• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

1. Instanz gegen BG verloren! Hilfe!

Banzy123

Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
54
Hallo an alle,

ich brauche dringend Hilfe bzw. Rat!

Habe das Klageverfahren in der 1. Instanz vor dem Sozialgericht gegen die BG nach 8,5 Jahren verloren!

Der Richter hat sich nur komplett nach der BG gerichtet, obwohl meine Beweislage ganz klar das Lügengebilde der BG entkräftet!

Der Richter hat alle positiven Gutachten, Befunde, Arztberichte usw., die meine MdE eindeutig bestätigen, einfach übergangen und ist komplett davon abgewichen, womit keiner gerechnet hätte...!

Ein Schelm, der dabei Böses denkt...!

Ich werde auf jeden Fall in Berufung gehen und mir diese kriminellen abgekarterten Machenschaften seitens der BG und des Richters nicht gefallen lassen!

Kann mir jemand von euch einen Spitzenanwalt für Sozial- und Medizinrecht im Raum Hannover oder Braunschweig empfehlen?

Andere Vorschläge sind natürlich auch herzlich willkommen.

Für eine schnelle Hilfe bzw. Tipps danke ich euch schon einmal im Voraus!

Liebe Grüße
 
Hallo Banzy123,

die Angelegenheit hat Methode bzw. du bist da kein Einzelfall:rolleyes:

Wann nennt dies auch...... ein s. g. Katz und Mausspiel:D

Wenn du auch die 1. Instanz gewonnen hattest, wäre die liebe BG sicherlich
die Stufen höher gelaufen.

Wenn du bis dato alleine ohne RA vor dem SG herum gefroscht hast, waren deine Chancen so oder so minimal.

Ich bin mir sicher, dass das gerichtliche 106 Gutachten vom gerichtlichen Haus und Hof-Gutachter wohl negativ ausgefallen ist:confused:

109 Gutachten?
Befangenheitsanträge?

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Banzy123,

ja da hast du die gleichen Erfahrungen machen müssen wie wir UO hier reihenweise es nach vielen Jahren Kampf vor dem SG auch schmerzhaft erleben mussten.

Also ganz klar für dich sofort Berufung einlegen und dann auch einen AW mit Biss und der Erfahrung hat mit den lieben BG Methoden.
Leider ist dies immer wieder hier der Fall, dass auch die Richter den Kostenträgern recht geben und uns UO im Regen stehen lassen.

Aber du musst uns schon ein bißchen mehr berichten, wir wissen ja gar nicht was du für eine Klage gegen die BG geführt hast und welche Verletzungen und welche MdE du hast.

Denn wie du schreibst nach 8,5 Jahren Kampf gegen die BG in 1. Instanz verloren da muss ja schon einiges passiert sein.
Hast du denn einen AW gehabt?

Wichtig und prima ist schon mal das du weiterhin kämpfen willst und dies ist auch gut so.

LG
Wolle
 
Hallo,

vor welchen SG war das, BS oder H ?

Bin z.Z. wegen GdB vor SG BS.

Gruss
 
Einen schönen guten Abend an alle!

Erst einmal herzlichen Dank für eure netten Worte und den Zuspruch und Unterstützung, die man hier erhält. Es ermutigt mich sehr gegen die BG weiterzukämpfen!

Zu meiner Geschichte im Verfahren gegen die BG nun eine „Kurzform“, damit ihr euch ungefähr ein Bild machen könnt.

Im Jahr 2007 hatte ich einen sehr schweren unverschuldeten Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Aufgrund des Unfalls zog ich mir eine schwere Beckentrümmerfraktur, Steißbeinbruch, Schambeinbruch usw. zu. Des Weiteren sind dadurch beide Beine an den Außenseiten von starker Taubheit betroffen, die sich bis in die Zehen zieht und dadurch häufig Beine unkontrolliert wegknicken. Ebenfalls ein 2 cm verkürztes Bein und ein Beckenschiefstand. Es folgte eine lange OP mit Einsatz eines Fixateur extern, Verplattung und Verschraubung rund ums Becken (bin heute noch verschraubt).

Bei mir entwickelte sich dazu eine PTBS, wovon die BG natürlich von Anfang an „nichts wissen“ wollte.

Ich befand mich sehr lange im Krankenhaus und Reha-Klinik, musste neu laufen lernen usw. Die BG „trimmt“ einen natürlich um wieder schnell ins Erwerbsleben zu kommen. Egal wie. Als ich wieder anfing zu arbeiten, stand das erste Gutachten vor der Tür. Da erhielt ich eine MdE i. H. v. 30 %. Da stand schon fest, dass diese auf unbestimmte Zeit verbleiben wird und keine Verbesserung durch OPs oder Behandlungsmaßnahmen zu erreichen sein wird.

Einen guten Fachanwalt habe ich von Anfang an im Boot gehabt. Dieser machte die BG natürlich immer wieder darauf aufmerksam, dass die psychischen Probleme begutachtet werden müssen und nicht ausgeblendet werden dürfen. Soweit so gut, stellte ich einen Verschlechterungsantrag wegen des Ausblendens der PTBS.

Nun stand nach Ablauf von 3 Jahren die Begutachtung der MdE auf unbestimmte Zeit an. Die BG blendete immer noch meine PTBS aus und ging auf keine Begutachtung bzw. auf eine Beauftragung ein. Die erneute Begutachtung auf unbestimmte Zeit (orthopädisch-unfallchirurgisch und neurologisch) bestätigte mir wieder, dass die MdE i. H. v. 30 % auf unbestimmte Zeit verbleiben wird und sich daran nichts ändern wird und durch keine OPs oder Maßnahmen verbessert werden kann. Es wird sich eher verschlechtern und es steht diesbezüglich eine ungünstige Prognose.

Ab da ging der Ärger mit der lieben BG erst so richtig los. Denn diese hatte sich kurzerhand dazu entschlossen, mir einfach mal so die MdE i. H. v. 30 % komplett zu entziehen! Ihrer Einschätzung nach liegt die MdE unter 10 %...!

Mein Anwalt legte natürlich gegen alles Widerspruch ein und musste letztendlich Klage vor dem SG einreichen.

Da die SGs nicht die schnellsten sind und sich über 2 Jahre Zeit ließen, mich mal zur Begutachtung zu schicken, zog sich alles immer weiter in die Länge. Natürlich mit Hilfe der lieben BG, die immer wieder alles in die Länge zog, nicht antwortete oder Unterlagen plötzlich verschwunden waren.

In der Zwischenzeit war leider auch urplötzlich mein Fachanwalt verstorben. Nun stand ich da und bekam einen jungen, unerfahrenen Anwalt in der Kanzlei zugesteuert, der weder die Fachqualifikationen besitzt, noch wusste, was die BG für ein „mieser Gegner“ ist. Kurz und knapp, ich hätte mich auch selbst vertreten können, da wäre dasselbe bei rausgekommen.

Als ich nun endlich vom Richter, der übrigens auf meinen Fall eine richtige Hasskappe hatte (…), zur Begutachtung nach § 106 geschickt wurde, nahm das Elend seinen Lauf. Er schickte mich natürlich mit voller Absicht, um meinen Fall abzuweisen, zu beratenden BG-Ärzten. Dieser Richter schickte einige Mandanten meiner Kanzlei ebenfalls zu diesen Ärzten, um alle Fälle abweisen zu können. Da der Anwalt leider von nichts eine Ahnung hat, ist es auch nicht zu Befangenheitsanträgen gekommen.

(Könnte ich diese als Verfahrensfehler für die Berufung vorbringen?)

Ich musste zur Begutachtung in eine Klinik, in der die beiden Ärzte tätig sind und „Hand in Hand“ arbeiten. Erst zur orthopädisch-unfallchirurgischen Begutachtung, dann zur neurologisch-psychiatrischen Begutachtung. Was bei raus kam, war ganz klar. Der Orthopäde konnte nichts feststellen und legte seine MdE unter 10 % fest. Ein einziges Lügengebilde.

Dies passte sich natürlich hervorragend für seinen Kollegen zur neurologischen-psychiatrischen Begutachtung, der übrigens Spezialist für „somatoforme Schmerzstörungen“ ist…! Was kam dabei raus? Eine unglaubliche Geschichte, die ins blaue interpretiert wurde. Da sein Kollege der Orthopäde „nichts“finden konnte, kann es sich nur um den höchsten Grad einer somatoformen Schmerzstörung handeln. Auch der PTBS wich er komplett aus und zog Rückschlüsse, über die nie gesprochen wurde. Kurz und knapp, er legte die MdE ebenfalls auf unter 10 % fest.

Das Ziel des Richters war nun somit erreicht. Er schickte ein Schreiben, die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg!

Daraufhin musste ich meine Chance zur Begutachtung nach § 109 nutzen.

Ehe ich wieder meine Gutachten antreten konnte, verhinderte der Richter sowohl auch die BG den weiteren Verfahrensverlauf, wie schon bekannt, mit unnötigen Verzögerungen und Stellungnahmen.

Zwischenzeitlich wurde mein Richter plötzlich zum Oberlandesgericht „befördert“ und bekam einen neuen Richter, der genauso wie der vorherige weitermachte.

Erst letztes Jahr bzw. dieses Jahr wurde die orthopädisch-unfallchirurgische und neurologisch-psychiatrische Begutachtung nach § 109 durchgeführt.

Das orthopädisch-unfallchirurgische Gutachten bestätigte wieder die verbleibende MdE i. H. v. 30 % auf unbestimmte Zeit.

Ebenfalls auch das neurologisch-psychiatrische Gutachten, welches mir die PTBS mit einer MdE i. H. v. 30 % bestätigte.

Die BG hat sich nach Erhalt der Gutachten natürlich weiterhin, wie all die ganzen Jahre, neue Lügengeschichten per Stellungnahme ausgedacht und den Prozess somit viele Jahre hingehalten. Zum Beispiel nannte der Gerichtsgutachter auf orthopädisch-unfallchirurgischen Gebiet plötzlich auch eine neue ganz neue Sicht, woher meine Beckentrümmerfraktur kommen könnte. Es wäre ein angeborener Fehler…!

Dem muss ich nichts hinzufügen, oder…?

Ich befinde mich seit meinem Unfall in Behandlung bei meinen Ärzten des Vertrauens (Orthopäde/Unfallchirurg, Neurologe/Psychiater) die natürlich seit Jahren gegen diese Lügereien und Machenschaften der BG versuchen, anzustinken. Eine Therapie habe ich auch hinter mir. Von Anfang an gelingt es mir nicht mehr, an mein altes Leben anzuknüpfen und habe über die Jahre lange Arbeitsunfähigkeiten. Auch die ganzen Gutachter, bei denen ich über die Jahre war, unterstützen mich bis heute in meinem Fall und geben immer wieder Stellungnahmen dazu ab.

Nun wie schon kurz oben berichtet, habe ich das Klageverfahren jetzt in der 1. Instanz gegen die BG verloren. Komplette Klageabweisung. Der Richter ist natürlich von dem Vortrag der BG komplett überzeugt und seine Gerichtsgutachten bestätigen dies natürlich…! Zudem habe ich eine komplette Null als Anwalt zugeschustert bekommen, der von dem Gegner „BG“ keinerlei Ahnung hat. Aber wechseln mitten in einem Klageverfahren macht leider die Rechtschutzversicherung nicht mit. Sonst wäre ich schon lange über alle Berge gewesen.

Nun stehe ich da, nach einem so langen Kampf in der 1. Instanz nach 8,5 Jahren und habe keinerlei MdE; nicht einmal ansatzweise!

Aus diesem Grund bin ich für die Berufung nun auf der Suche nach einem sehr guten Anwalt für Medizinrecht.

Für weitere Tipps, auch bezüglich Verfahrensfehler, Befangenheitsanträge, usw. bin ich sehr dankbar!

Tut mir leid, dass es doch etwas länger geworden ist, aber dies ist wirklich nur die „Kurzform“ der 8,5 jährigen Geschichte…!

Liebe Grüße sendet Banzy123
 
Hallo Banzy 123
Du bist bedauerlicherweise nicht das einzige Unfallopfer was von diesen Herrschaften so abgefertigt worden ist.
Ich habe 5 Jahre versucht dem LSG nahezubringen das eine Arbeitsplatzbewertung ohne Besichtigung nicht erbracht werden kann.
Bis heute keine Antwort.
Somit meine persönliche Meinung LSG SG BG gesteuert.
Aber man kann das ja mal umdrehen ,zB Straßbourg.
Wie war das noch mit Menschenwürde und der gleichen, unsere Regierung und unsere Medien machen Sendungen und der Gleichen, über die ehemalige DDR die BRD ist nicht einen Ticker besser.

Mit freundlichen Grüßen
D.L.

Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Banzy123,

ja diese Methoden und Vorgehensweise kennen wir hier zu genüge, immer wieder wird alles in Frage gestellt und die MdE meistens auf 10 % eingestuft. Warum damit diese Herrn weiterhin sich die Gelder sparen können ungerechterweise.


Aber wie schon oerni schreibt Frag mal bei Isländer an ob er dir helfen kann.

Ich wünsche dir viel Kraft für deine Berufung gegen die BG.
LG
Wolle
 
Hallo Banzy123,

leider kann ich dir nicht wirklich weiter helfen!
Es ist leider nur so, dass das was du schreibst "Alltag" ist!
Ein paar Daten hier ein paar Verletzungen da geändert und es könnte mich betreffen!
Es ist schon schlimm genug, dass man in einen Unfall verwickelt wird, aber was dann danach kommt übertrifft alles bis dato dagewesene!
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, "Kämpfen, Kämpfen und nochmals Kämpfen!"
Es werden sich noch viele USER melden die dir nützliche Tips geben können.
 
hallo banzy,

wovon lebst du jetzt. Rente-Arbeit oder?

Bezieht sich deine Klage gegen die BG nur wegen Mde oder auch VG?

Hat dein Anwalt gegen die Gutachten des Sozialgerichts Widerspruch eingelegt?

Habt ihr den § 109 SGG beantragt

Kann es möglich sein, dass dein Anwalt andere Interessen vertreten hat
 
Hallo Banzy,

meine Frau erhält inzwischen eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen auf Grund des Leistungsfalles "Wegeunfall".

Die BG und das SG stellen sich wie die berühmten 3 Affen (nichts hören, nichts sehen, nichts sagen). Das mußten wir auch schon erfahren.

Jetzt bin ich ebenfalls gespannt wie es bei ihr weiter geht. Ich kann mir die nächste "Begründung" der BG schon inhaltlich sehr bund vorstellen. Den Richter beim SG, den wir haben, wurde schon einmal vom LSG sehr deutlich vorgezeigt das es so nicht geht und ein Beschluss innerhalb von 10 Wochen aufgehoben und zurück verwiesen.

Das ist schon sehr merkwürdig, was da bei Dir passiert. Nur dumm, wenn Du in 2. Instanz wieder an den gleichen Richter kommen würdest :mad: aber wenn dieseer an das Oberlandesgericht berufen wurde, dann dürfte das vorm LSG ja nicht passieren.
 
Hallo Rolandi,

Bannzy123 hatte gestern schon in seinem Bericht geschrieben:

Erst letztes Jahr bzw. dieses Jahr wurde die orthopädisch-unfallchirurgische und neurologisch-psychiatrische Begutachtung nach § 109 durchgeführt.
LG
Wolle
 
Top