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13.000 h Belastung

Klaus-J

Mitglied
Registriert seit
4 Dez. 2014
Beiträge
27
Hallo
hab da mal ein für mich neues Problem.
im linken Knie hab ich ein TEP, (anerkannte BK ) aber durch eine vermehrte Arthrofibrose in der Bewegung starke Schmerzen verursacht, so das ich mich nur eingeschränkt bewegen kann. Auf Grund meiner Schonhaltung ( hinken ) treten nun auch im rechten Knie verstärkt Schmerzen auf, ( Arthrose ) die mich zusätzlich beeinträchtigen. Auf Grund dessen und auf Grund meiner früheren Tätigkeit als Bergmann 1970-1982 im Kupferschieferbergbau ( Arbeitshöhe ca.0.90-1.10m ) stellte ich einen Antrag auf Anerkennung einer BK.
Zuerst, absolut keine Reaktion seitens der BG, nach Untätigkeitsklage in Berlin nun eine Ablehnung der BK, Widerspruch, nun wurde durch die BG ein Arbeitsnachweis über meine damalige Kniebelastende Tätigkeit erstellt, mit dem Ergebnis, es wurde keine Belastung von mindestens 13,000 h erfüllt. ( BK 2112 ). Es wurde aber nur die oben genannte Zeit in Betracht gezogen. In meinem Arbeitsleben habe ich aber noch andere Berufe-Tätigkeiten ausgeübt.
Nun soll ich mich entscheiden ob ich weiterhin bei meinem Widerspruch bleibe oder nicht. Hätte ich vielleicht mit dem Antrag noch warten sollen bis gar nichts mehr geht, und die Arthrose im rechten Knie medz. behandelt werden muß, oder muß ich das als üble Begleiterscheinung auf Grund meiner Schonhaltung in Kauf nehmen.
Ich vermute mal, bei einer Begutachtung durch die BG kommen nur Alterserscheinungen zu Tage.

Gruß Klaus
 
Hallo Klaus,

bei einer neuerlichen Begutachtung kannst Du Dir doch einen Arzt / Gutachter aussuchen,
insofern ist dass das kleinere Problem.

Warst Du bei der Aufnahme der arbeitsrelevanten Daten dabei?

Ich würde an Deiner Stelle einen Rechtsbeistand einschalten, vielleicht mal Isländer zu dem Thema befragen.

Kennst Du?
http://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/bk/empfehlungen/Begutachtung-BK2112-Stand-20140613.pdf
http://www.asu-arbeitsmedizin.com/A...ener-Faelle,QUlEPTM3OTM5MiZNSUQ9MTEwNTc2.html
 
Hallo oerni
ja, das mit der Gutachterauswahl ist mir bekannt, die Befürchtung "Verschleiß, Alterserscheinung " als Diagnose bleibt aber.
die arbeitsrelevanten Daten wurden mir auf Grund meines Widerspruchs zugesendet, um mir klar zu machen, das ich nicht die Knie belastenden Zeiten von 13.000 h erreiche, ich habe aber nirgendwo gelesen das diese Stundenanzahl für eine BK-Anerkennung nötig sind.
Ein Rechtsanwalt wird wohl früher oder später notwendig sein.

Gruß Klaus
 
Hallo Klaus,

ein RA ist "früher" als zu spät notwendig, gerade wenn es um BK geht.
(ich spreche aus Erfahrung)
Nur wirklich gute Rechtsanwälte können Dir da helfen!
Lass Dich nicht verunsichern von der BG, ich denke Du solltest den Widerspruch aufrecht erhalten, sonst hat die BG doch schon gewonnen.
 
Hallo Klaus, du schreibst, du hast bereits ein BK-Anerkennung für die Knie? Welche BK-Nr. ist das? Für die BK 2112 müssen 13.000 Kniestunden erreicht werden. Dazu zählen Tätigkeiten im gesamten Arbeitsleben. Es hat keinen Zweck zu warten, die BG rechnet bis zum Beginn der Erkrankung. Es kann also für dich nur schlechter werden. Schalte einen RA ein. Schau eventuell auch in den Beitrag der DEKRA hier im Forum. Werde schnell aktiv. Alles andere ist verlorene Zeit. Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden. Gruß
 
Hallo
Anstelle einer Ablehnung meines Widerspruches, bekam ich heute einen Anruf von der BG, mit der Bitte um einen Gesprächstermin bei mir zuhause.
Das kenne ich so noch gar nicht, das man mit mir über die angestrebte Anerkennung einer BK sprechen möchte. Das mit den 13000 h hat man mir ja nun schon 2x zu verstehen gegeben. Was habe ich evtl. zu erwarten was kommt nun noch auf mich zu ? Bei einem vorherigen telf. Gespräch hatte ich erwähnt, das ich auch beim SG klagen wollte, sollte mein Widerspruch nicht anerkannt werden.
Natürlich habe ich einen Beistand mit dabei.

Klaus
 
Hallo Klaus,
na, da tut sich doch etwas. Ein Besuch ist besser als eine Ablehnung. Im Gespräch geht es darum, deine Beschäftigungszeiten genau festzustellen und die jeweils dabei verrichteten Arbeiten. Also auch Einzeltätigkeiten. Pass also auf, was du sagst. Aus deinen Angaben werden dann die Kniestunden errechnet. Lass dir ein Protokoll von der BG zu diesem Gespräch erstellen und dir zur Bestätigung oder Korrektur vorlegen. Da siehst du genau, was du gesagt hast und was die BG draus gemacht hat.
Viel Erfolg. Gruß
 
Hallo Klaus,

ein Diskussionsbesuch bei Dir zuhause - NEIN.

Ihr könnt Euch in den Räumen Deines Rechtsanwalts in dessen Anwesenheit treffen

Nix anderes

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo zusammen,
aus meiner Sicht ist entscheidend, dass du siehst und korrigieren kannst, was die BG aufgeschrieben hat. Also Gesprächsprotokoll. Bestehe drauf. Was der Rechtsanwalt hört und mit schreibt ist eine Sache, die BG wird deine Angaben, insbesondere die Kniebelastungen validieren. Da kannst du nur vorbeugen, dass deine Angaben schriftlich vorliegen. Rechtsanwälte sind in den praktischen Berechnungen eher "unbeholfen". Den Termin in den Räumen des RA ist aus meiner Sicht nicht entscheidend, kann dich jedoch beim Erzählen sicherer machen. Viel Erfolg
 
Hallo Klaus,

Kassandra hat es dicht zum Ausdruck gebracht. Zuhause Nein - auf neutralem Boden Ja.
Auch dort kann man Reden und ggf. Berichte schreiben.
 
Hallo
Erstmal Danke für eure Antworten.
Mich macht an der ganzen Sache nur etwas stutzig, nämlich, erst muss ich 13000 h Kniebelastung bringen um überhaupt einen Antrag stellen zu können und nun woll`n die mit mir sprechen, obwohl ich ja gar nicht die Grundvoraussetzung (die 13000 h ) erfülle. Muss ich jetzt noch feilschen können oder sind die h doch nicht so zwingend erforderlich.
Eine sehr ungenaue Zusammenstellung meiner Bergbau-Tätigkeit wurde seitens der BG schon erstellt, gegen diese habe ich auch Widerspruch eingelegt, da das alles sehr unrealistisch aufgeführt war. Woher soll auch ein heutiger SB wissen, wie unsere damaligen Arbeitsbedingungen 1970-1990 waren. Zum Glück leben noch viele meiner ehemaligen Kumpel, die vorm SG als Zeugen aussagen würden.
Mein RA und ich sind der Meinung, das eine tägliche Dauerbelastung von 6-7 h, anders zu bewerten sein müssen als die mind.1 h Belastung pro Tag .

Klaus
 
Hallo Klaus,
deine Antwort macht mich etwas unsicher. Du schreibst, deine 13.000 erreichst du nicht. Hast aber Widerspruch eingelegt. Der hat doch das Ziel, diese Stunden zu erreichen. Und die sind wirklich eine Voraussetzung. Du irrst wenn du schreibst, um einen Antrag zu stellen, müssen die 13.000 erreicht sein. Antrag kannst du immer stellen. Die Arbeitsbedingungen in den 70er Jahren und später werden nicht von einem "normalen" Sachbearbeiter ermittelt. Dazu kommt ein technischer Mitarbeiter zu dir. Der sollte die damaligen Verhältnisse kennen. Ich weiß zwar nicht was du gemacht hast, aber 7 Stunden Kniebelastung klingen sehr viel. Schau doch einmal in die dazugehörigen Veröffentlichungen mit typischen Belastungen. Theoretisch kannst du deine Stunden danach selbst ausrechnen oder wenigstens grob abschätzen. Da siehst du auch gleich, wo es eventuell haken könnte.
Gruß und Erfolg.
 
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