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1 Jahr nach Reitunfall Schwindel: Rippenserie, Lunge, Querfortsätze, Sprunggelenk

So wie bei dir ist es bei allen!

Wenn du arbeiten gehst schau das du dich schohnst und nach Möglichkeit auch mal früher Feierabend machst. Auch wenn du stunden abbaust und führe ein Schmerztagebuch mit Medikation! Bleib an den Facharztdiagnosen dran.

Von mir die besten genesungswünsche.

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

diese Woche bin ich noch krankgeschrieben, dann habe ich erstmal zwei Wochen Urlaub.

Bis zum MRT am 15.1. ist es dann nicht mehr lange hin. Termin beim Neurologen habe ich am 3.2. bekommen können.

Stunden abbauen geht natürlich nur, wenn ich welche aufgebaut habe und da ich aktuell so wenig arbeite, sieht das schlecht aus. Mein Chef hat ansich schon Verständnis, vergisst es dann aber auch immer mal wieder. Bei meinen Kollegen bin ich mir nicht sicher, wie ernst die mich noch nehmen. Ist schon alles schwierig.

Die Versicherung bietet mir die 5 Prozent an. Das wären 7500€. Wenn ich die annehme und dann kommt irgendwann raus, dass der Schwindel ein Folgeschaden ist, habe ich dann noch die Möglichkeit einer erneuten Begutachtung? Alternativ müsste ich mich jetzt nochmal einer kompletten Begutachtung hingeben, natürlich mit der Möglichkeit, dass da wieder weniger bei rauskommt. Wegen des Sprunggelenks gucke ich separat nochmal, das muss zumindest anerkannt werden.
 
Hallo Jina,

was ist Dein Problem, wenn der Pferdebesitzer / Ausreitanbieter keine Haftpflichtversicherung hat?

Als "Bucher" eines gewerblichen Ausritts, muss man sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen verlassen können.

Dies ist Sache / Angelegenheit des Betreibers. Da ist nicht die Grundlage - wie reagieren Pferde!!!

Demnach musst Du den Anbieter/Betreiber zivilrechtlich in Regress nehmen!!!

Warum machst Du Dir Sorgen um den Veranstalter / Anbieter???? Es ist rechtlich nicht zulässig und wer sparen will muss auch
dafür aufkommen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

ich denke, es macht keinen Sinn weiter darüber zu sprechen, ob ich den Betreiber hätte belangen müssen. Ich mag ihn halt und habe mich da vielleicht zu sehr beeinflussen lassen. Allerdings weiß ich auch, wie lange sich das Prozedere hinziehen kann und dafür hätte ich nicht die Nerven gehabt. Der Zug ist aber nun eh (zeitlich) abgefahren, daher ist das Thema durch.

Neuigkeiten:

Immerhin habe ich noch die Unterlagen zum Sprunggelenk bekommen und die Sachen jetzt eingereicht. Vermutlich kommt da wieder eine Begutachtung auf mich zu.

Das MRT hat eine leichte linkskonvexe Skoliose ergeben. Diese Diagnose ist für mich neu, so dass ich befürchte, dass das auch eine Unfallfolge sein könnte (schief fühle ich mich auf der Seite ja eh immer). Muss gucken, was im ausführlichen Bericht steht und was der Neurochirurg vorschlägt. Ich werde wohl doch mal einen Rehaantrag einreichen, vielleicht kriege ich was durch (die Hoffnung stirbt zuletzt).
 
Hallo Jina,

Reha ist ein guter Schritt! Suche dir ein Fachklinik!

Mfg

Gsxr
 
Hallo,

ja, das werde ich tun.

Außerdem habe ich gestern erfahren, dass ich doch nochmal komplett zur Begutachtung muss, also Bein, Thorax und Wirbelsäule. Damit haben sich die 5 Prozent erstmal wieder erledigt. Aber gut, vielleicht ist durch das MRT noch etwas mehr drin und zumindest wird das Sprunggelenk jetzt noch betrachtet.

VG
 
Ich kann es nicht oft genug sagen, ein Gutachter ist nicht als Arzt tätig sonder um einen Ist Zustand zu erstellen und um von bestehenden Diagnose die, bis zu diesem Punkt eingetretenen Besserungen aufzunehmen.

Mfg

GSXR
 
Das ist mir bewusst. Wenn ich dem aber ne Diagnose vorlegen kann, die ich vorher noch nicht hatte (das Ergebnis vom letzten MRT), kann das helfen, gewisse Probleme als unffallverursacht anzuerkennen. Und da das Sprunggelenk noch gar nicht berücksichtigt wurde, springt da vielleicht auch noch was bei rum... So jedenfalls meine Hoffnung.

VG
 
Hallo Kassandra,

die CD liegt hier, der Bericht war noch nicht fertig (habe nur den Kurzbericht). Muss eh noch zur Besprechung zu dem Arzt, der das MRT veranlasst hat, dann nehme ich den ausführlichen Bericht mit.

VG
 
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