Hallo Klaus,
vielleicht hilft Dir diese Definition:
Gonarthrose
Eine Kniegelenksarthrose kann die Folge eines Traumas oder einer berufsbedingten Me- niskopathie sein (BK 2102).
Die Bewertung über die eventuelle Verursachung einer Gonarthrose durch das Heben und Tragen schwerer Lasten ist zur Zeit ausgesetzt und ruht.
Laut Bundesarbeitsblatt vom 01.10.2005 wird als neue Berufskrankheit empfohlen: Gon- arthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer ku- mulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mind. 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt 1 Stunde/Schicht. Überdurchschnittlich be- lastende Tätigkeiten im Knien, Hocken, im Fersensitz, bei kriechenden Tätigkeiten oder im Knien mit durch die Hände abgestütztem Oberkörper sind insbesondere zu finden beim Fliesenleger, Bodenleger, Teppichleger, Parkettleger, Natur- und Kunststeinleger, Estrich- leger, Pflasterer, Dachdecker, Installateur, Maler, Betonbauer, Bergmann im untertägigen Bergbau mit Tätigkeiten, die Arbeiten im Knien, Hocken, im Kriechen oder im Fersen- sitz erzwingen, ferner beim Schweißer, Schiffbauer, Werkschlosser, Gärtner, Rangierer. Das Ausmaß der beruflichen Einwirkung muß durch den technischen Aufsichtsdienst der BG ermittelt werden. Vermehrte Druckbelastungen erhöhen das relative Arthroserisiko (auf 1,9 - 13), ferner kommt es bei bestimmten exponierten Gruppen zu einer Vorverlegung von degenerativen Kniegelenksbefunden um 15 - 20 Jahre.
Die beruflich und außerberuflich erworbenen Gonarthrosen unterscheiden sich im klini- schen Erscheinungsbild nicht. Neben der entsprechenden Belastung werden als diagnos- tische Kriterien vorausgesetzt: Chronische Kniegelenksbeschwerden, Funktionsstörungen
(eingeschränkte Streckung und Beugung), röntgenologische Gonarthrose mind. Grad 2 (nach Kellgren) mit definitiven Osteophyten und zumindest möglicher Verschmälerung des Kniegelenkspaltes. Die Anerkennung einer einseitigen Gonarthrose setzt eine damit vereinbare Tätigkeitsbeschreibung voraus. Eine Adipositas erhöht das Risiko der Entste- hung einer Gonarthrose (relatives Risiko 8,1), bei gleichzeitig kniender Tätigkeit ergibt sich ein multiplikatives Risiko, bei gesicherter beruflicher Belastung und Adipositas ist die Gonarthrose als Berufskrankheit anzuerkennen. Konkurrierende bzw. gleichzeitig wirkende Faktoren sind Patella alta als präarthrotische Deformität, posttraumatische Inkongruenz- störung (relatives Risiko 2,9), Osteochondrosis dissecans, chronische Polyarthritis, Zustand nach Meniskusresektion (relatives Risiko 7,0 - 9,7), Kreuzbandinsuffizienz (relatives Risiko 9,6), positive Familienanamnese für arthrotische Veränderungen (relatives Risiko 2,3), eine ärztliche Einzelfallprüfung zur Abschätzung der wesentlichen Teilursache ist jeweils erfor- derlich.
In der Regel erfolgt keine Anerkennung als BK bei außerberuflicher Meniskusresektion oder Kreuzbandruptur. Nicht als Berufskrankheit empfohlen werden die Chondropathia und die Chondromalazia patellae.
Meniskopathie
Nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurch- schnittlich belastenden Tätigkeiten kann ein Meniskusschaden als Berufskrankheit an- erkannt werden (BK 2102). Eine überdurchschnittliche Belastung der Kniegelenke gilt für Dauerzwangshaltungen, insbesondere bei Belastungen durch Hocken oder Knien bei gleichzeitiger Kraftaufwendung oder durch häufig wiederkehrende erhebliche Bewegungs- beanspruchung, insbesondere beim Laufen oder Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf grob unebener Unterlage. Mit einer überdurchschnittlichen Belastung der Kniegelenke muß z. B. im Bergbau unter Tage, bei Ofenmaurern, bei Fliesen- oder Par- kettlegern, bei Rangierarbeitern, bei Berufssportlern und bei Tätigkeiten unter besonders beengten Raumverhältnissen gerechnet werden. Eine Gonarthrose ist als Krankheitsfolge möglich.