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1/20 in Ordnung für instabiles Knie?

Und ? Hast du dich mittlerweile nach einem seriösem Beruf umgesehen ?
Wohl wissend, dass „Unfallversicherungen zu 90% versuchen zu tricksen“ hast du unbefangenen Menschen solche Versicherungen aufgeschwätzt und weißt selber nicht, wie Invaliditätsgrade berechnet werden !

Hallo Luise,

erstmal danke für Deine Antwort und ich weiß schon, wie ich das berechnen muss und wo das in den AUB steht, nur die Antwort vorher deutet da was anderes an... einfach mal lesen. Ich will nur genauer wissen, was LySch meint.
Und dann verstehe ich nicht, warum Du mir solche Dinge unterstellst? Weißt Du wie ich arbeite? Ich bin Makler und hafte für das, was ich in einer Beratung sage und abschliesse. Da gibt es kein "Aufschwatzen", dass kann nämlich schnell teuer werden. Ich fühle mich da beleidigt von Dir. Ich urteile ja auch nicht über Dich, ohne Dich zu kennen.
Außerdem kann es nur von Vorteil sein, wenn ich weiß, wie genau Versicherungen in solchen Schadensfällen vorgehen, dann kann ich meine Kunden in Schadenssituationen unterstützen.
Und zu Deiner Aussage, nein ich habe meinen Kunden keine Unfallversicherungen verkauft, weil vorher andere Absicherungen deutlich wichtiger sind, aber das gehört nicht in dieses Forum.
Trotzdem finde ich es sehr schade, wie Du Dich dazu äußerst. Hinterfrage Dich doch mal selbst, wo Du Deine Versicherungen her hast - auch von einem "Aufschwatzer" ...

Hallo kahesi,

danke für Deine Antwort. Soweit ist mir das auch alles bekannt, ich wollte nur wissen, auf was LySch genau anspielt ...
Was hattest Du für einen Unfall?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
jetzt haben wir also eine Anwältin und einen Makler :)

Hallo allerseits :)

wieso habe ich nur so ein ungutes Gefühl bei diesem ganzen versicherungstechnischen Gefrage ? ? ?

Also lieber Angler007,

´machst Du etwa Deinem Namen richtig große Ehre ... und suchst in geheimer Mission nach großen Fischen ?

Dein Eingangsposting mit einer "unfalltypischen" Verletzung und der Fragestellung nach Berechnungen, die ein Makler eigentlich zu beherschen hat, hat mich stutzig gemacht.

Auch mißfällt mir, daß jetzt auf einmal Deine einzige Frage darin zu bestehen scheint, was die Anwältin LySch meint ...

Merkwürdigkeiten über Merkwürdigkeiten

fliedertigerische Grüße aus einer sturmerprobten jegend :p:p:p
 
Was habt ihr hier alle für ein Problem?
Die Anwältin spricht auf ein Urteil an und ich möchte wissen, was da genau dahinter steht - wo ist das Problem?
Wo habe ich hier irgendetwas anderes geschrieben?
Meinst Du wirklich, dass ich hier poste und mir dann sowas ausdenke?
Willst Du die Unfallberichte dazu lesen?
Und nochmal, ich weiß, wie sich das berechnet und wo das steht ...
Und wo ist hier "versicherungstechnisches Gefrage"?
Also wenn Euch mein Job stört, dann antwortet nicht!
Meine Fragen beziehen sich auf mein Unfallgutachten, denn ich bin kein Arzt der das einschätzen kann ...
Sorry, dass ich gesagt habe, was ich mache ...
 
oh oh oh ... ganz schön konfus

Nun meine Fragen:
1. Denkt ihr ich kann einerseits 7% verlangen oder sind 3,5% in Ordnung? Und wenn ja, warum?
2. Sollte ich das Gutachten anfechten bzw. nochmals durchführen lassen? Und wenn ja, wie denkt ihr würde sich mein Inv.grad erhöhen?

Hi Angler007 :)

hat Dich mein posting aus der Reserve gelockt ? ? ?

Ich habe Deine Fragen aus dem Eingangsposting mal oben positioniert und das sind doch versicherungstechnische Fragen und wenn Du nun meinst, die Fragen sind an Ärzte gestellt ... *die sind leider sehr wenig bis null hier vertreten ...

Mein Problem ist, daß ich es etwas unfair finde, wenn die Beiträge nur gelesen werden sollen, wenn *alles passend ist* ... hallo, wir sind hier ein forum für Verunfallte ....

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo DkM,

danke für die Links.
Also bleibt es doch so, wie ich es mir vorher schon dachte und wie ich es aus den Bedingungen her kenne.

MfG
Angler


Lieber fliedertiger,

danke für Deine Nachricht.
Ich bin doch verunfallt, also bin ich hier doch richtig.
Was findest Du den unpassend und unfair in meinen Beiträgen?
Meine Fragen beziehen sich doch auf ein ärztliches Gutachten. Schliesslich stellt dieser als Gutachter den Inv.grad fest. Das hat mit der Versicherung erstmal wenig zu tun.

Ich finde es schade, dass ihr mir hier Dinge unterstellt, die einfach nicht stimmen. Ich möchte Euch sehen, wenn ihr einfach mal so angegriffen werdet ...

Gruß
Angler
 
Hallo Angler007,

meine ruppige Antwort bezog sich auf Deine Frage an die angebliche Rechtsanwältin LySch:

also bei mir wurde der Inv.grad wie folgt bestimmt.
Das Bein hat einen "Wert" von 70% bei Vollinv. laut Gliedertaxe.
Das Gutachten geht von einer Funktionsbeeinträchtigung von momentan 2/20 aus. Diese werden auf das Bein angerechnet, sodass ein Inv.grad bei der Versicherung von 7% (2/20*70%) herauskommt. Ist das so nun richtig oder nicht? Oder müssten nach Ihrer Meinung die 2/20 auf die 100% der Versicherung gerechnet werden? Also dann 10% (2/20*100%) Inv.grad?

Ob der Invaliditätsgrad bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines von 2/20 von 70 % Beinwert oder von 100 % Vollinvalidität berechnet wird, nahm ich als Grundwissen eines Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreters an. Das dem nicht so ist, musste ich von „meinem“ Versicherungsmakler und drei weiteren Versicherungsvertretern aus meinem Bekanntenkreis erfahren – für mich mittlerweile alles Schwätzer, die von tuten und blasen keine Ahnung haben – traurig aber wahr.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ist zwar traurig, aber leider wahr, das so viele Berater dort keine Ahnung haben und es ändert sich daran durch die neue Eu-Richtlinie auch nicht so richtig was, aber das ist eine andere Diskussion, die hier nicht hin gehört.
Ich habe übrigens die Urteile durchgearbeitet und diese gehen von der Dir und auch mir bekannten Ermittlung des Grades aus. So wie es halt in den Bedingungen steht. Und es ist Grundwissen, da hast Du recht.
Für mich sind aber die Erfahrungswerte hier im Forum Gold wert, weil sie zeigen, wie im Schadensfall vorgegangen werden sollte und was dabei rausgeholt werden kann, wenn es zu Streitfällen kommt. Deswegen auch meine Bemerkung zu privaten Unfallversicherungen.
Und wenn mir hier das keiner glauben will, aber mir sind meine Kunden wichtig und das endet nicht mit dem Verkauf einer Absicherung.
Ich sehe es ja an meinem Fall, wenn ich keine Ahnung von der Versicherung hätte, dann würde ich zu 90% nicht bekommen, was mir zusteht und selbst das reicht nicht aus, weil die Erfahrungen hier, gehen um einiges über reine Bedingungen hinaus. Wenn ich dann meine Kunden dabei allein lassen würde, dann sind sie dem Problem ohne Hilfe ausgeliefert und die Folgen will ich mir gar nicht ausmalen

Gruß
Angler
 
Hallo Leute,

meine Unfallvers. hat jetzt den "momentanen" Inv.grad gezahlt, d.h. ich habe nochmal 1/20 zusätzlich bekommen. Ein Brief vom Anwalt hat gereicht.
Kurz zum Verständnis, dass Gutachten ermittelte einen momentanen Schaden von 2/20 für mein Knie, nannte für den günstigsten Fall 1/20 und für den ungünstigsten Fall 3/20. Die Versicherung zahlte - natürlich - nur den günstigsten Fall aus, weil ich ja über ein 2. und entgültiges Gutachten nochmals den Schaden ermitteln lassen kann. Oft wird aber diese Frist vergessen und dann verfällt der Anspruch. Mit der jetzigen Zahlung des momentanen Grades habe ich - denke ich - dafür gesorgt, das die Versicherung von sich aus schon nicht die Frist verstreichen lässt/vergisst.
 
Kniewert

Hallo Lysch, unser Sohn hatte eine Knieverletzung (Korbhenkelriss), die operativ behandelt wurde. 1/2 Jahr später dann Innenmeniskusabriss gleiches Knie. Private UV schickte ihn zum Gutachter. Ergebnis: 1/20 Beinwert. Meine Frage: Sie beziehen sich auf ein BGH Urteil von 2003. Können Sie mir das Urteil genauer benennen? Kann leider nichts im www. finden.... Vielen Dank im Voraus.
 
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