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1. Instanz gegen BG verloren! Hilfe!

Hallo Ingeborg,
ist die zuständige Behörde die Bg oder das LSG.
Dank im voraus.
Lg. tdy
 
Hallo Rolandi,
die gleiche Frage habe ich mir auch schon gestellt.
Lg. tdy
 
hallo tdy,

der Überprüfungsantrag ist immer bei der Behörde zu stellen, also in deinem Fall richte es an die liebe BG
 
Hallo Rolandi,
Danke. Hab für morgen einen Termin Rechtsberatung, Ich zeige die Unterlagen vor und dann mal weiter sehen. Ich werde definitiv keine Klage mehr zurück nehmen.
Lg. tdy
 
Hallo Ingeborg und Rolandi,
nach eingehender Rechtsberatung S 44 SGB funktioniert bei mir nicht lediglich Verschlimmerungsantrag.
Die Bg hat meinem behandelnden D- Arzt untersagt mir weiter die notwendige KG zu deren Lasten zu verordnen. Der D- Arzt sagt es wäre weiterhin notwendig aber er dürfe mir dies nicht mehr verschreiben er kopierte mir das Schreiben der Bg. Darf die Bg dies dem Arzt untersagen? Wie kann ich mich dagegen wehren? Da hieße auch hier wäre Kg bei verschlimmerung nicht möglich. Darf die BG das?
Lg. tdy
 
Hallo tdy, Dir wird ja wirklich übel mitgespielt. Soweit ich weiß, kann man Rechtsmittel nur gegen Bescheide der BG einlegen. Das Schreiben an den D-Arzt ist kein Bescheid. Insofern würde ich bei der BG die Weiterbehandlung beantragen und hierüber einen Bescheid verlangen. Gegen diesen Bescheid könntest Du Rechtsmittel (zunächst Widerspruch, dann Klage usw.) einlegen. Viel Glück. Gruß Rehaschreck
 
Guten Morgen tdy!

Warum in Deinem Fall § 44 SGB X nicht anwendbar sein soll, kann ich nicht verstehen - ohne, dass ich Deinen Fall genau kenne. Sei's drum!

Wenn die BG weitere Behandlung/Therapie durch Fachärzte/Ärzte kostenseitig nicht (mehr) übernimmt, muss sie Dir darüber mit Nennung der Rechtsgründe einen Bescheid erteilen. Oder liegt's an der zurückgenommenen Klage, der Du jetzt lt. Rechtsberatung angeblich nicht mit dem o.a. Überprüfungsantrag beikommen kannst?

Hast Du denn einen Hinweis auf einen anderen Kostenträger - Krankenkasse - bekommen? Frage mal dort nach, ob die Kosten für die notwendige Behandlung übernommen werden.


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
VDK sagt das §44 SGB X bei mir nicht anwendbar wäre.

In der anderen Sache gab es keine Klagerücknahme. Das SG hat die KG nur bis zu einem bestimmten Zeitraum bewilligt wenn dies wieter darüber hinaus verschrieben wird muss ich das bei der Bg genehmigen lassen. Dadurch das die BG dem D- Arzt untersagt mir weiter KG zu verordnen verhindert diese das ich widerspruch gegen die Ablehnung einlegen kann. Die KG bekomme ich derzeit aufgrund des Unfalls über Krankenversicherung, mal sehen wie lange noch. wenn es dann nicht mehr geht, gibt es nur noch eine Arbeitsunfähigkeit beim D- Arzt.
Lg. tdy
 
hallo an alle Erfahrene,
wie und wo kann ich mich dagegen wehren das die BG dem Arzt verbietet mir weitere KG zu verschreiben?
Die Bg hat mich nicht darüber informiert das sie dem Arzt das verbietet sondern der Arzt hat mir das Mitgeteilt und mir das schreiben der Bg kopiert. Ich glaub ich bin im falschen Film jetzt schreibt die Bg den Ärzten schon vor was diese verschreiben dürfen, echt der Hammer.
Sollte der Arzt nicht besser beurteilen können was für einen verunfallten notwendig ist? Es wäre echt toll wenn mir jemand sagen kann wo ich mich beschweren kann. Danke im voraus.
Lg. tdy
 
Hallo tdy,

mir geht es genauso, dass die BG seit ca. 2 Jahren damit anfängt meinen D-Arzt anzuschreiben und zu schikanieren, er soll aufhören mir Krankengymnastik, Anwendungen, Medikamente und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen! Verletztengeld verweigert mir die BG seit diesem Jahr sowieso.

Mein D-Arzt lässt sich bislang davon noch nicht beeindrucken und stinkt gegen die BG an und verschreibt mir weiterhin munter alles seit 8,5 Jahren.

Da ich jetzt die Klage in der 1. Instanz verloren habe und ich in Berufung gehen muss, bin ich gespannt, wie mein D-Arzt sich nun weiterhin verhält. Die BG wird ihn mit Sicherheit nicht in Ruhe lassen.

Es ist nichts entschieden und die Instanzen nicht voll ausgeschöpft, außerdem hatte die BG meinen Arbeitsunfall voll anerkannt. Wie kann man dagegen vorgehen, dass der Arzt die langjährige Behandlung nicht plötzlich einfach so verweigert, nur weil die BG ihn schikaniert? Das würde mich auch einmal interessieren, ob es da bestimmte Vorgehensweisen gibt.

Liebe Grüße
Banzy123
 
Hallo rehaschreck,
das wāre evtl. Eine mőglichkeit. Danke, ich werde es versuchen.
lg.tdy
 
Hallo rehaschreck,
ich habe bei der Bg Weiterbehandlung beantragt.Man will mir keinen Bescheid erteilen. Die wissen genau warum. Jetzt bin ich mit meinem Latein so ziemlich am Ende. Ist es denn Rechtens das die Bg einem Arzt verbieten kann etwas zu verordnen. Ist es rechtens das die Bg mich hierüber nicht informiert. Der Arzt kopierte mir auf meinen Wunsch hin das Schreiben der Bg das ich vorher nicht zu Gesicht bekommen habe.Im prinzip versucht die Bg mich um mein Recht zu betrügen. Kommt hier eine Anzeige wegen Betrug in Betracht? Wer hat noch sonst noch eine Idee welche Möglichkeiten für mich sonst noch in Frage kommen? Wäre sehr hilfreich wenn mir jemand sonst noch einen Tip geben könnte. Danke.
Lg. tdy
 
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