Christiane17
Erfahrenes Mitglied
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- 29 März 2016
- Beiträge
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Hallo beiself,
ich habe mal nachgelesen.... Offensichtlich kann eine Berufung auch nicht zugelassen werden, wenn diese keinen grundsaetzlichen Charakter hat bzw. es keinen vergleichbaren Sachverhalt gibt, in dem anders entschieden wurde.
http://www.raklose.com/html/sozialgerichtsverfahren.html
Klingt also durchaus schwierig. Kannst ja nochmal nachlesen.
LG Christiane
ich habe mal nachgelesen.... Offensichtlich kann eine Berufung auch nicht zugelassen werden, wenn diese keinen grundsaetzlichen Charakter hat bzw. es keinen vergleichbaren Sachverhalt gibt, in dem anders entschieden wurde.
http://www.raklose.com/html/sozialgerichtsverfahren.html
Klingt also durchaus schwierig. Kannst ja nochmal nachlesen.
LG Christiane