emmer
Neues Mitglied
Ich bin unsicher, schon länger krank und hänge juristisch zwischen Baum und Borke ob die Verursachung meiner Krankheit auf der Basis einer Berufserkrankung anerkannt wird oder nicht. Das zieht sich ungemein und liegt nicht in meiner Hand.
Das ist der Sachstand.
Ich will nicht nerven und habe lediglich eine Frage die sogenannten "Blockfristen" betreffend, da mich dieser Sachverhalt fast um den Verstand bringt.
Habe ich ein Recht darauf von der Krankenkasse zu erfahren, wie lange meine momentane Blockfrist mit der akuten Erkrankung noch läuft, so das ich abschätzen kann wenn die neue Blockfrist beginnt und ich mich mit diesem Wissen zur Not in meinen vorgezogenen Ruhestand retten kann, da ich schwerbehindert bin. Kann ich mich hierbei unter Umständen auf einen vorhandenen § aus dem SGB V den ich nicht kenne berufen?
Muss mir die Krankenkasse Auskunft geben ? und wie muss mein Anschreiben lauten. Kann mir jemand eine Zeile formulieren oder muss das, über einen Anwalt angefragt werden ? Ich bin zur Zeit aufgrund der zurück gelegten Länge des vorgenannten Sachverhalts nicht sonderlich stabil und möchte wenn es geht das ganze schriftlich anfragen da ein erneutes Druckgespräch bei meiner zuständigen Krankenkasse mir den letzten Nerv ziehen würde.
Ich weis nicht ob man das verstehen kann das durchgestandene kostet mich meine ganze Kraft.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße von Emmer
Das ist der Sachstand.
Ich will nicht nerven und habe lediglich eine Frage die sogenannten "Blockfristen" betreffend, da mich dieser Sachverhalt fast um den Verstand bringt.
Habe ich ein Recht darauf von der Krankenkasse zu erfahren, wie lange meine momentane Blockfrist mit der akuten Erkrankung noch läuft, so das ich abschätzen kann wenn die neue Blockfrist beginnt und ich mich mit diesem Wissen zur Not in meinen vorgezogenen Ruhestand retten kann, da ich schwerbehindert bin. Kann ich mich hierbei unter Umständen auf einen vorhandenen § aus dem SGB V den ich nicht kenne berufen?
Muss mir die Krankenkasse Auskunft geben ? und wie muss mein Anschreiben lauten. Kann mir jemand eine Zeile formulieren oder muss das, über einen Anwalt angefragt werden ? Ich bin zur Zeit aufgrund der zurück gelegten Länge des vorgenannten Sachverhalts nicht sonderlich stabil und möchte wenn es geht das ganze schriftlich anfragen da ein erneutes Druckgespräch bei meiner zuständigen Krankenkasse mir den letzten Nerv ziehen würde.
Ich weis nicht ob man das verstehen kann das durchgestandene kostet mich meine ganze Kraft.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße von Emmer