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14 Jahre klagen gegen BG und SG

michael/Rolf

Nutzer
Registriert seit
3 Mai 2008
Beiträge
3
Ich schreibe im Namen meines Bruders, der im März 1994 einen Arbeitsun-fall hatte. Hier ist ihm auf der Baustelle eine große Gasflasche auf den rechten Unterarm gefallen.
Nun ein chronologischer Verlauf:

03.1994 1. Operation
08.1994 2. Operation
1994 Klage auf Verletztenrente (mit Hilfe eines RA für Sozialrecht) beim SG Düsseldorf gegen die BG Wuppertal, da von der BG die 2. Operation nicht als Unfallfolge anerkannt wurde
Arbeitsunfähig wg. des Unfalls bis einschl. 01.1995
Es erfolgt Begutachtung i.A. des SG durch Dr. Ludolph weil BG Unfallrente ablehnt.
Klage vor SG verloren und anschließend Berufung vor dem LSG Düsseldorf ebenfalls in 1999 verloren. Während dem gesamten Zeitraum war mein Bruder nie beschwerde- frei und wurde zwischendurch immer wieder ärztlich behandelt.

01.2001 3. Operation
Sachverhalt wurde nun von mir erneut vor das SG Düsseldorf zur Klage eingereicht. SG Düsseldorf lehnt Klage mit Begründung des Urteils des LSG aus 1999 ab.
Nach Widerklage vor dem LSG Essen anerkennt die BG in einem Vergleich die 3. Operation als Unfallfolge aus 1994 an (absolut suspekt für mich; wieso nicht die 2. Operation).
BG wird vom LSG auferlegt neu zu bescheiden.

2004 Gutachten durch Dr. Büllow i.A. der BG ; Ergebnis 10 % MdE
2005 Privatgutachten Dr. Schmidt; Ergebnis 30 % MdE
2005 BG bescheidet negativ
2006 Gutachten durch Dr. Schumann i.A. des SG; Ergebnis 20 % MdE
2007 Gutachten durch Dr. Witthaut i.A. des SG; Ergebnis 10 % MdE
(offensichtlich war dem SG die MdE i.H.v. 20 % zu hoch)
Klage vor dem SG Düsseldorf verloren, weil Richter E. nur den "negativen" Gutachtern folgt.

2008 Widerklage vor dem LSG Essen.
LSG Essen teilt im Vorfeld mit, dass es dem Urteil des SG Düsseldorf folgen wird, aber wenn 1.500 € Gebühren gezahlt werden, dann könne noch einmal der Gutachter Dr. Schmidt ( der in einem Privatgutachten eine MdE i.H.v.30 % festgestellt hat) ein Gutachten erstellen.
Erneute Begutachtung durch Dr. Schmidt Ergebnis: 30 % MdE

Nun hat das LSG Essen Dr. Hierholzer aus Köln beauftragt ein erneutes Gutachten zu erstellen, bei dem mein Bruder auch in der vorigen Woche war.

Jetzt "stoße" ich hier zum ersten Mal auf dieses Forum und stelle zu meinem Entsetzen fest, dass Dr. Hierholzer als "BG-freundlich" eingestuft wird.

Kann mir/uns jemand einen Tip geben, wie mein Bruder sich nun verhalten soll?
Hat er die Möglichkeit im Nachinein den Gutachter abzulehnen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo michael/rolf,

zunächst einmal grundsätzlich zu deiner Frage
Hat er die Möglichkeit im Nachinein den Gutachter abzulehnen?

Ja, z.B. wegen Befangenheit, aber bitte freut euch nicht zu früh... Sofern nicht im Vorfeld der Begutachtung gewichtige Gründe zur Ablehnung wegen Befangenheit geltend gemacht wurden, kann ggf. eine Ablehnung wegen Befangenheit gerechtfertigt sein, sofern sich diese Ablehnungsgründe erst aus den Inhalten des erstatteten Gutachtens ergeben.

Ergo: nachdem ihr im Vorfeld nicht gegen den Gutachter vorgegangen seid, bleibt euch nichts anderes übrig, als nach Eingang des Gutachtens dieses komplett auseinanderzunehmen und sowohl auf inhaltliche Fehler als auch mögliche Befangenheitsgründe des Gutachters auseinanderzunehmen / überprüfen zu lassen.

Solltet ihr Befangenheitsgründe entdecken, könnt ihr diese dem Gericht vortragen und den Gutachter wegen Befangenheit ablehnen.

Hier aber der Wermutstropfen: (erfolgreiche) Ablehnungen wegen Befangenheit sind in dieser Republik äußerst selten, beim LSG Essen vermute ich aufgrund der Erfahrungen der Forumsteilnehmer sogar unterdurchschnittliche Erfolgschancen.

Inwieweit das LSG aufgrund inhaltlicher Mängel davon überzeugt werden kann, dass der Gutachter nicht objektiv ist und somit ein neues Gutachten beauftragt: keine Ahnung!

Habt ihr denn einen juristischen Beistand, der neben dem Sozialrecht auch Ahnung vom Medizinrecht hat? Ggf. kann er euch weitere Schritte benennen.

Ach so, Dr. Hierholzer ist übrigens Beratungsarzt der DGUV, Landesverband West, nachzulesen hier. Inwieweit diese Beratungsärztliche Tätigkeit eine Befangenheit rechtfertigt, ist mir unbekannt, aber hierzu kann ggf. euer Rechtsbeistand näheres ausführen.

Gruß
Joker

P.S. du schreibst im Rahmen des Klagevefahrens gegen die BG des häufigeren vom LG (=Landgericht) anstelle des tatsächlich zuständigen SG (= Sozialgericht). Um andere User nicht zu verwirren, habe ich mir erlaubt die von dir verwendeten Kürzel von LG in SG umzuwandeln
 
Hallo Joker,

zunächst vielen Dank für die Korrektur (liegt wohl an der Uhrzeit) und die schnelle Antwort.

Nein wir verfügen leider über keinen juristischen Beistand.
Aber gerade weil ich widersprüchliche Aussagen in den ärztlichen Gutachten, die von der Gegenseite in Auftrag gegeben wurden, aufgedeckt habe, konnte ich das Verfahren für meinen Bruder in 2001 wieder neu aufrollen.

Nun, dann warten wir das Gutachten von Dr. Hierholzer mal ab.
 
Hallo michael/rolf,

herzlichen Glückwunsch, dass du das Verfahren noch mal neu aufrollen konntest, das schafft nicht jeder!

Was mir übrigens gerade noch aufgefallen ist: unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de findet sich eine Liste von Sachverständigen, die für nordrhein-westfälischen SG und LSG zugelassen sind. Inwieweit diese Liste abschließend ist, weiss ich leider nicht.

Dennoch: Dr. Hierholzer findet sich nicht auf dieser Liste wieder. Sofern du jemand kennst, der mit der Sozialgerichtsbarkeit in NRW vertraut ist, lohnt sich ggf. die Frage, welche Bedeutung es hat, dass Dr. Hierholzer nicht in der Liste steht.

Gruß
Joker
 
Hallo Natascha,

vielen Dank für die Informationen.

Ich werde das Forum auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, zumal Dr. Hierholzer bis zum 08.05.2008 das Gutachten erstellt haben muss (so die Vorgabe des LSG Essen).

Viele Grüße
 
Hallo zusammen. Ich bin neu hier und habe ärger mit der bg und finde es ebenfalls schade das dass Ende offen geblieben ist. Weil zufällig ist mein Gutachter auch der dr. Witthaut der hier oben im text beschrieben wurde. Er hat auch gegen mich gesprochen . Kann mir jemand sagen wie man das Gutachten was im Auftrag des SG Gerichtes angefertigt wurde anfechtet Meine RA ist nicht die beste und ich muss fast alles selbst machen.

Vielen dank schon mal
 
hallo fallvomdach,

auf jeden Fall schreib dem Gericht, dass du dem Gutachten widersprichst und deiner BG und zwar so schnell wie möglich. Sollte dein Anwalt es nicht machen wollen oder hinauszögern, mache es selbst.

Was ich weiß, kannst du 3 Monate nach der Zustellung des Gutachtens an dich bzw. deinem RA gegen den Gutachter Strafanzeige/Strafantrag stellen. Davon würde ich Gebrauch machen.

Du solltest dir auch überlegen, was du mit deinem Anwalt machst.

Viel Glück.
 
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