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13.000 h Belastung

@ slahan

Meinen Antrag hatte ich gestellt, da wusste ich noch gar nichts von dieser 13000 h Reglung, das habe ich erst mit der Ablehnung mitgeteilt bekommen, daraufhin habe ich den Widerspruch eingelegt, weil wie schon geschrieben, der RA und ich der Auffassung sind 6-7 h
Dauerbelastung sollten anders bewertet werden.
Damals war ich im Kupferschiefer-Bergbau tätig.
was für eine dazugehörige Veröffentlichung meinst du ?

Klaus
 
Hallo, schau einmal bitte im Internet unter IFA Report 2/2012 DGUV Publikation. Dort wurden Messwerte veröffentlicht. Der Bergbau ist glaube ich nicht dabei. Vergleiche aber einmal eventuell andere Berufe mit deinen Tätigkeiten.
Die 13.000 Stunden sind wichtig. Deshalb beim Gespräch aufpassen und lass dir das Gesprächsprotokoll zur Gegenzeichnung zuschicken. Die BG macht das eher ungern, wenn du aber darauf bestehst mit deinem RA, dann haben die keine Chance. Wenn du spezielle Fragen hast, schicke mir einfach eine private Nachricht. Gruß
 
Hallo
So, nun habe ich wieder die Möglichkeit zu antworten. Wie schon geschrieben,sollte ein Gespräch mit der BG stattfinden, hat es auch. Zuerst wollte der Mitarbeiter der BG die Anwesenheit eines Beistandes nicht nicht akzeptieren, mußte aber doch einlenken, weil sonst hätte er gleich wieder gehen können. Nach einigen hin und her kamen wir auf die von mir beanstandete Berechnung der kniebelastenten Tätigkeiten während meiner Tätigkeit als Bergmann. Es stellte sich sehr schnell heraus, das dieser Mensch absolut keine Ahnung vom Kupferschiefer-Bergbau und den damaligen Arbeitsbedingungen hatte.
Wie auch, den Beruf gibt es seit der Wende nicht mehr.
Nach mehreren arroganten Antworten seinerseits beendete ich das " Gespräch" und forderte ihn auf zu gehen.
Jetzt warte ich auf die Ablehnung meines Widerspruches um weitere Schritte einzuleiten ( SG ). Mein behandelnder Arzt und ich sind nach wie vor der Meinung, das eine tägliche Dauerbelastung von 5-6 Stunden anders zu bewerten seien als nur ab und zu mal eine Kniebelastende Tätigkeit.

Klaus
 
Hallo Klaus,

vielleicht hilft Dir diese Definition:

Gonarthrose
Eine Kniegelenksarthrose kann die Folge eines Traumas oder einer berufsbedingten Me- niskopathie sein (BK 2102).
Die Bewertung über die eventuelle Verursachung einer Gonarthrose durch das Heben und Tragen schwerer Lasten ist zur Zeit ausgesetzt und ruht.
Laut Bundesarbeitsblatt vom 01.10.2005 wird als neue Berufskrankheit empfohlen: Gon- arthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer ku- mulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mind. 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt 1 Stunde/Schicht. Überdurchschnittlich be- lastende Tätigkeiten im Knien, Hocken, im Fersensitz, bei kriechenden Tätigkeiten oder im Knien mit durch die Hände abgestütztem Oberkörper sind insbesondere zu finden beim Fliesenleger, Bodenleger, Teppichleger, Parkettleger, Natur- und Kunststeinleger, Estrich- leger, Pflasterer, Dachdecker, Installateur, Maler, Betonbauer, Bergmann im untertägigen Bergbau mit Tätigkeiten, die Arbeiten im Knien, Hocken, im Kriechen oder im Fersen- sitz erzwingen, ferner beim Schweißer, Schiffbauer, Werkschlosser, Gärtner, Rangierer. Das Ausmaß der beruflichen Einwirkung muß durch den technischen Aufsichtsdienst der BG ermittelt werden. Vermehrte Druckbelastungen erhöhen das relative Arthroserisiko (auf 1,9 - 13), ferner kommt es bei bestimmten exponierten Gruppen zu einer Vorverlegung von degenerativen Kniegelenksbefunden um 15 - 20 Jahre.
Die beruflich und außerberuflich erworbenen Gonarthrosen unterscheiden sich im klini- schen Erscheinungsbild nicht. Neben der entsprechenden Belastung werden als diagnos- tische Kriterien vorausgesetzt: Chronische Kniegelenksbeschwerden, Funktionsstörungen
(eingeschränkte Streckung und Beugung), röntgenologische Gonarthrose mind. Grad 2 (nach Kellgren) mit definitiven Osteophyten und zumindest möglicher Verschmälerung des Kniegelenkspaltes. Die Anerkennung einer einseitigen Gonarthrose setzt eine damit vereinbare Tätigkeitsbeschreibung voraus. Eine Adipositas erhöht das Risiko der Entste- hung einer Gonarthrose (relatives Risiko 8,1), bei gleichzeitig kniender Tätigkeit ergibt sich ein multiplikatives Risiko, bei gesicherter beruflicher Belastung und Adipositas ist die Gonarthrose als Berufskrankheit anzuerkennen. Konkurrierende bzw. gleichzeitig wirkende Faktoren sind Patella alta als präarthrotische Deformität, posttraumatische Inkongruenz- störung (relatives Risiko 2,9), Osteochondrosis dissecans, chronische Polyarthritis, Zustand nach Meniskusresektion (relatives Risiko 7,0 - 9,7), Kreuzbandinsuffizienz (relatives Risiko 9,6), positive Familienanamnese für arthrotische Veränderungen (relatives Risiko 2,3), eine ärztliche Einzelfallprüfung zur Abschätzung der wesentlichen Teilursache ist jeweils erfor- derlich.
In der Regel erfolgt keine Anerkennung als BK bei außerberuflicher Meniskusresektion oder Kreuzbandruptur. Nicht als Berufskrankheit empfohlen werden die Chondropathia und die Chondromalazia patellae.
Meniskopathie
Nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurch- schnittlich belastenden Tätigkeiten kann ein Meniskusschaden als Berufskrankheit an- erkannt werden (BK 2102). Eine überdurchschnittliche Belastung der Kniegelenke gilt für Dauerzwangshaltungen, insbesondere bei Belastungen durch Hocken oder Knien bei gleichzeitiger Kraftaufwendung oder durch häufig wiederkehrende erhebliche Bewegungs- beanspruchung, insbesondere beim Laufen oder Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf grob unebener Unterlage. Mit einer überdurchschnittlichen Belastung der Kniegelenke muß z. B. im Bergbau unter Tage, bei Ofenmaurern, bei Fliesen- oder Par- kettlegern, bei Rangierarbeitern, bei Berufssportlern und bei Tätigkeiten unter besonders beengten Raumverhältnissen gerechnet werden. Eine Gonarthrose ist als Krankheitsfolge möglich.
 
Hallo Klaus,
ich kämpfe schon über 10 Jahre wegen der Bk 2112.
Hätte ich einen guten Ra gehabt, wäre der Fall schon längst abgeschlossen. ( Siehe meine Beiträge). Tipps von mir:
Suche einen guten Ra.
Traue keinem Bg. empfohlenen Gutachter. Lehne alle ab, und schlage selber einen vor.
Ich habe auch einen gefunden, und auch weiterempfohlen. ( Siehe meine Beiträge).
Verschweige deine Sportunfälle, die Bg. stürzt sich darauf.
Bei Bk 2112 gilt die Stichtagsregelung 31.12. 2002. Wenn du davor Knieschäden hast, und die Bg, erfährt es, bekommst du keine Anerkennung.

Grüßle Bettele
 
Hallo Klaus,
ich sehe das so wie slahan. In meinem Fall hat sich auch ein Gutachter angemeldet, und wollte die Beschäftigungszeiten überprüfen. Ich habe Ihn nach Absprache meines Anwaltes
in die Wohnung hereingelassen. Er hat meine Beschäftigungszeiten korrekt überprüft und auch angegeben.
Grüßle Bettele
 
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