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1. Instanz verloren

tanja33

Mitglied
Registriert seit
17 Jan. 2008
Beiträge
83
Ort
in der Oberpfalz
Hallo zusamenn, mein Fall ist hier schon bekannt, mein Unfall 2007, Beckenringfraktur und

leider nach 12 Jahren Kampf 1. Instanz verloren. Anwalt rät von Berufung ab. Gegnerische Anwalt muss ich, trotzt PKH, zahlen .

Gegnerische Seite schägt vor, wenn ich auf materielle und immaterielle Zukunftsschäden verzichte, muss ich gegnerische Anwalt nicht

zahlen. Die Zukunftsschäden sind durch LG anerkannt worden. Mich erwartet noch mal eine Hüft OP (Endoprothese), wenn es schlimmer wird.

Meine Frage ist , falls ist mal operiert werden muss, wie siehts es mit Höhe des Schmerzensgeldes, Haushaltsführungsschaden etc. Und wenn zum

Prozess wieder kommt wer zahlt meinen Anwalt?

Danke

MFG Tanja33
 
hallo tanja33,

mir ist unklar:

die Zukunftsschäden durch LG sind anerkannt - schreibst du.

Nach 12 Jahren hast du in der I. Instanz verloren - worum ging es da - womöglich um die Vergangenheitsschäden?

Lg. Rolandi
 
Ja, bei dem Unfall war die Hüfte beteiligt. Mir geht es darum, dass ich vieleicht in Zukunft neues Hüftgelenk bekomme, wenn es schlimmer wird. Jetzt muss ich dem Anwalt von gegn. Versicherung cca. 6000 Euro zahlen, weil ich 1 Instanz verloren habe. Mir ist die zukünftige mat. und immateriele Schäden anerkannt worden. Wenn ich auf die Schäden verzichte muss ich keine kosten dem gegn. Anwalt zahlen. Vorschlag von der Versicherung. Ich finde, dass es zu wenig ist.
Wenn ich operiert werde, brauche ich dann neuen Anwalt, der die mat. und imat. Schäden beantragen wird. Muss ich den Anwalt zahlen oder nicht? Sind doch Unfallfolgen. Die Versicherung soll die zukünftige Anwaltkosten bezahlen oder?
Danke für die Antwort.

Gruss
Tanja33
 
hallo tanja33,

entschuldige bitte - evtl. liegt es an mir, aber ich kann immer noch nicht nachvollziehen das nachfolgende:

Was hast du in der I. Instanz beantragt - so dass dann einem klar wird, was dir die I. Instanz Dir versagt hat?

Lg. Rolandi
 
Hallo Tanja,

verstehe hier das „verloren“ nicht!
Du hattest einen schweren Unfall, es gab einen Unfallgegner, und einer von Euch beiden muß doch der Schuldige sein.
An dem Unfall
Wenn nun der Gegner den Unfall verschuldet hatt, trägt Dieser das Verschulden am Unfall.
Jetzt könnte es meiner Meinung nach nur sein, das die gegnerische Versicherung behauptet, das Du eine hohe Teilschuld an dem Unfall hast.
Und hier hast Du eben die Versicherung geklagt und z.B. eine Teilschuld von 30% erhalten.
Das würde aber nicht bedeuten, das Du verloren hast, sondern nur das die Versicherung nur für 70%
des Schadens haftet und nicht für 100%.

Und die Diagnosen welche vorhanden sind müssten
ebenso mit gewissen anderen Faktoren eine
Schmerzgeldhöhe ausmachen, die abermals genau wie alle zukünftigen zu erwartenden Schäden zu
70% von der Versicherung zu tragen sind.

In meinem Fall z.B. müsste ich ebenso die Versicherung klagen, und das Ganze hat so knapp
5 Jahre gedauert.
Dabei erhielt ich eine 25%ige Mitschuld, kann dazu aber auch sagen, das die Unfallrekonstruktion mutmaßlich mangelhaft war, und auch die Begründung der Teilschuld mehr als eine Frechheit
war.
Aber ich bekam das Schmerzensgeld in der Höhe von 75% ausbezahlt, und die Versicherung haftet auch zu 75% für zukünftige Schäden.

Das der Unfall nun heute auf den Tag genau 9 Jahre
zurück liegt, und der Betrag des Schmerzensgeldes
9 Jahre aufgerechnet auf Tage einige € pro Tag
ausmacht, beglückt mich umso mehr.

Grüsse

Hrc4Life
 
Haushaltsführungsschaden, aus dem Unfall psychische Erkrankung- arbeitsunfähig, bekomme AU Rente, Gerichstgutachter geschrieben, dass psychische Probleme nicht vom Unfall sind, sondern angeboren. Einfach verarschung. Richter hat ihm geglaubt. Aber ich habe etwas anderes gefragt!!
 
Hallo Tanja,

auch ich verstehe Deine Frage, ebenso wie meine Vorschreiber nicht.

Ggf. stellst Du die Frage mal Deinem Anwalt, weil der ist bei Dir im Thema drin.

Ebenso ist es doch unlogisch, wofür brauchst Du einen Anwalt und musst klagen wenn Du aufgrund der Unfallfolgen eine TEP bekommst?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Tanja,

ehe das Chaos hier ausartet, bitte mal nachfolgende Fragen der Reihe nach beantworten. Dann denke ich, werden auch die anderen bisher antwortenden Klarheit gewinnen. Nur dann können wir Dir tatsächlich helfen und Deine Fragen beantworten.

1. War das Landgericht die erste Instanz?

2. Wurde Deine Klage vom LG komplett abgewiesen oder nur zum Teil?

3. Was hattest Du eingeklagt? (Schmerzensgeld?, Behandlungskosten?, Haushaltsführungsschaden? Lohnausfall? usw.)

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,
1. ja
2. zum teil, weil ich noch wetere Schmerzensgeld bekommen haben.
3. Schmerzensgeld- habe ich bekommen, Haushaltsführungschaden-bekommen für 6 Monate, weil danach kann ich laut Gutachten arbeiten und alle Haushaltsführungsschaden machen. Lohnausfall für 6 Monate.
Zukünftige materiele und immaterielle Schaden anerkannt, weil Gutachter schrieb, dass ich irgendwann künstliches Hüftgelenk bekomme, wegen Arthrose. Nach 5, 10, Jahren oder gar nicht. Jetzt weiss ich es nicht.
 
hallo tanja,

mir ist immer noch unklar:

für welchen Zeitraum wolltest du den Lohnausfall?
für welchen Zeitraum wolltest du den Haushaltsführungsschaden?
für welchen Zeitraum wolltest du Schmerzensgeld?

Welcher körperl. Schaden wurde anerkannt`?

Da du schreibst, du hast verloren - gehe ich davon aus:
dass die vorgenannten Zeiträume für die entsprechenden vorgenannten Leistungen
im Klageantrag anders lauten müssen als nur 6 Monate.

Weshalb wurden nur die 6 Monate gewährt, obwohl du mehr beantragt hast?

War dein Unfall ein Arbeitswegeunfall, so dass du noch überdies mit der BG dich auseindersetzen muss?

Lg. Rolandi
 
@ Ronaldi:
6 Monate, weil der Gutachter so geschrieben und der Richter hat das bestätigt!!!
Beckenringfraktur B2 und Arthrose der Hüft
 
hallo,

erst einmal: so manche nachfragen verstehe ich nicht. sie dürften ohne genaue kenntnis des ganzen verfahrens auch nicht für sinnvolle antworten dienlich sein.

hallo Tanja,

dieses angebot dürfte zu einiger skepsis führen:

Gegnerische Seite schägt vor, wenn ich auf materielle und immaterielle Zukunftsschäden verzichte, muss ich gegnerische Anwalt nicht zahlen.

hier rechnet die versicherung wohl mit einem einspruch und will durch einen vertrag die sache "fest" machen. in den bisherigen beiträgen fand ich nicht allzu viel über ursache, schäden und nachweise, aber es deutet sich schon an, dass ein anderes urteil möglich gewesen wäre.
du hattest einmal von einem RA-wechsel geschrieben - ist der erfolgt oder bist du bei dem ersten geblieben?


wenn du den 1. RA meinst: vermutlich ja.

es war nachzulesen, dass der RA höhere gebühren verlangte. du hast dazu vermutlich eine vereinbarung unterschieben. falls nicht, sollte geprüft werden, ob nicht eine gebührenüberhebung vorliegt. in diesem (und nur diesem) fall würde wohl auch eine zusätzliche zahlung entfallen.


gruss

Sekundant
 
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