauchbare Aussicht bieten, dass sie helfen können (OLG Karlsruhe VersR 98/1256)-


05
Geht es um die Frage, welche Heilmaßnahmen ergriffen werden, muss man daran denken, dass das Recht des Patienten, selbst über seine Gesundheit zu bestimmen, zum Kern des Persönlichkeitsrechtes gehört. Deshalb spielt die Schadensminderungspflicht da eine relativ kleine Rolle (OLG Koblenz (VersR 02/244) und OLG Bremen (VersR 99/1030 ff.))



ISLÄNDER
 
Hallo

Danke, @ Isländer.
Ich sprenge mit meiner Frage vielleicht den Thread, weil sie nicht die HPV eines Unfallgegners betrifft.

Ich möchte wissen, ob die Kosten einer ärztlich empfohlenenen Untersuchung (um Schäden näher bestimmen und danach hfftl. behandeln zu können), die von der GKV nicht übernommen werden, von der GUV (BG / Unfallkasse / in meinem Fall: Unfallfürsorge) gezahlt werden müssen - wenn ich das beantrage.
In dem Bericht bzw. der ärztl. Empfehlung für die Untersuchung wird von einer Unfallkausalität der Schäden "mit hoher Wahrscheinlichkeit" ausgegangen. (Erst mit der empfohlenen Untersuchung wird man das genauer sagen können.)

Es wäre toll, wenn ich vor Antragstellung wüsste, ob in so einem Fall die Kosten übernommen werden müssen, dann könnte ich mich evtl. im Antrag gleich auf etwas berufen, sodass die Sache schnell(er) entschieden wird.

Danke für eure Hilfe.
LG
 
Hallo zusammen,

ich wollte nur einen kurzen Bericht erstatten:
Ich habe einen Termin bei einem Verkehrsanwalt ausgemacht und bin gespannt was er mir sagt...

Paar Fragen an ISLÄNDER:

Ich bin meine Unterlagen durchgegangen und entdeckt, dass ich in der Zeit einen 3 stelligen Betrag für die Physio, Massagen und Ostheopatie ausgegeben habe.

1. Werden die Kosten im Rahmen des Schmerzensgeldes abgegolten oder extra?

2. Was ist mit den Fahrkosten zu den Ärzten? Ich bin quer durch Deutschland gefahren, um bestimmte Kliniken aufzusuchen und mindestens 1 Mal in der Woche bei irgendeinem Arzt gewesen...

3. Was die Haushaltsführungsschaden angeht - Wie wird ermittelt inwieweit ich in diesem Bereich beeinträchtigt bin?

4. Was ist mit dem Erwerbsschaden? Ist es realistisch den Unfall als Karriereknick durchzusetzen? Ich hatte mein gut bezahlten Job aufgegeben, weil der mit meiner neuen Situation nicht vereinbar war ( 8 Std Arbeit pro Tag + 1,5 Std Anfahrtsweg pro Tag + regelmäßige Geschäftsreisen und Arzt- und KG Termine)... Ich hatte eine Stelle in meiner Stadt aufgenommen die sowohl Aufgabenmäßig- als auch Finanziell deutlich runter lag. Darüber hinaus hatte meinen alten Arbeitgeber die Betreuungskosten meines Kindes erstattet, und sich vertraglich verpflichtet hat das bis zum Schulalter zu tun...

Danke im Voraus
 
Grüß Dich, Arazu!

Ich beantworte Deine Fragen:

"1. Werden die Kosten im Rahmen des Schmerzensgeldes abgegolten oder extra?"

Gemeint waren die Zuzahlungen bei Behandlungen.

Extra! Denn diese Zuzahlung gehören in den Bereich "Vermehrte Bedürfnisse". Das Schmerzensgeld ist ausschließlich dazu da, dass Du etwas Nettes tun kannst - als Ausgleich für entgangene Lebensfreude! Das ist nicht dazu da, andere Schäden querzufinanzieren.


"2. Was ist mit den Fahrkosten zu den Ärzten? Ich bin quer durch Deutschland gefahren, um bestimmte Kliniken aufzusuchen und mindestens 1 Mal in der Woche bei irgendeinem Arzt gewesen..."


Anwort: Wie oben.

Bitte beachte: Die Reisen quer durch Bundesgebiet wird auf das Gegenargument stoßen, das sei ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Man wird sagen: Das sei nicht notwendig.

(a) Der Schadensersatzanspruch ist nicht auf das Notwenige begrenzt!


(b) Bei Körperverletzungen aber ist man im Bereich der Intimsphäre. Da tritt die Schdenminderungspflicht weit zurück. Wenn Du wissen willst, wie weit sie zurücktritt: Ich hätte da so ein paar kleine Urteile. OLG Bremen und der BGH fallen mir ein.


"3. Was die Haushaltsführungsschaden angeht - Wie wird ermittelt inwieweit ich in diesem Bereich beeinträchtigt bin?"

Antwort: Hier sind zwei Schritte zu machen:

(a) Welche Deiner Körperfunktionen ist wie eingeschränkt?

Das ergibt sich in der Regel aus den medizinischen Unterlagen. Da sieht man dann, was noch geht und was nicht. Sieht man Lücken, muss da medizinische aufgefüllt werden.

(b) Wie Dich die ärztliche festzustellen Leiden in Deiner Haushaltsarbeit eingeschränkt haben, das lässt sich NICHT mit den %-Werten der "MdE" (= Minderungs der Erwerbsfähigkeit) festellen.

Die Arbeit im Haushalt ist anders strukturiert als die im Erwerbsleben. Manchmal hilft es, sich die Arbeit im Haushalt frei einteilen zu können. Andererseits: Im allgemeinen Erwerbsleben gibt viel "Arbeit im Sitzen". Der Haushaltsberuf ist eine handwerkliche Mischtätigkeit, die ganz überwiegend im Stehen und Gehen ausgeführt wird. Vom Rollstuhl aus kann ich als Telefonist arbeiten. Hat einer schon mal versucht, vom Rollstuhl aus Staub zu saugen?

Die MdH kann also niedriger, aber auch höher als die MdE liegen. VORSICHT: Da gibt es eine schwindelhafte Tabelle, die von Reichenbach/Vogel angefangen und heute u.a. von Ludolph betreut wird. Diese Tabelle ist nachweislich so fehlerhaft, dass ich sie als


(c) Auch der Haushalt muss besichtigt werden. Auch, wer im Haushalt welche Tätigkeit gemacht hat.

Besipiel:

Wer keine Treppen mehr steigen kann, ist in einem Reihenhaus, 2 Obergeschoße ein armer Teufel. Er merkt bald, dass er einen Feind im Haus hat: Die Treppe! Im nicht unterkellerten Bungalow gibt es keine Treppen......

(Der Haushalt muss so oder so besichtigt werden. Es ist unglücklich, die Arbeitsmenge im Haus zu schätzen zu wollen, ohne den Haushalt gesehen zu haben.)

Beim Unfallopfer-Bayern e.V. gibt es den guten Tippzettel "Haushaltsführungsschaden", der sehr knapp, aber dafür knaig beschreibt, wie das geht. Willst Du ihn? Den darf ich nämlich im Forum veröffentlichen.




"4. Was ist mit dem Erwerbsschaden? Ist es realistisch den Unfall als Karriereknick durchzusetzen?"

Diese Fälle gibt es. Sie sind nicht einfach, grundsätzlich durchaus machbar. Das muss man sich aber mit Liebe zum Detail ansehen. Da kommt es darauf an, die Details zusammenzukratzen. Wenn das aber klappt, dann ist auch die entgangene Kinderbetreuung ein ersatzpflichtiger Schaden.




ISLÄNDER
 
Hallo zusammen!
Bei mir gibt es paar Neuigkeiten, wollte nur kurz berichten:
1. ich habe einen VerkehrsRA gefunden, der mich vertreten wird...
2. die Versicherung vom Unfallverursacher hat sich sehr schnell bereit erklärt für den Schaden dem Grunde nach aufzukommen.
3. Mein Anwalt hat der Versicherung informiert, dass wir Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungskosten geltend machen wollen
4. Die gegnerische Versicherung möchte jetzt die Kausalität zw. Meiner Kündigung und dem Unfall nachgewiesen bekommen, daher die Frage gezielt an ISLÄNDER:
- es wurden die Unterlagen wir Arbeitsvertrag (war ein unbefristeter Vertrag), Kopie der Kündigung ( war Eigenkündigung, als Grund natürlich nicht der Gesundheitszustand oder ähnliches angegeben), Arbeitszeugnisse ( sehr gute sowohl Zwischen- als auch Endzeugnis, mit unendlichen "stets zu vollsten Zufriedenheit" u.s.w) und Gehaltsnachweise angefragt...
Ist es realistisch die Kausalität zwischen der Eigenkündigung (9 Monate nach dem Unfall) und dem Unfall nachzuweisen???
Kurzgeschichte: eine unbefristete Vollzeitstelle, 5 Jahre Betriebszugehörigkeit vor dem Unfall, zum Zeitpunkt des Unfalles Teilzeit in der Elternzeit; Zum Zeitpunkt der Kündigung wieder Vollzeit, da die Elternzeit beendet. Ausgezeichnete Zwischen- und Endzeugnis. Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zwar nur 20 km gewesen, für die einfache Fahrt brauchte ich aber zu den Kernzeiten ca 40 Minuten. Nach dem Unfall regelmäßige Krankengymnastik- und Psychotherapietermine im Wohnort + Betreuung 2 Kinder ( sowohl KiTa- als auch Schulkind) + Ehemann mit Arbeitszeiten von 9.30 bis 20.00 ( Einzelhandel).
Das sind die Fakten.... UND WAS JETZT?
Ohne Unfall würde ich nie meine unbefristete Vollzeitstelle in einem erfolgreichen Unternehmen kündigen, aber wie kann ich das beweisen?
VG

P.S. Ich habe einen sehr guten Lebenslauf... 2 Hochschulabschlüsse im Bereich, in dem ich gearbeitet habe, 3 Fremdsprachen und diverse Fortbindungen (alles nachweisbar)
 
Hallo arazu,

ich bin zwar nicht Isländer, aber mir fielen gleich mal ein paar Fragen ein.

Du hast nach Deinem Unfall 9 Monate in Vollzeit gearbeitet? Gab es in dieser Zeit erhebliche Einschränkungen Deiner Arbeitsausführung? Ich frage das deshalb, weil es die Grundlage bilden könnte für den Nachweis der Kausalität. Das zweite, was die gegnerische Versicherung anführen könnte, wäre, dass es ja eine anderweitige Arbeit für Dich in der Firma geben könnte, die Deinen Unfallfolgen gerecht wird. Das trifft natürlich nicht für alle Firmen zu. Kleine Firmen beispielsweise haben da wenig Möglichkeiten aufgrund der Zusammensetzung der Firma. Bei größeren Firmen sähe das allerdings anders aus.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär!
Ich hatte nach dem Unfall 8 Monate Teilzeit gearbeitet ( Teilzeit in Elternzeit) und quasi 2 Tage Vollzeit (Elternzeit war zu Ende):)
Es war zwar ein MU mit 50 MA, eine andere Tätigkeit wäre für mich auch eher unmöglich. Die Gründe der Kündigung lagen auch daran, dass ich noch nicht mal eine 0,75 Stelle mit meinen Krankengymnastik und anderen Therapieterminen in meinem Wohnort vereinbaren konnte... ich hatte zwar "nur" 20 km einfache Anfahrtsstrecke zu der Arbeitsstelle zu bewältigen, sie ist aber echt die "doofste" bei uns im Region (A40 community) gewesen. Ich brauchte ca 40-60 Minuten für die einfache Fahrt + 7 Stunden sitzen im Büro = 9-10 Stunden sitzen am Tag... ich konnte nicht mehr

...und ich hatte fast den kompletten Berichtswesen im Unternehmen abgedeckt, es gab keine "andere gleichwertige" Stelle im Unternehmen
 
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