• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

1. Instanz verloren

Hallo Rekobär,

Wenn der Unfallgegner im Strafprozess wegen beispielsweise fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird, heißt das noch lange nicht, dass er auch zu 100 % am Unfall schuld ist.

Da muss ich Dir zustimmen, aber dies ist im Grunde das ABSOLUTE PROBLEM von USER Tanja, dass nicht klar und deutlich alles formuliert wird!!!

Demnach bin ich mal vom best Case ausgegangen: 1. Unfallverursacher hat 100% Schuld und dann stellt sich mir die Frage immer noch, was
definiert Tanja mit 1. Instanz gewonnnen, 2. Instanz verloren, Übernahme von RA-Kosten etc.

Leider bin ich auch überfordert, weil ich die Beiträge und Fragen von User Tanja nicht klar verstehe.

Dies liegt entweder an mir oder an den Fragestellungen von Tanja?

Ich möchte keine "Schuldzuweisungen" hier im Forum, aber ich möchte sehr gerne helfen, aber mir sind die Fragen inhaltlich und zu div. Instanzen, dem Verursacherprinzip, PKH etc. leider nicht transparent :eek:

Ich denke, User Tanja muss und soll sich konkretisieren, damit man helfen kann. Oder es liegt an meinem Verständnis, dann bitte ich um Aufklärung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

das dachte ich mir schon. Meine Absicht war es auch nur, die User hier noch einmal auf den Unterschied zwischen Strafprozess und Zivilprozess aufzuklären, auch wenn ich Dich persönlich angesprochen habe. Aber ich weiss ja, dass meine Beiträge auch von anderen Usern gelesen werden, egal, wen ich in der Anrede anspreche.

Ich hoffe ja, dass sich @tanja33 nochmal meldet. Es könnte allerdings auch sein, dass Tanja die deutsche Sprache nicht voll versteht und es dadurch zu Missverständnissen kommt. Ich habe jedenfalls den Eindruck. Insofern dürfen wir ruhig etwas behutsam mit ihr umgehen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo tanja33,

Meine Meinung:

dann wünsche ich Dir, dass dein Anwalt dabei nur deine Interessen vertritt.

Lg. Rolandi
 
Top