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2.1.2 Blockfristen Rz. 7 - RZ 9

emmer

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Feb. 2020
Beiträge
1
Ich bin unsicher, schon länger krank und hänge juristisch zwischen Baum und Borke ob die Verursachung meiner Krankheit auf der Basis einer Berufserkrankung anerkannt wird oder nicht. Das zieht sich ungemein und liegt nicht in meiner Hand.
Das ist der Sachstand.
Ich will nicht nerven und habe lediglich eine Frage die sogenannten "Blockfristen" betreffend, da mich dieser Sachverhalt fast um den Verstand bringt.
Habe ich ein Recht darauf von der Krankenkasse zu erfahren, wie lange meine momentane Blockfrist mit der akuten Erkrankung noch läuft, so das ich abschätzen kann wenn die neue Blockfrist beginnt und ich mich mit diesem Wissen zur Not in meinen vorgezogenen Ruhestand retten kann, da ich schwerbehindert bin. Kann ich mich hierbei unter Umständen auf einen vorhandenen § aus dem SGB V den ich nicht kenne berufen?
Muss mir die Krankenkasse Auskunft geben ? und wie muss mein Anschreiben lauten. Kann mir jemand eine Zeile formulieren oder muss das, über einen Anwalt angefragt werden ? Ich bin zur Zeit aufgrund der zurück gelegten Länge des vorgenannten Sachverhalts nicht sonderlich stabil und möchte wenn es geht das ganze schriftlich anfragen da ein erneutes Druckgespräch bei meiner zuständigen Krankenkasse mir den letzten Nerv ziehen würde.
Ich weis nicht ob man das verstehen kann das durchgestandene kostet mich meine ganze Kraft.
Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße von Emmer
 
Hallo Emmer, willkommen im Forum.

Leider kann ich nicht 100%-ig rechtssicher beantworten, ob du das Recht auf Auskunft bei der KK hast.
Ich gehe aber davon aus, dass dies unter das Recht auf Informationsfreiheit fällt und dir deine KK erklären muss, wie es sich in deinem Fall mit den Blockfristen verhält.

Auf jeden Fall ist es m.A.n. prinzipiell richtig, wichtige Auskünfte schriftlich einzuholen.
Die Krankenkasse hat in diesem Fall möglicherweise keine „spontane Beratungspflicht“, d.h. sie muss in deinem Fall evtl. nicht von sich aus aufklären, welche Blockfristen bestehen und wann welche Blockfrist endet. Sie hat aber eine Beratungspflicht, wenn du nachfragst. Soweit ich weiß, dürfen diese Auskünfte sowieso nicht telefonisch gegeben werden (Datenschutz), sondern nur schriftlich oder persönlich.

Für Anfragen musst du keinen bestimmten Text benutzen, du kannst einfach schreiben, dass du um schriftliche Auskunft bittest, welche Blockfristen bei dir gelten und wie lange diese jeweils laufen.

Eine AU (von der die Blockfrist abhängt) muss der Krankenkasse immer gemeldet werden, sie muss ärztlich festgestellt sein.


Vielleicht kannst du deine Fragen auch anhand dieser https://www.vdek.com/vertragspartne...emeinsame_verlautbarung_48_SGB_V_20120905.pdf
Übersicht erklären, ich finde, dass die verschiedenen Möglichkeiten dort gut erklärt sind bzw gut in den Bildern dargestellt sind.
Vielleicht hast du nach dem Lesen der Modelle konkrete Fragen, die du hier noch dazu stellen willst.

§ 48 SGB V ist die Rechtsgrundlage zur Krankengeldzahlung und somit zu den Blockfristen, den findest du hier: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html

LG

P.S. Es wird in verschiedenen Foren verschieden gehandhabt, hier im Forum sind Hallo und Gruß meist üblich.
Die User sind fast alle selber Betroffene, die sich gegenseitig unterstützen,
 
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