Hallo Tanja,
ich nehme an der Kostenfestsetzungsbeschluss wurde Dir schon zugestellt.
Dann wäre es sinnvoll eine Vollstreckungsabwehrklage einzureichen und dazu PKH zu beantragen. Allein der Antrag auf PKH hemmt schon die Vollstreckung. Die Bearbeitung dauert locker 6 Monate.
In der Vollsteckungsabwehrklage legst Du da, dass die Versicherung mit Deinem Schadensfall keineswegs besser gestellt werden darf und der Versicherung keine Schaden entschaden ist, weil sie die Anwaltskosten hat zahlen müssen, wie folgt:
Die Versicherung muss Deinen Schaden schätzen (was sie denkt, was sie zahlen muss) und stellt dies als Rückstellung nach § 5 EStG in Ihre Bilanz ein. Das hat den selben Effekt, als würde die Versicherung schon gezahlt haben und senkt den Gewinn, wodurch die Versicherung weniger Steuern zu zahlen hat.
Zur konkreten Berechnung nimmst Du Deinen Streitwert und errechnest davon 15 % Körperschaftssteuer und darauf nochmal 5,5 % Soli, dass ist die Steuerersparnis, die die Versicherung jedes Jahr, seit Deiner ersten Zahlungsaufforderung hatte.
Beispiel:
Streitwert 10.000 EUR -> KSt 1.500 EUR zzgl. Soli 82,50 EUR= 1.582,50 EUR pro Jahr
Erging die Zahlungsaufforderung z.B. erstmals im Jahr 2015 hat die Versicherung bis zur Abschluss des Verfahrens in 2019 diese Rückstellung insgesamt 4 Jahre (2015, 2016, 2017 und 2018) eingebucht -> 4 * 1.582,50 EUR = 6.330 EUR
Die Versicherung hat also Dank Deines Schadens 6.330 EUR weniger Steuern gezahlt. Damit dürfte geklärt sein, weshalb die Versicherungen sich für Ihre Anwälte Stundensätze von 350 EUR aufwärts leisten können.
Dann stellst Du die Steuerersparnis dem Kostenfestsetzungsbescheid gegenüber und beweist, dass ein Schaden für die Versicherung gerade nicht entstanden ist, und die Versicherung im Fall der Vollstreckung des KFB besser gestellt ist - ein der schlagenden Argumente, dass uns Anspruchstellern gern vorgehalten wird.
Und um das Ganze noch glaubwürdig zu machen suchst Du unter
www.Unternehmensregister.de die Bilanz der Versicherung raus und verweist auf den Posten "nicht abgewickelte/nicht entschädigte Versicherungsfälle". Meine Versicherung hat da z.B. satte 350.000.000 EUR noch stehen.
Wichtig: Dieser Einwand kann noch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren (da der Kostenbeamte ausschließlich die Richtigkeit nach der Gebührenordnung prüft) gemacht werden, es geht nur über die Vollstreckungsabwehrklage!
Gruss
tamtam