Hallo
hab da mal ein für mich neues Problem.
im linken Knie hab ich ein TEP, (anerkannte BK ) aber durch eine vermehrte Arthrofibrose in der Bewegung starke Schmerzen verursacht, so das ich mich nur eingeschränkt bewegen kann. Auf Grund meiner Schonhaltung ( hinken ) treten nun auch im rechten Knie verstärkt Schmerzen auf, ( Arthrose ) die mich zusätzlich beeinträchtigen. Auf Grund dessen und auf Grund meiner früheren Tätigkeit als Bergmann 1970-1982 im Kupferschieferbergbau ( Arbeitshöhe ca.0.90-1.10m ) stellte ich einen Antrag auf Anerkennung einer BK.
Zuerst, absolut keine Reaktion seitens der BG, nach Untätigkeitsklage in Berlin nun eine Ablehnung der BK, Widerspruch, nun wurde durch die BG ein Arbeitsnachweis über meine damalige Kniebelastende Tätigkeit erstellt, mit dem Ergebnis, es wurde keine Belastung von mindestens 13,000 h erfüllt. ( BK 2112 ). Es wurde aber nur die oben genannte Zeit in Betracht gezogen. In meinem Arbeitsleben habe ich aber noch andere Berufe-Tätigkeiten ausgeübt.
Nun soll ich mich entscheiden ob ich weiterhin bei meinem Widerspruch bleibe oder nicht. Hätte ich vielleicht mit dem Antrag noch warten sollen bis gar nichts mehr geht, und die Arthrose im rechten Knie medz. behandelt werden muß, oder muß ich das als üble Begleiterscheinung auf Grund meiner Schonhaltung in Kauf nehmen.
Ich vermute mal, bei einer Begutachtung durch die BG kommen nur Alterserscheinungen zu Tage.
Gruß Klaus
hab da mal ein für mich neues Problem.
im linken Knie hab ich ein TEP, (anerkannte BK ) aber durch eine vermehrte Arthrofibrose in der Bewegung starke Schmerzen verursacht, so das ich mich nur eingeschränkt bewegen kann. Auf Grund meiner Schonhaltung ( hinken ) treten nun auch im rechten Knie verstärkt Schmerzen auf, ( Arthrose ) die mich zusätzlich beeinträchtigen. Auf Grund dessen und auf Grund meiner früheren Tätigkeit als Bergmann 1970-1982 im Kupferschieferbergbau ( Arbeitshöhe ca.0.90-1.10m ) stellte ich einen Antrag auf Anerkennung einer BK.
Zuerst, absolut keine Reaktion seitens der BG, nach Untätigkeitsklage in Berlin nun eine Ablehnung der BK, Widerspruch, nun wurde durch die BG ein Arbeitsnachweis über meine damalige Kniebelastende Tätigkeit erstellt, mit dem Ergebnis, es wurde keine Belastung von mindestens 13,000 h erfüllt. ( BK 2112 ). Es wurde aber nur die oben genannte Zeit in Betracht gezogen. In meinem Arbeitsleben habe ich aber noch andere Berufe-Tätigkeiten ausgeübt.
Nun soll ich mich entscheiden ob ich weiterhin bei meinem Widerspruch bleibe oder nicht. Hätte ich vielleicht mit dem Antrag noch warten sollen bis gar nichts mehr geht, und die Arthrose im rechten Knie medz. behandelt werden muß, oder muß ich das als üble Begleiterscheinung auf Grund meiner Schonhaltung in Kauf nehmen.
Ich vermute mal, bei einer Begutachtung durch die BG kommen nur Alterserscheinungen zu Tage.
Gruß Klaus