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14 Operationen am rechten Kniegelenk

Stalli0410

Nutzer
Registriert seit
6 Feb. 2008
Beiträge
1
Hallo zusammen,
ich wurde bisher 14-mal am rechten Kniegelenk operiert. Der eigentliche Operationsgrund war ein Riss des vorderen Kreuzbandes.
Leider wurde nicht nur das Kreuzband repariert sondern auch Keime in meinem Knie platziert. Diese mussten durch viele Spülungen, einlegen von Septopalketten und schließlich durch entfernen der Interferenzschraube des Kreuzbandimplantates bekämpft werden das allein waren nur 12 Operationen. Hinzu kam die Entfernung eines Ganglions an der Patella Sehne. Vor 4 Wochen schließlich wurden mir 50 % des Innenmensikuses entfernt. Ach das Implantat ist übrigens gelockert und teilweise angerissen d.h. das Gelenk ist stabil wie vor 3 Jahren, nämlich gar nicht. Damit ich am Tag über die Runde komme muss ich 3-mal täglich Ibuprofen 800 einnehmen an schlechten Tagen gesellt sich noch Tramal hinzu.

Jetzt haben Gutachter meiner Unfallversicherung eine Schädigung von 2/10 an meinem rechten Bein festgestellt.
Da das Bein mit 70% taxiert ist, komme ich auf 14 %.

Ich halte diese Einschätzung für ungerecht, da ich meinen Beruf aufgeben musste, nur mit Tabletten laufen kann und auch so der Alltag wie Treppen steigen mit den Kindern spielen etc. mir schwer fällt.

Hat irgendwer auch solche ungerechten Erfahrungen gemacht?
Was kann ich tun?
 
In welcher Stadt bist Du denn operiert worde
 
Hallo Stalli,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Die Beurteilung der PUV ist an sich nicht so schlecht, weil sie nicht die Anzahl der Operationen, sondern die vorhandene Invalidität zum Begutachtungszeitpunkt einschätzt. Wenn Du Unsauberkeit bezüglich der Keime vermutest, dann müßtest Du das Krankenhaus zur Verantwortung ziehen. Sprich mit einem Arzt Deines Vertrauens bezüglich der Einstufung der PUV.

Gruß von der Seenixe
 
Ja, schlimm

Die PuV zahlt nach dem festgestelltem GdB. Meines Erachtens sind 14% nicht berauschend dafür.

Du hast spätestens bis vor Ablauf von 3 Jahrem ab dem Unfall Anspruch auf Nachbegutachtung oder Beibringung
eines eigenen Gutachtens, es sei denn Du hast bereits die Angelegenheit mit einer Abfindungserklärung beendet.
Nach Ablauf von 3 Jahren kannst du aber generell nichts mehr machen.

viele Grüsse

burning
 
Hallo Burning,
die PUV hat mit der GdB überhaupt nichts zu tun. Die PUV bewertet einzig nach der Gliedertaxe und den dafür aufgestellten Bewertungsmaßstäben. Auch Deine anderen Sachen stimmen überhaupt nicht. Die Frist richtet sich allein nach den AUB. Diese regeln die Fristen. Meist ist es eine 3 -Jahresfrist, aber nicht immer. Abfindungserklärungen gibt es in der Haftpflichtversicherung. Und wenn dies die Begutachtung zum Schluß der vereinbarten Frist nach AUB war, dann gibt es noch die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Bewertung durch die PUV. Dies ist mind. 6 Monate lang ab Rechtsmittelbelehrung möglich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Stalli,

also nur mal zum Vergleich: Mir wurde 1/4 Beinwert nach Tibiakopffraktur und Knie-Infekt bewertet. Im Nachhinein betrachtet ist das eigendlich auch nicht viel, zumal man ja nie wirklich weiß, ob die Keime im Gelenk oder Knochen wieder aufflackern und außerdem sind ja alle Strukturen im Knie durch die Bakterien und die Spülungen zerstört! (Bakterien zerfressen diese regelrecht!) In Zukunft wird Dir also eine TEP nicht erspart bleiben und damit auch weitere OPs. Ich weiß zwar, dass die Zukunft nicht mitgewertet wird, aber deshalb würde ich an Deiner Stelle versuchen, mich nicht entgültig abfinden zu lassen...

VG Santafee
 
@ seenixe

ja, natürlich geht es nach Gliedertaxe der AUB u. nicht nach allgemeinem GdB. Das wort Gliedertaxe war mir gerade nimmer präsent.
Aber Abfindungserklärungen gibt es ebenso in der PUV, denn z. B. meine eigene PUV wollte sich mit mir vergleichen/ Abfinden u. hätte es gerne gesehen, dass ich deren Wisch auch unterzeichnet hätte.

Gruss, burning
 
Hallo Stalli,

ich hatte eine VKB- und Außenbandruptur im Jahr 1985. Nach zwei Op's ist das Knie aufgrund einer Fehlplazierung des Bohrkanals instabil geblieben. Die Außenbandplastik hat nicht gehalten. Bis 2001 hatte ich 20 % und danach 25 %. Möglicherweise ist diese niedrige Einstufung bei Dir nicht gerechtfertigt. Versuche doch beim nächsten mal zu einem Gutachter zu gehen, der nicht von Deiner Unfallversicherung ist. Gehe auch nicht zu einem niedergelassenen Arzt sondern in ein Krankenhaus. Nach meiner Erfahrung sind die ein wenig unabhängiger.

Über das Infektionsrisiko bist Du vor der OP aufgeklärt worden. Das gehört einfach zum allgemeinen OP-Risiko und kann nun mal leider passieren. Hast daher wohl keine Handhabe gegen das Krankenhaus.

Ich habe schriftlich festgehalten welche Einschränkungen ich habe und gehe diese Liste mir dem Gutachter durch - sonst vergesse ich die Hälfte. Damit die Ärzte meine Schmerzen verstehen benutze ich die Schmerzskala: http://www.schmerzskala.de/schmerzskala.html

Meine Lieblingsnichte (Tierarzthelferin) hat mal den Spruch gebracht: "Wärst Du ein Hund und würdest mit solchen Verletzungen in unserer Praxis auftauchen; wir hätten Dich schon längst eingeschläfert. Können wir aber mit Dir nicht machen, Du müsstest in eine Großtierpraxis". Bin weiblich und 1,83 cm groß.

Habe diesen Spruch noch nicht an einem Arzt probiert, könnte mir aber vorstellen, dass die dann doch ins grübeln kommen.

LG Petra
 
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