Heute möchte ich einmal berichten, wie man nicht behandelt wird und warum man trotzdem 10 Euro "Praxisgebühr" zu entrichten hat.
Ich hatte vor Monaten eine Blockade meines rechten Handgelenkes, aufgetreten während meiner körperlichen Arbeit, Nachtschicht. Ich war wegen Problemen mit dem Handgelenk bereits Monate zuvor bei einem Arzt gewesen, es wurde eine Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt, Diagnose gestellt, Therapiemöglichkeiten besprochen, und im Grunde war klar, dass irgendwann etwas mit dem Handgelenk passieren müsse. Ich bekam einen präzisen Bericht und eine Daten-CD mit.
Natürlich war es ausgerechnet Sonnabend als ich diese Blockade hatte, so dass ich zum Notfallkrankenhaus, dem HEH in Braunschweig, musste. Ich nahm alle Berichte und die MRT-CD mit. Der Arzt, ein junger Doktor südländischer Natur, sah sich mein Handgelenk von oben und von unten an, bewegte es leicht, beließ es dabei mit der physischen Untersuchung, setzte sich an den Computer und besah sich die CD-Aufnahmen. Dazu erklärte ich ihm, wann die ursächliche Verletzung aufgetreten sei, was es ist (mit medizinisch präzisen Begriffen), wie die langfristige Therapie aussehen sollte. All das wusste ich ja - ich hatte mich seit Monaten damit befasst. Der Arzt schrieb eine halbe A4-Seite mit einem Bericht, der für mich wegen der schlechten Schrift leider fast gar nicht lesbar ist, gab ihn mir mit meinen Unterlagen und erklärte, das sei eine orthopädische Sache, bei der er hier gar nichts machen könne. Ich solle zu einem Spezialisten gehen.
Er konnte mir also nicht sagen, was akut mit meinem Handgelenk geschehen war, was ich tun sollte, ob ich arbeitsfähig sei oder sonstwas. Er holte sich auch keine Meinung eines Kollegen ein oder konsultierte seinen Oberarzt. Der "Bursche" hatte - so schien mir - wenig Ahnung, aber ein sehr gesundes Selbstbewusstsein. Ich war erst etwas nachdenklich-perplex, als ich dann an der Kasse stand, um die 10 Euro nun zu entrichten, entschied ich mich bei hochkommener Empörung jedoch nicht zu bezahlen. Dieser Besuch in der Notfallaufnahme war Zeitverschwendung und für mich ergebnislos.
Das HEH schickte mir eine Rechnung mit Termin zu, dann eine Mahnung mit Termin, und schließlich erhielt ich Post mit Rechnung und Mahngebühren von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN). Denen habe ich dann das erste Mal überhaupt geantwortet, und zwar dass keine Behandlung erfolgt sei und ich daher auch keine Gebühr zu entrichten habe. Die KVN ist darauf inhaltlich gar nicht eingegangen und hat mir formelle Dinge zu ihrer Bestätigung geantwortet. Es stellte sich dann auch heraus, dass sie gar nicht geprüft hatten, ob das HEH überhaupt eine berechtigte Forderung stellte, d.h. ob das HEH irgendetwas für mich getan habe. Das Krankenhaus/der Arzt übergibt eine Forderung der Krankenkasse, die die Sache an ihre kassenärztliche Vereinigung weiterleitet, und die will dann prüfungslos das Inkasso-Verfahren einleiten. Normalerweise muss man eine Leistung ja nachweisen, bevor man eine Rechnung stellt. Das HEH habe aber "Nachweis über die Behandlung" erbracht. So, so. - Ich habe mir gedacht, das könne ja nicht sein und habe mich über die nach meiner Meinung unberechtigte Forderung bei der Ärztekammer Niedersachsen (AeKN) beschwert. Das ging zum Glück alles per E-Mail.
Ich muss sagen, dass ich in der gesamten Kommunikation ziemlich giftig gewesen bin, dass ich aber auch immer wieder feststellen konnte, wie unprofessionell die bei der KVN und der AeKN sind. Es ist nicht bloß, dass die Verfahren etwas unklar sind, sondern auch dass man offenbar nicht weiß, wie man etwas juristisch wasserdicht macht. Überdies wundert man sich besser nicht mehr, wenn einem im Auftrage der Geschäftsführung ein Text vorgelegt wird, den eine Rechtschreibprüfung zwar durchlässt, der aber grammatikalisch und logisch schlicht mangelhaft ist. Schlussendlich hat man mir von Seiten der KVN eine Kopie einiger Paragraphen aus dem SGB V und dem SGG vorgelegt, aus der ich dann schließen konnte, dass ein Arzt gar keine Behandlung durchführen muss, um die Praxisgebühr einfordern zu müssen, sondern lediglich wohl irgendeine Leistung ausreicht. Dies ergibt sich (für mich) aus §43 b Abs. 2 SGB V, in der ausschließlich von "Leistungserbringern" die Rede ist. Diese Leistung des Arztes - so kann man formell sagen - bestand darin, sich das Handgelenk, den Diagnosebericht und die Informationen der CD anzusehen, etwas mehr als eine halbe A4-Seite Text zu schreiben und mir zu erklären, er könne mir nicht helfen.
Nach Zureden meiner feigen Verwandtschaft habe ich dann die 10 Euro ohne Mahngebühren (die waren wohl erlassen worden) termingerecht gezahlt.
Wenn man doch als Berater auch so einfach Geld verdienen könnte! Selbst wenn, würde ich das nicht tun, weil ich meine Kunden nicht vergrellen wollte und es schlicht für unanständig halte.
Vigreux
Ich hatte vor Monaten eine Blockade meines rechten Handgelenkes, aufgetreten während meiner körperlichen Arbeit, Nachtschicht. Ich war wegen Problemen mit dem Handgelenk bereits Monate zuvor bei einem Arzt gewesen, es wurde eine Magnetresonanztomographie (MRT) durchgeführt, Diagnose gestellt, Therapiemöglichkeiten besprochen, und im Grunde war klar, dass irgendwann etwas mit dem Handgelenk passieren müsse. Ich bekam einen präzisen Bericht und eine Daten-CD mit.
Natürlich war es ausgerechnet Sonnabend als ich diese Blockade hatte, so dass ich zum Notfallkrankenhaus, dem HEH in Braunschweig, musste. Ich nahm alle Berichte und die MRT-CD mit. Der Arzt, ein junger Doktor südländischer Natur, sah sich mein Handgelenk von oben und von unten an, bewegte es leicht, beließ es dabei mit der physischen Untersuchung, setzte sich an den Computer und besah sich die CD-Aufnahmen. Dazu erklärte ich ihm, wann die ursächliche Verletzung aufgetreten sei, was es ist (mit medizinisch präzisen Begriffen), wie die langfristige Therapie aussehen sollte. All das wusste ich ja - ich hatte mich seit Monaten damit befasst. Der Arzt schrieb eine halbe A4-Seite mit einem Bericht, der für mich wegen der schlechten Schrift leider fast gar nicht lesbar ist, gab ihn mir mit meinen Unterlagen und erklärte, das sei eine orthopädische Sache, bei der er hier gar nichts machen könne. Ich solle zu einem Spezialisten gehen.
Er konnte mir also nicht sagen, was akut mit meinem Handgelenk geschehen war, was ich tun sollte, ob ich arbeitsfähig sei oder sonstwas. Er holte sich auch keine Meinung eines Kollegen ein oder konsultierte seinen Oberarzt. Der "Bursche" hatte - so schien mir - wenig Ahnung, aber ein sehr gesundes Selbstbewusstsein. Ich war erst etwas nachdenklich-perplex, als ich dann an der Kasse stand, um die 10 Euro nun zu entrichten, entschied ich mich bei hochkommener Empörung jedoch nicht zu bezahlen. Dieser Besuch in der Notfallaufnahme war Zeitverschwendung und für mich ergebnislos.
Das HEH schickte mir eine Rechnung mit Termin zu, dann eine Mahnung mit Termin, und schließlich erhielt ich Post mit Rechnung und Mahngebühren von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN). Denen habe ich dann das erste Mal überhaupt geantwortet, und zwar dass keine Behandlung erfolgt sei und ich daher auch keine Gebühr zu entrichten habe. Die KVN ist darauf inhaltlich gar nicht eingegangen und hat mir formelle Dinge zu ihrer Bestätigung geantwortet. Es stellte sich dann auch heraus, dass sie gar nicht geprüft hatten, ob das HEH überhaupt eine berechtigte Forderung stellte, d.h. ob das HEH irgendetwas für mich getan habe. Das Krankenhaus/der Arzt übergibt eine Forderung der Krankenkasse, die die Sache an ihre kassenärztliche Vereinigung weiterleitet, und die will dann prüfungslos das Inkasso-Verfahren einleiten. Normalerweise muss man eine Leistung ja nachweisen, bevor man eine Rechnung stellt. Das HEH habe aber "Nachweis über die Behandlung" erbracht. So, so. - Ich habe mir gedacht, das könne ja nicht sein und habe mich über die nach meiner Meinung unberechtigte Forderung bei der Ärztekammer Niedersachsen (AeKN) beschwert. Das ging zum Glück alles per E-Mail.
Ich muss sagen, dass ich in der gesamten Kommunikation ziemlich giftig gewesen bin, dass ich aber auch immer wieder feststellen konnte, wie unprofessionell die bei der KVN und der AeKN sind. Es ist nicht bloß, dass die Verfahren etwas unklar sind, sondern auch dass man offenbar nicht weiß, wie man etwas juristisch wasserdicht macht. Überdies wundert man sich besser nicht mehr, wenn einem im Auftrage der Geschäftsführung ein Text vorgelegt wird, den eine Rechtschreibprüfung zwar durchlässt, der aber grammatikalisch und logisch schlicht mangelhaft ist. Schlussendlich hat man mir von Seiten der KVN eine Kopie einiger Paragraphen aus dem SGB V und dem SGG vorgelegt, aus der ich dann schließen konnte, dass ein Arzt gar keine Behandlung durchführen muss, um die Praxisgebühr einfordern zu müssen, sondern lediglich wohl irgendeine Leistung ausreicht. Dies ergibt sich (für mich) aus §43 b Abs. 2 SGB V, in der ausschließlich von "Leistungserbringern" die Rede ist. Diese Leistung des Arztes - so kann man formell sagen - bestand darin, sich das Handgelenk, den Diagnosebericht und die Informationen der CD anzusehen, etwas mehr als eine halbe A4-Seite Text zu schreiben und mir zu erklären, er könne mir nicht helfen.
Nach Zureden meiner feigen Verwandtschaft habe ich dann die 10 Euro ohne Mahngebühren (die waren wohl erlassen worden) termingerecht gezahlt.
Wenn man doch als Berater auch so einfach Geld verdienen könnte! Selbst wenn, würde ich das nicht tun, weil ich meine Kunden nicht vergrellen wollte und es schlicht für unanständig halte.
Vigreux