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17.600 € Vorschuss für Gutachten Erwerbsschaden (Beamter) für rund 3 Jahre angemessen?

Lindgren

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2013
Beiträge
359
Ort
Niedersachsen
Hallo @All,

in meinem Klageverfahren, das seit 30.12.2014 immer noch in der ersten Instanz läuft (Verdienstausfall Beamtengehalt/unfallbedingte Versetzung in den Ruhestand, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weitere Schäden), wurde für die Ermittlung des Verdienstschadens ab 10.2013 bis 12.2017 durch das Gericht ein Gutachter (rund 450 km entfernt) beauftragt, der für das Gutachten voraussichtliche Kosten von 7.500 € genannt hatte (noch vor Inkrafttreten des neuen JVEG, also alte Kostensätze).

Das Gericht setzte 8.000 € Vorschuss fest und: Der Gutachter möge sofort mitteilen und weitere Entscheidung abwarten, wenn abzusehen sei, dass sein Aufwand genau 20 % des Vorschusses übersteigt.

Der Gutachter forderte weitere 9.600 €, nachdem er den ersten Vorschuss aufgebraucht hatte. Aufforderung des Gerichts an mich: zahlen bis zum .... - ich habe bisher nicht gezahlt.

Vllt kann jemand von euch etwas zu meinen Fragen sagen:

Darf das Berechnen eines Verdienstaufallschadens für lediglich rund 3 Jahre tatsächlich 17.600 € kosten (wobei ja keineswegs sicher ist, dass er es dafür abliefert; er hat u. a. 27 Seiten Nachfragen ans Gericht gestellt, die ihm durch das Gericht wegen "ohne Akten nicht möglich" nicht beantwortet wurden)?
Gibt es eine Möglichkeit, seine Abrechnung prüfen zu lassen?
Und könnte ich - ggf. nach Ende des Verfahrens - ggf dagegen vorgehen?
Wie weit ist das Gericht verpflichtet, das gutachterliche Verfahren zu "leiten"?

Vielen Dank.
 
Darf das Berechnen eines Verdienstaufallschadens für lediglich rund 3 Jahre tatsächlich 17.600 € kosten

Hallo Lindgren,

dafür ist es wichtig den SVS (Stundenverrechnungssatz) des Gutachters zu kennen und zur weiteren Prüfung seinen Kostenauszug zu haben!

17.600 Euro halte ich erstmal für total unrealistisch und dieser GA soll mal seinen SVS - Aufwendungen etc. nachweisen! Und dies ad hoc!

Am besten "überfallartig" mit Akteneinsicht!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo @Lindgren,

ich habe folgendes dazu gefunden:

Bearbeitungsdauer und Kosten eines Verdienstausfallgutachtens​

Die Bearbeitungsdauer ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Wesentlich beeinflusst wird sie durch Art und Besonderheit des vorliegenden Schadensereignisses. Überwiegend beträgt die Dauer der Erstellung eines Verdienstausfallgutachtens weniger als 4 Wochen. Aufwand und Kosten für ein Verdienstausfallgutachten sind ebenso an diese Faktoren geknüpft. Die Erstellung von Testaten kann je nach Art zu einem vorher vereinbarten Festhonorar erfolgen. Gutachten werden nach tatsächlich zu leistendem Aufwand auf der Basis der aktuellen freien Honorarsätze berechnet. Die Honorarsätze betragen je nach Schwierigkeitsgrad und Unternehmensgröße i.d.R. 1.200 bis 1.800 Euro pro 8h-Tag.


Letztlich muß der Gutachter nach der Erstellung des Gutachtens seine Stunden belegen und dem Gericht per Rechnung vorlegen.
Es ist schwierig zu beurteilen, ob die Höhe angemessen ist. Ich halte die Summe durchaus für möglich.
Die Kosten mußt Du jetzt vorstrecken, aber bei Verurteilung werden sie von der Gegenseite getragen.

Eine Akteneinsicht bringt in diesem Fall wenig, weil die bei Gericht erfolgen müßte und im Zivilverfahren generell alle Schriftsätze und Unterlagen jeweils an beide Seiten gehen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Herzlichen Dank, ihr Beiden.

@Kasandra: Was sind SVS - Aufwendungen?

Ein paar Infos zum Sachstand und meinen Gedanken:

Eigentlich wünscht das Gericht eine Einigung (die Haftung dem Grund nach steht demnach fest, wobei das Gericht auch zu meinem Feststellungsantrag noch keine Entscheidung getroffen hat). Die HPV hat allerdings noch keinerlei Zeichen der Bereitschaft gegeben.

Ich soll mir überlegen, welcher Betrag der HPV vorgeschlagen werden soll, und fühle mich damit überfordert. Ich klage auf monatlichen Ausgleich und will eigentlich keine Einigung, da weitere Gesundheitsfolgen wahrscheinlich sind.

Müsste es nicht so sein, dass die HPV mir einen Vorschlag macht, und wir dann "verhandeln"?

Im Fall der Einigung würden meine Auslagen einsch. Gutachterkosten wohl in dem Betrag abgegolten sein. (Und wohl auch die Verzinsung seit 2013 - ein guter 5stelliger Betrag.)

Habt ein schönes Wochenende.
LG
Lindgren
 
hallo Lindgren,

da sonst keine antworten darauf eingehen, eine etwas andere ansicht von mir:

es können in bestimmten fällen sicher hohe kosten anfallen. allerdings ist hier auch zu bedenken, dass der aufwand dadurch schon gering gehalten wird, dass bei beamten der weg in weiten teilen vorgezeichnet und die künftigen einkommen in richtlinien etc vorgegeben und leicht(er) nachvollziehbar sind, als das in vielen anderen beruflichen wegen der fall ist. eine tiefergehende recherche dazu dürfte sich jdf lohnen um dann zu prüfen, ob es (rechts)mittel dagegen gibt.
es sind auch nicht die üblichen marktpreise anzusetzen, dafür gibt es das JVEG!

dass bei beleidigten richtern - wenn es nicht nach ihren kopf und vorstellungen geht oder sie der gegenseite das spiel so leicht wie möglich machen wollen - die kostenkeule kommt, ist nicht dein privileg, das läuft bei mir nicht anders.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

so sehe ich das auch. Ich war auch der Meinung, dass richterliches Ermessen genügt, um eine Entscheidung über die Schadenshöhe zu treffen.

Ob der Gutachter überhaupt ein Gutachten über einen beamtenrechtlichen Verdienstausfall verfassen darf?

Beste Grüße
Lindgren

Er ist öff. bestellter Gutachter für
1300Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden
Aufgabe des Sachverständigen ist die Ermittlung von Schäden, die aufgrund einer (teilweisen oder völligen) Betriebsunterbrechung eintreten oder eingetreten sind. Ein Unterbrechungsschaden umfasst den entgehenden Betriebsgewinn und den Aufwand für fortlaufende Kosten in dem vom Schaden betroffenen Betrieb sowie die zur Minderung eines solchen Schadens aufgewandten Mehrkosten.
 
Hallo Lindgren

Ich vermute, einen bestellten Sachverständigen für Verdienstausfallschäden Beamter wird es nicht geben.
Hast du das mal recherchiert?
Der Verdienstausfall Beamter dürfte i.d.R. doch relativ einfach zu berechnen sein. Meinst du nicht, du könntest das grob selber tun? -> Um so einen Anhaltspunkt zu haben.
Auch über evtl. berufl. Rechtsschutz deiner Berufsgruppe oder ehemals PR o.ä. würde ich das rauszufinden versuchen, vielleicht erbarmt sich jemand, das grob auszurechnen.

LG
 
richterliches ermessen wird zwar nicht genügen, @Lindgren - GA sind das mass aller dinge, wenn es nicht mit anderen mitteln zu bewerkstelligen ist. aber gerade im bea-bereich ist es so durchreguliert (theoretisch zumindest), dass n.m.A. eine regelanfrage an die besoldungsstelle und ggf dienststelle hier auskunft genug sein sollten. "Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden" dürfte allerdings weit weg davon und völlig fehl am platz sein. gibt es über ihn irgendwelche auskünfte? HRG-auszüge, www-info etc pp, um zu begründen, dass er dafür ungeeignet ist? wie soll er denn - ohne auch wiederum bei o.g. stellen nachzufragen - den verlauf beurteilen und ermitteln können? ganz schön schräg.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden,

vielen Dank.

Der Bruttoschaden eines Beamten ist völlig problemlos auszurechnen, wenn - wie ich - in den Ruhestand versetzt. Auf jeder Abrechnung stehen das Brutto, das während des Dienstes gezahlt worden wäre, und Brutto und Netto im Ruhestand.

Bei Beamten gibt es keine Sozialabgaben und in meinem Fall nicht mal ersparte Kosten.

Da ich den Schadensersatz als Beamter selbst versteuern muss, halte ich Ersatz des Bruttoschadens auch für richtig und habe die Beträge geltend gemacht. Ich war davon ausgegangen (naiv :rolleyes:), dass schnell entschieden werden würde und ich dann laufend für die Steuerzahlungen sorgen werde.

Jetzt sind Jahre verstrichen und ein ziemlicher Nachzahlungsbetrag aufgelaufen, den ich bei Zahlung versteuern muss.

Bei der laufenden Schadensersatzzahlung ergäbe sich nur dann ein unzulässiger Steuervorteil, wenn ich "schadensbedingt weitergehende steuerliche Vorteile erlangt" hätte. Der Gutachter hat sich deshalb intensiv bemüht, einen solchen durch seine bisherige Tätigkeit zu finden (um damit die Notwendigkeit des Gutachtens zu begründen), und war erfolglos.

LG
Lindgren

"Bei der Ermittlung des Verdienstausfalls nach der modifizierten Bruttolohnmethode können die steuerlichen Vor- und Nachteile des Geschädigten, der zwar einerseits aufgrund seiner unfallbedingten Einkommensverluste ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und damit eine geringere Steuerlast hat, andererseits aber auch die Schadensersatzleistungen für die Einkommensverluste als Einkommen versteuern muss, gegeneinander aufgehoben werden, so dass diese Beiträge nicht im Einzelnen errechnet werden müssen. Diese vereinfachte Handhabung findet ihre Grenze, wenn der Geschädigte schadensbedingt weitergehende steuerliche Vorteile erlangt. Insofern sind Steuervorteile grundsätzlich schadensmindernd anzurechnen , soweit nicht der Zweck der Steuervergünstigung einer solchen Entlastung des Schädigers entgegensteht. Zu den anrechenbaren Steuerersparnissen gehören vor allem diejenigen, die eintreten, wenn der Geschädigte Leistungen aus einer Sozialversicherung erhält, die gemäß § 3 EStG steuerfrei sind. Nur so kann erreicht werden, dass der Geschädigte im Ergebnis nicht mehr erhält, als er ohne das Schadensereignis erhalten hätte."
 
Hallo Lindgren

Ich verstehe (so einigermaßen).
Danke für die Aufklärung.

LG
 
Ich habe noch mal eine Anschluss Frage zur Berechnung:
muss der infolge des Verdienstausfallschadens entstandene Betrag denn nicht in einem weiteren Schritt mit dem Pensionsbetrag ( wenn es zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen der entsprechenden Dienstunfähigkeit gekommen ist ) gegengerechnet werden, dann es gibt doch derartige Bestimmungen, Stichwort: festgelegte bestimmte Pensionshöhe die nicht überschritten werden darf, ggfs mit Abzug bei weiteren "Einnahmen", als solcher würde der Verdienstausfallschadens Betrag doch eingeordnet mit entsprechender Anzeigepflicht .
Hat jemand hier konkrete Erfahrungen oder Kenntnisse dazu danke vorab.
 
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