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10 Euro Praxisgebühr für nicht erfolgte Behandlung

Vigreux

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Juli 2009
Beiträge
5
Heute möchte ich einmal berichten, wie man nicht behandelt wird und warum man trotzdem 10 Euro "Praxisgebühr" zu entrichten hat.

Ich hatte vor Monaten eine Blockade meines rechten Handgelenkes, aufgetreten während meiner körperlichen Arbeit, Nachtschicht. Ich war wegen Problemen mit dem Handgelenk bereits Monate zuvor bei einem Arzt gewesen, es wurde eine Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt, Diagnose gestellt, Therapiemöglichkeiten besprochen, und im Grunde war klar, dass irgendwann etwas mit dem Handgelenk passieren müsse. Ich bekam einen präzisen Bericht und eine Daten-CD mit.

Natürlich war es ausgerechnet Sonnabend als ich diese Blockade hatte, so dass ich zum Notfallkrankenhaus, dem HEH in Braunschweig, musste. Ich nahm alle Berichte und die MRT-CD mit. Der Arzt, ein junger Doktor südländischer Natur, sah sich mein Handgelenk von oben und von unten an, bewegte es leicht, beließ es dabei mit der physischen Untersuchung, setzte sich an den Computer und besah sich die CD-Aufnahmen. Dazu erklärte ich ihm, wann die ursächliche Verletzung aufgetreten sei, was es ist (mit medizinisch präzisen Begriffen), wie die langfristige Therapie aussehen sollte. All das wusste ich ja - ich hatte mich seit Monaten damit befasst. Der Arzt schrieb eine halbe A4-Seite mit einem Bericht, der für mich wegen der schlechten Schrift leider fast gar nicht lesbar ist, gab ihn mir mit meinen Unterlagen und erklärte, das sei eine orthopädische Sache, bei der er hier gar nichts machen könne. Ich solle zu einem Spezialisten gehen.

Er konnte mir also nicht sagen, was akut mit meinem Handgelenk geschehen war, was ich tun sollte, ob ich arbeitsfähig sei oder sonstwas. Er holte sich auch keine Meinung eines Kollegen ein oder konsultierte seinen Oberarzt. Der "Bursche" hatte - so schien mir - wenig Ahnung, aber ein sehr gesundes Selbstbewusstsein. Ich war erst etwas nachdenklich-perplex, als ich dann an der Kasse stand, um die 10 Euro nun zu entrichten, entschied ich mich bei hochkommener Empörung jedoch nicht zu bezahlen. Dieser Besuch in der Notfallaufnahme war Zeitverschwendung und für mich ergebnislos.

Das HEH schickte mir eine Rechnung mit Termin zu, dann eine Mahnung mit Termin, und schließlich erhielt ich Post mit Rechnung und Mahngebühren von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN). Denen habe ich dann das erste Mal überhaupt geantwortet, und zwar dass keine Behandlung erfolgt sei und ich daher auch keine Gebühr zu entrichten habe. Die KVN ist darauf inhaltlich gar nicht eingegangen und hat mir formelle Dinge zu ihrer Bestätigung geantwortet. Es stellte sich dann auch heraus, dass sie gar nicht geprüft hatten, ob das HEH überhaupt eine berechtigte Forderung stellte, d.h. ob das HEH irgendetwas für mich getan habe. Das Krankenhaus/der Arzt übergibt eine Forderung der Krankenkasse, die die Sache an ihre kassenärztliche Vereinigung weiterleitet, und die will dann prüfungslos das Inkasso-Verfahren einleiten. Normalerweise muss man eine Leistung ja nachweisen, bevor man eine Rechnung stellt. Das HEH habe aber "Nachweis über die Behandlung" erbracht. So, so. - Ich habe mir gedacht, das könne ja nicht sein und habe mich über die nach meiner Meinung unberechtigte Forderung bei der Ärztekammer Niedersachsen (AeKN) beschwert. Das ging zum Glück alles per E-Mail.

Ich muss sagen, dass ich in der gesamten Kommunikation ziemlich giftig gewesen bin, dass ich aber auch immer wieder feststellen konnte, wie unprofessionell die bei der KVN und der AeKN sind. Es ist nicht bloß, dass die Verfahren etwas unklar sind, sondern auch dass man offenbar nicht weiß, wie man etwas juristisch wasserdicht macht. Überdies wundert man sich besser nicht mehr, wenn einem im Auftrage der Geschäftsführung ein Text vorgelegt wird, den eine Rechtschreibprüfung zwar durchlässt, der aber grammatikalisch und logisch schlicht mangelhaft ist. Schlussendlich hat man mir von Seiten der KVN eine Kopie einiger Paragraphen aus dem SGB V und dem SGG vorgelegt, aus der ich dann schließen konnte, dass ein Arzt gar keine Behandlung durchführen muss, um die Praxisgebühr einfordern zu müssen, sondern lediglich wohl irgendeine Leistung ausreicht. Dies ergibt sich (für mich) aus §43 b Abs. 2 SGB V, in der ausschließlich von "Leistungserbringern" die Rede ist. Diese Leistung des Arztes - so kann man formell sagen - bestand darin, sich das Handgelenk, den Diagnosebericht und die Informationen der CD anzusehen, etwas mehr als eine halbe A4-Seite Text zu schreiben und mir zu erklären, er könne mir nicht helfen.

Nach Zureden meiner feigen Verwandtschaft habe ich dann die 10 Euro ohne Mahngebühren (die waren wohl erlassen worden) termingerecht gezahlt.

Wenn man doch als Berater auch so einfach Geld verdienen könnte! Selbst wenn, würde ich das nicht tun, weil ich meine Kunden nicht vergrellen wollte und es schlicht für unanständig halte.

Vigreux
 
Hallo Vigreux,

Du musstest doch sicher dann einen anderen Arzt aufsuchen und dann wird auch die Praxisgebühr fällig (es müssen doch nur je Quartal 1x 10€ gezahlt werden...oder?)

Für den Aufwand würde mir die Verhältnismäßigkeit fehlen.

Der den ganzen "Aufstand" versursacht hat (der Krankenhausarzt) hat von Deinem Schreib/Zeitaufwand nichts mitbekommen.

Gruß
Kai-Uwes Frau
 
Hallo Vigreux,Hallo Kai-Uwes Frau,

wenn man einen Notarzt ruft oder die Notaufnahmesprechstunde auf sucht werden noch einmal 10,00€ fällig und sind zu bezahlen.
Die Praxisgebühr entfällt nur bei prophylaktische Untersuchungen z.B. Zahnarzt bei der keine Behandlung anfällt und notwendig sind.
@
Vigreux Du hast ja bereits den Betrag bezahlt und wärst auch nicht um die Entrichtung herum gekommen. Der Arzt hat sich mit Deiner Hand befasst und Dich an einen Spezialisten weiter wer wissen. Sei ihm dankbar, so hat er nichts falsches getan. Die Gesundheitsreform hat uns diesen Arztzoll auferlegt und ich gehe mal davon aus, dass mit der nochmaligen Erhebung der Praxisgebühr bei Notbehandlungen ein Missbrauch der Bereitschaftsdienste verhindert werden soll.

MfG.
Pit




 
Hallo Vigreux,

die Praxisgebühr wird fällig egal ob schlicht ein Rezept oder eine Überweisung gebraucht wird! Muss man in eine andere Praxis die die Vertretung für den eigenen Hausarzt übernimmt reicht die Quittung wenn man die Praxisgebühr für das viertel Jahr schon gezahlt hat Bei einem Notfall (andere Klinik bzw. Praxis) wird die Praxisgebühr wieder fällig! Dann gibt es noch die Möglichkeit der Überweisung durch den Hausarzt! Wenn man eine Überweisung beim Facharzt vorlegen kann braucht man natürlich keine Praxisgebühr zu zahlen! Näheres siehe auch Link!

Viele Grüße
Joachim

http://www.ikk-niedersachsen.de/service/suchen/index.php?we_objectID=96&pid=505
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Vigreux,
deine Praxisgebühr kannst du dir wohl abschminken (wurde ja schon erklärt). Aber warum bist du nicht in die Holwedestr. gefahren? Die haben eine gute Handchirurgie.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo, Vigereux,
ich stimme derosa zu Hadchirurgisch ist das Klinikum Holwede top. Aber Unfallchirugisch kannst Du auch Pech haben. Ich wusste gar nicht, dass das HEH Unfallkrankenhaus ist.
Aber ist auch egal wenn Du am Wochenende einen Unfall hast, brauchst du zwei Schutzengen. Einen wegen dem Unfall und den Anderen wegen des Unfallarztes.
LG Wolfgang
 
Hallo Vigreux.

die Leistungen werden u. a. nach der GOÄ abgerechnet. Das KH wird in Deinem Fall in etwa so abrechnen:

- Ziffer 5, Symptombezogene Untersuchung (als er Deine Hand angesehen hat)
- Ziffer 95, Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite (für den Arztbrief)

usw.

Du musst es so sehen, der Arzt hat div. Leistungen erbracht: Untersuchung Deiner Hand, hat sich Deine Befunde angesehen und hat einen Arztbericht erstellt.

Für Dich ist es halt in diesem Sinn dumm gelaufen, Du warst wohl nicht gleich bei einem Spezialisten, sondern in einer Notaufnahme und das am Wochenende....

Sieh Dir mal die GOÄ an, dann wirst Du bestimmt verstehen:

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

Grüße Kasandra
 
Hallo!

Die Leistungen im Notfalldienst werden nach EBM 2010 abgerechnet
(nur Privatpatienten nach GOÄ!) und zwar nach Ziffer 01210


Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und Notfallpauschale für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Institute und Krankenhäuser
Obligater Leistungsinhalt
  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser
Sobald du dich im Krankenhaus/oder Notfallpraxis anmeldest werden 10 Euro fällig unabhängig von den 10 Euro die du Quartalsmäßig bei deinem
Hausarzt schon bezahlt hast.

Wir haben hier eine Notdienstpraxis die auch bei telefonischer Beratung
die 10 Euro Notdienstgebühr verlangt.

Gruß Thimonreiten
 
Ich sollte sogar schon einmal an einem Dienstagmorgen eine Praxisgebühr bezahlen, da ich ohne Termin gekommen bin (hatte eine akute Entzündung). Ich hatte zwar eine Überweisung, man sagte mir aber dies wäre ja ein Notfall, da ich ja keinen Termin hätte und somit die Praxisgebühr erneut erhoben werden müsste. Nachvollziehen konnte ich dies nicht, da ich zur ganz normalen Öffnungszeit da gewesen bin. Wahrscheinlich brauchten die mal wieder Geld für die Kaffeekasse.

Ich war darüber so sauer, dass ich zu einem anderen Arzt gegangen bin, der meine Überweisung akzeptiert hat.
 
@H2O,

von der Praxisgebühr hat die Arztpraxis gar nichts, die wird 1:1 an die Krankenkasse weitergegeben, also nix Kaffeekasse.
Wobei ich an der Stelle keinen echten Notfall sehe und meine, dass die 10 € Forderung unberechtigt war.

Gruß H.O.
 
Dies ist mir natürlich auch klar, wobei ich nicht sicher bin, ob ich hier eine Quittung bekommen hätte bzw. war dies wohl zur Abschreckung. Mir geht es ehrlich gesagt nur auf dem Nerv, dass man immer auf den Knien herumrutschen muss, dass man behandelt wird, obwohl man sehr hohe Krankenkassenbeiträge bezahlt.

Vielen Dank aber für die Rückmeldung.
 
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